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Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

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Litauen<br />

Der Befriedigung der nachrangigen Gläubiger geht die vollständige Befriedigung der<br />

vorrangigen Gläubiger voraus. Die Befriedigung erfolgt anteilig <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Verteilungsverfahren, wenn die Insolvenzmasse zur Befriedigung nicht ausreicht.<br />

9) Gibt es e<strong>in</strong> geschriebenes Wettbewerbsrecht und wie s<strong>in</strong>d dessen Grundstrukturen?<br />

Das 1992 <strong>in</strong> Kraft getretene Wettbewerbsgesetz wurde durch die Neufassung am 2.4.1999 den<br />

marktwirtschaftlichen Anforderungen angepasst. Gleichzeitig wurde das litauische Recht an<br />

das europäische Wettbewerbsrecht angeglichen. Es enthält nun Regelungen zu verbotenen<br />

Vere<strong>in</strong>barungen, Missbrauch e<strong>in</strong>er marktbeherrschenden Stellung, Fusionskontrolle und<br />

unlauterem Wettbewerb. Der als nationale Wettbewerbsbehörde e<strong>in</strong>gesetzte Wettbewerbsrat<br />

wird ebenfalls im Wettbewerbsgesetz geregelt.<br />

Artikel 20 regelt die Zusammensetzung des Wettbewerbsrates, mit e<strong>in</strong>em Vorsitzenden und<br />

vier Mitgliedern, die vom Staatspräsidenten ernannt werden. Die Verwaltung gliedert sich <strong>in</strong><br />

sieben Abteilungen mit 50 Angestellten. Der Wettbewerbsrat nimmt e<strong>in</strong>e<br />

Überwachungsfunktion für die gesetzlichen Anforderungen e<strong>in</strong>. Artikel 26 räumt dem Rat<br />

weitgehende Ermittlungsbefugnisse, wie z.B. die Durchsuchung von Gebäuden e<strong>in</strong>. Der Rat<br />

kann bei Gesetzesverstoß den Marktteilnehmer unter Fristen und Bed<strong>in</strong>gungen zu bestimmten<br />

Maßnahmen zur Wiederherstellung des bisherigen Zustandes zw<strong>in</strong>gen. Zur Sanktionierung<br />

steht ihm die Verhängung von Geldbußen zur Verfügung. In dr<strong>in</strong>genden Fällen kann er<br />

e<strong>in</strong>stweilige Maßnahmen anordnen, um wesentliche Schäden abzuwenden und das öffentliche<br />

Interesse zu schützen.<br />

Vere<strong>in</strong>barungen und abgestimmte Verhaltenweisen werden gemäß Artikel 5 verboten. Dies<br />

erstreckt sich bspw. auf Preisabsprachen, Absprachen zur räumlichen Aufteilung oder<br />

Vere<strong>in</strong>barungen zur Benachteiligung anderer Marktteilnehmer. Unter bestimmten<br />

Bed<strong>in</strong>gungen kann der Wettbewerbsrat Ausnahmen <strong>in</strong> Form von E<strong>in</strong>zelfreistellungen und<br />

Gruppenfreistellungen gewähren. Anlehnend an die Praxis <strong>in</strong>nerhalb der EU regelt Artikel 7<br />

die Gruppenfreistellung und Artikel 8 die E<strong>in</strong>zelfreistellung.<br />

Das Wettbewerbsgesetz verbietet weiterh<strong>in</strong> den Missbrauch e<strong>in</strong>er marktbeherrschenden<br />

Stellung <strong>in</strong> Artikel 9. Diese wird unter zwei Gesichtspunkten vermutet: entweder hat e<strong>in</strong><br />

Wirtschaftssubjekt 40 oder mehr Prozent Marktanteil oder e<strong>in</strong> Teil e<strong>in</strong>er Gruppe verbundener<br />

Wirtschaftssubjekte verfügt über e<strong>in</strong>en Marktanteil von m<strong>in</strong>destens 70 Prozent. Zu den<br />

verbotenen Handlungen zählen u. a. die Erzw<strong>in</strong>gung unangemessener Preise oder<br />

Kaufbed<strong>in</strong>gungen und e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schränkung des Absatzes, der Erzeugung oder der technischen<br />

Entwicklung zu Lasten des Verbrauchers.<br />

In den Artikeln 10 - 15 wird die Fusionskontrolle geregelt. Fusionsvorhaben s<strong>in</strong>d unter<br />

folgenden Bed<strong>in</strong>gungen an den Wettbewerbsrat anzuzeigen:<br />

1. die an der Fusion beteiligten Wirtschaftssubjekte haben im letzten Geschäftsjahr mehr<br />

als 30 Millionen LTL an Umsatzerlösen erzielt und<br />

2. m<strong>in</strong>destens zwei der an der Fusion beteiligten Wirtschaftssubjekte haben im letzten<br />

Geschäftsjahr jeweils mehr als 5 Millionen LTL an Umsatzerlösen erzielt<br />

Die Fusion muss nur angezeigt werden, wenn beide Bed<strong>in</strong>gungen vorliegen. Der<br />

Wettbewerbsrat prüft dann die Fusion unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten und<br />

kann sie anschließend, eventuell auch unter Auflagen, genehmigen. Bislang wurde nur e<strong>in</strong><br />

Fusionsvorhaben nicht durch den Rat genehmigt.<br />

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