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Themis, Dike und Verwandtes; ein Beitrag zur Geschichte der ...

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130<br />

<strong>Dike</strong>.<br />

politik aufgerüttelt <strong>und</strong> müssen erfahren, dass nur papierne<br />

Rechte von Je<strong>der</strong>mann zerrissen werden können <strong>und</strong> dürfen;<br />

aber auch an den Einzelnen ergeht das Mahnwort des Dichters<br />

nicht träge das Erbe <strong>der</strong> Väter zu hüten son<strong>der</strong>n<br />

immer von Neuem es sich zu erwerben <strong>und</strong> so erst in rechten<br />

Besitz zu verwandeln. Im öffentlichen wie im privaten Verkehr<br />

stirbt das Recht ab, wenn die belebende Kraft schwin-<br />

det, die hinter ihm stand.<br />

Solche Ansichten sind mehr o<strong>der</strong> min<strong>der</strong> laut zu verschiedenen<br />

Zeiten geäussert worden. Dass <strong>ein</strong> Recht um<br />

Recht zu s<strong>ein</strong> auch gelten müsse, hat aber niemals wie<strong>der</strong><br />

<strong>ein</strong>en so unmittelbaren <strong>und</strong> kräftigen Ausdruck gef<strong>und</strong>en<br />

als in dem römischen Worte „jus", das alles Recht auf<br />

Macht <strong>zur</strong>ückführt <strong>und</strong> damit ohne Weiteres <strong>ein</strong> ohnmächtiges<br />

Recht für <strong>ein</strong>en Wi<strong>der</strong>sinn erklärt. Sollte es den<br />

Griechen ganz entgangen s<strong>ein</strong>, dass zum Wesen des Rechts<br />

auch gehört realisirt zu werden? Freilich Gewalt <strong>und</strong> Recht<br />

stehen sich bei ihnen schon seit ältester Zeit gegenüber. 1<br />

)<br />

Aber Gewalt geht niemals vor Recht <strong>und</strong> auch zum römischen<br />

„jus" bildet „vis" den natürlichen <strong>und</strong> anerkannten<br />

Gegensatz. 2 ) Indem die öixrj daher die Gewalt von sich<br />

ausschliesst, wird sie nicht schwächlicher. Nur diejenige<br />

Kraft ist ihr fremd, die als rohe, nur dem eignen Trieb<br />

folgende Kraft des Körpers, ohne Einsicht waltend, dem<br />

Willen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Natur entgegen <strong>und</strong> beide überwältigend<br />

') Nach H. 16, 386f. zürnt Zeus denen oi ß!% siv ayogjj axo7.iuq<br />

xq'lvwol Qefiioxccq, ix 6s Slxrjv ildatoai. Hesiod W. u. T. 275 xai vv<br />

ölxrjg inäxove, ßir\q 6* inrf.tföeo ndf/nav. Und so kehrt dieser Gegensatz<br />

später unzählige Male wie<strong>der</strong>. Vgl. noch Aesch. Schutzfl. 414 Kirch.<br />

ßia Sixaq „mit Vergewaltigung des Rechts" <strong>und</strong> die ß'ia orv&Qoroq du\<br />

die bei Moschion fr. I 15 Nauck 2 (vgl. v<br />

AyQ. Nö/jl. in Abh. d. sächs.<br />

Ges. phüol. hist. Cl. XX S. 83, 8) an die Stelle <strong>der</strong> Aixrj näQtÖQoq<br />

tritt (Excurs I). Dionys. Hai. AR IV 9 Schi.: vö/uovq 9r']00ftcu, sagt<br />

Servius Tullius, xmkvxaq /usv xr]q ßiaq,

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