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Themis, Dike und Verwandtes; ein Beitrag zur Geschichte der ...

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48<br />

Theniis.<br />

die doch unzählige Male deofiol <strong>und</strong> vofiot heissen. Dieses<br />

sind feste Schranken, von denen unser Thun umgeben<br />

wird, jenes lebendige Antriebe von <strong>ein</strong>em wirklichen o<strong>der</strong><br />

geahnten Willen ausgehend <strong>und</strong> unser "Wollen <strong>und</strong> Handeln<br />

anregend. 1<br />

)<br />

Auch hier sch<strong>ein</strong>t nur die alte Bedeutung des Wortes<br />

wie<strong>der</strong> durch <strong>und</strong> &e[iiq ist <strong>der</strong> Rath, <strong>der</strong> ertheilt wird; 2 )<br />

aber auch die alten Erklärer behalten Recht, wenn sie<br />

darin das Geziemende, Jigtjcov, sahen: 3 ) denn viel regel-<br />

mässiger <strong>und</strong> unmittelbarer als <strong>ein</strong> Gesetz schliesst <strong>der</strong><br />

Rath, <strong>der</strong> ertheilt wird, o<strong>der</strong> was man An<strong>der</strong>n als geziemend<br />

vorhält, den Antrieb zu bestimmten Handlungen in sich.<br />

Dem Geziemenden <strong>und</strong> Räthlichen unterliegt aber unser<br />

gesammtes Handeln. Auch wo k<strong>ein</strong> Gesetz hinreicht, soll<br />

ich doch thun, was sich ziemt o<strong>der</strong> räthlich ist; was sich<br />

daher nicht ziemt, ist so gut wie verboten, ov &t(iiq, o<strong>der</strong><br />

besser, nicht erlaubt, da das Erlaubte <strong>und</strong> Ziemende sich<br />

nahezu decken. 4<br />

)<br />

1<br />

) Wie d-t/MOzeq auch auf den Dichter wirken können, inhaltlich<br />

<strong>und</strong> nicht formal, s. o. S. 25, 1.<br />

2 ) Mit dem Einsetzen dieser Bedeutung, wie nachträglich noch<br />

bemerkt werden mag, erklärt man auch am <strong>ein</strong>fachsten II. 14, 386<br />

xöj (T ov &£(uq iöil /iiyfjvai. Ein sittlich - religiöses Verbrechen kann<br />

es wahrlich nicht s<strong>ein</strong> dem Schwerte Poseidons zu nahe zu kommen,<br />

<strong>und</strong> ich möchte wissen, warum es unmöglich gewesen wäre (oi Svva-<br />

röv , wie Eustath. S. 236, 34 ff. Staub, erklärte) ; aber räthlich war es<br />

allerdings nicht.<br />

3 ) 0. S. 42, 1. Auch die xov xibv yä/twv %qovov oif/fitzgia, wor<strong>ein</strong><br />

Piaton Gess. XI 925 D mit Bezug auf 925 A die &e/XLq setzt, ist doch<br />

nichts als <strong>der</strong> %oövoq tiostuüv. Die älteste Erklärung geben aber<br />

Sapphos Worte, wie sie Max. Tyr. 24, 9 citirt (fr. 136 bei Bergk<br />

PL 3 ): ov ya.Q 9ifiiQ iv (xovoonökoiv olxiq &qt}vov sivai' ovx ö,u,«a<br />

7i0£7i£i zdöe.<br />

4 ) L. Schmidt Ethik d. Griech. I 337: „Hieran (an die negative<br />

Wendung, durch welche etwas als Ungebühr — ov &sfiiq — bezeichnet<br />

wird) knüpft sich nun <strong>ein</strong>e leise Modification des positiven Begriffs.<br />

Indem dieser nämlich die Bedeutung des Gegentheils <strong>der</strong> Ungebühr<br />

annimmt, kann er sich ebensowohl auf das Erlaubte als auf das durch<br />

das Sittengesetz Gebotene beziehen". Aber nicht erst auf diesem Umweg,<br />

durch die negative Wendung ov &£(iiq, ist das Erlaubte in das<br />

Gebührende o<strong>der</strong> Geziemende hin<strong>ein</strong>gerathen. Die Prinzessin im Tasso<br />

sagt (Goethe, Ausgabe letzter Hand, 9, 143) „Erlaubt ist was sich<br />

ziemt". Auch Schleiermacher Gr<strong>und</strong>linien <strong>ein</strong>er Kritik <strong>der</strong> bisher.

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