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Themis, Dike und Verwandtes; ein Beitrag zur Geschichte der ...

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322<br />

Gesetz.<br />

Raubes <strong>und</strong> <strong>der</strong> heimlichen Entführung o<strong>der</strong> des gem<strong>ein</strong>en<br />

Kaufes <strong>ein</strong>e geordnete Verbindung <strong>der</strong> beiden Geschlechter,<br />

<strong>ein</strong> Vertrag, <strong>der</strong> das Weib, die bisherige Sclavin des<br />

Mannes, <strong>zur</strong> Hausfrau erhob <strong>und</strong>, statt durch Sclaven-<br />

ketten <strong>ein</strong>seitig das "Weib an den Mann zu fesseln, beide<br />

durch rechtliche Bande an<strong>ein</strong>an<strong>der</strong> knüpfte. 1<br />

) In dieser<br />

Würde treten uns durchaus entgegen „die hohen göttlichen<br />

Frauen" <strong>der</strong> homerischen Dichtung; 2 ) aus den Bil<strong>der</strong>n<br />

auch die Hochzeitsfeier nicht <strong>und</strong> geht voraus dem Gerichtsverfahren:<br />

n. 18, 490 ff.<br />

!) Was Horaz AP. 398 umschreibt mit „concübitu prohibere vago,<br />

dare jura maritis".<br />

2 ) Schömann-Lipsius Gr. Alt. I 50 ff. Es ist <strong>ein</strong> Verhältniss gegen-<br />

seitiger Rechte <strong>und</strong> Pflichten, das zwischen den beiden Gatten besteht.<br />

Hektor lebt nicht min<strong>der</strong> für Androniache wie sie für ihn (IL 6, 450 ff.<br />

ist nur die Antwort auf 410 ff. bes. 429 f.). Jedem <strong>der</strong> Gatten fallen<br />

eigene Aufgaben zu (II. 6, 490 ff. vgl. oixov v/ovoiv Od. 7, 67), so dass<br />

an ihrer Stelle auch für die Würde <strong>der</strong> Frau gesorgt ist, wie sie nur<br />

beson<strong>der</strong>s hell <strong>und</strong> r<strong>ein</strong>, ja grossartig ersch<strong>ein</strong>t in <strong>der</strong> Arete (t?)v<br />

*A).xivooq nou'iaaz^ äxoiztv xai fiiv hzio' a>q ov xiq inl %&ovl zlezai<br />

alh], oooai vvv ye yvvcüxeg Vit" avöoäoiv olxov £%ovoiv xzX. Od. 7, 66 f.).<br />

Und dieses Verhältniss soll durch <strong>ein</strong> ganzes Leben dauern. Zu ihm<br />

strebt, ohne doch son<strong>der</strong>lich verliebt zu ersch<strong>ein</strong>en, Odysseus <strong>zur</strong>ück,<br />

aus den Armen selbst <strong>der</strong> Kalypso zu dem sterblichen Weibe, das zwar<br />

an Gestalt <strong>und</strong> Schönheit <strong>der</strong> Göttin nicht vergleichbar, aber s<strong>ein</strong>e<br />

rechtmässige Gattin ist (Od. 5, 215 ff.) ; <strong>und</strong> auch Helena sehen wir den<br />

Bruch <strong>ein</strong>es Verhältnisses bereuen (II. 3, 173 ff. 407 ff. Od. 4, 259 ff.),<br />

dessen Heiligkeit durch vorübergehende Excesse menschlicher Leiden-<br />

schaft nicht gestört wird. Ein solches offenk<strong>und</strong>iges <strong>und</strong> allgem<strong>ein</strong><br />

anerkanntes Verhältniss ist mehr als die heimliche ihren Genuss sich<br />

erstehlende Liebe (oxöziov ?Jx°S Eur. Troad. 44) o<strong>der</strong> <strong>ein</strong>e durch Raub<br />

<strong>und</strong> Gewalt erzwungene Verbindung, die es in das Belieben des Mannes<br />

stellt, ob er das Weib <strong>zur</strong> Gattin o<strong>der</strong> <strong>zur</strong> Sclavin machen will (man<br />

vergleiche die Alternative rj aXoyor Ttoirjoezai rj ö ye SoiXrjv H. 3, 409).<br />

Es liegt <strong>ein</strong>e rechtliche Weihe über dem Verhältniss. Aber dass das<br />

Weib <strong>ein</strong> Kaufobjekt war, sch<strong>ein</strong>t längst vergessen (bemerkenswerth die<br />

Unterscheidung ywaixa — xzr t zrjV , ov yafiezi/v in dem alten <strong>und</strong> viel-<br />

leicht hesiodischen Vers W. u. T. 406, vgl. Rzach z. St.); so wie das<br />

Weib im Hause des Mannes auch mehr ist als nur die Schutz suchende<br />

Fremde (ixiziq: Pythagoreer bei Aristot. Oecon. I 4 p. 1344 a 10 f.). Nur<br />

das Weib, um das man geworben hatte {(ivrjazr) a?.o%oq), war <strong>ein</strong> recht-<br />

mässiges, <strong>und</strong> <strong>der</strong> Erfolg dieser Werbung konnte an Bedingungen ver-<br />

schiedener Art geknüpft werden, die den Bestand <strong>der</strong> Ehe sicherten.<br />

Wie Tyndareos hierfür auch die Mitbewerber durch ihren Eidschwur<br />

in Anspruch nahm, ist bekannt. Vor zahlreichen menschlichen Zeugen

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