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Themis, Dike und Verwandtes; ein Beitrag zur Geschichte der ...

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Redner. 75<br />

"War <strong>der</strong> Heroldsstab ursprünglich das Königsszepter, Redner,<br />

dann sprechen im Namen des Königs Alle, die vor dem<br />

Volke reden: denn die Herolde sind es, die ihnen das<br />

Szepter in die Hand geben. 1 ) Bisweilen empfangen aber<br />

die Redenden das Szepter aus <strong>der</strong> Hand des Königs selber<br />

wie Odysseus (o. S. 73) <strong>und</strong> auch <strong>der</strong> König redet nicht<br />

ohne s<strong>ein</strong> Szepter. 2 ) Erst das Szepter in <strong>der</strong> Hand legiti-<br />

mirt somit den Redner als den, <strong>der</strong> an Königs Statt sprechen<br />

<strong>und</strong> gehört werden darf; wer sich vorlaut ohne Szepter<br />

zum Reden vordrängt, wird — man weiss von Thersites her-<br />

wie empfindlich — zu Ruhe <strong>und</strong> Ordnung verwiesen. 3<br />

)<br />

Auf k<strong>ein</strong>er Seite aber ersch<strong>ein</strong>t die Königsmacht so Ric<br />

s t^ r"<br />

erhaben, als wo sie des Rechtes waltet <strong>und</strong> gerechten Spruch<br />

thut; durch nichts werden Könige so die "Wohlthäter<br />

ihres Volkes 4 ) <strong>und</strong> erheben sich in dessen Augen zu<br />

fxsoaco d' a(j.v (ol'fxovq G. Hermann für das unhaltbare<br />

&eoiq; an<strong>der</strong>e Aen<strong>der</strong>ungen bei Baumeister S. 243 laufen auf denselben<br />

Sinn hinaus) „sie giebt Gelingen in Worten <strong>und</strong> Werken." Und auch<br />

diese magische Gewalt leitet sich schliesslich wie die rechtliche des<br />

Königs- <strong>und</strong> Heroldsszepters vom höchsten Gotte ab, da Apoll hinzufügt 532<br />

xüiv ayaQ-LUv oaa (prjfxl darj/tevai ex Aibq ö[i(pfjq.<br />

4 ) Die beiden Hauptzeugen <strong>der</strong> altepischen Zeit, Homer <strong>und</strong> He-<br />

siod, wetteifern in <strong>der</strong> Schil<strong>der</strong>ung w<strong>und</strong>erbarer Segensfülle, die da,<br />

wo gerades Recht von den Königen gesprochen wird, sich über Land<br />

<strong>und</strong> Leute ergiesst: Hom. Od. 19, 109 ff. Hes. W. u. T. 225 ff. o. S. 57, 4.<br />

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