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Themis, Dike und Verwandtes; ein Beitrag zur Geschichte der ...

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öizciLOGvvr] die Tugend <strong>der</strong> neuen Zeit. 177<br />

hatten. 1<br />

) Das Staatsrecht <strong>der</strong> Griechen o<strong>der</strong> doch <strong>der</strong> Gedanke<br />

<strong>ein</strong>es solchen — denn beides ist streng zu scheiden<br />

— hat somit <strong>ein</strong>en ähnlichen Ursprung als die Vorstellungen<br />

von Privatrechten: nur aus <strong>der</strong> Negation von Rechten <strong>und</strong><br />

im Streite konnten sie sich bilden, <strong>und</strong> ßia <strong>und</strong> vßgig 2 )<br />

waren die Voraussetzungen von beiden Arten <strong>der</strong> öix?]; sie<br />

war im Denken <strong>der</strong> Griechen ursprünglich an <strong>ein</strong>en Ver-<br />

trag geknüpft. 3 ) Ihre Segnungen, die Segnungen <strong>ein</strong>es auf<br />

Rechtssicherheit gegründeten Das<strong>ein</strong>s, hat schon das alte<br />

Epos zum Gegenstand überschwenglicher sehnsüchtiger<br />

Schil<strong>der</strong>ung gemacht; 4 ) die öix?] erwies sich thatsächlich als<br />

das, was sie in den Äußren kl<strong>ein</strong>er Uebermenschen schon<br />

') S. darüber im Allgem<strong>ein</strong>en C. Fr. Hermann Ueber Gesetze,<br />

Gesetzgebung u. gesetzgebende Gewalt im gr. A., in Abh. d. Gott.<br />

Ges. IV S. 36. Ed. Meyer Gesch. des Alterth. II § 360; <strong>und</strong> dass die<br />

englische Verfassung <strong>und</strong> namentlich die Magna Charta den Charakter<br />

<strong>ein</strong>es Vertrags trägt, hat <strong>ein</strong>mal Ranke ausgeführt, Engl. Gesch. I<br />

S. 75. Aus Solons poetischen Bekenntnissen tönt uns nicht bloss entgegen,<br />

dass gegenüber <strong>der</strong> Gewalt <strong>und</strong> <strong>der</strong> Habgier das Eine, was<br />

notthut, die 8ixr\ sei, son<strong>der</strong>n insbeson<strong>der</strong>e zeigt er sich darin auch<br />

bewusst s<strong>ein</strong>er Stellung <strong>und</strong> Pflicht als <strong>ein</strong>es unparteiischen Richters<br />

zwischen den Parteien (Fr. 5 u. 36 nach Bergk P. L. G. 5 s. o. S. 95, 4,<br />

auch 133, 1). Er vergleicht s<strong>ein</strong>e Stellung mit <strong>der</strong> <strong>ein</strong>es Richters im<br />

Waffenkampf fr. 5, 5 f. : sottjv ö* ä[i(ptßct?.

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