Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus
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Griechenland<br />
Bis zu diesem Zeitpunkt kannte das Land nur die Gesetzgebung<br />
über den unlauteren Wettbewerb, die bereits seit 1914 bestand, sowie die<br />
Gesetzgebung über das sog. Marktrecht (“agoranomiko dikaio”), aufgrund derer die<br />
Verwaltung befugt war, <strong>in</strong> das Marktgeschehen e<strong>in</strong>zugreifen, etwa die Preise von<br />
bestimmten Warenkategorien (z.B. Mangelwaren) festzusetzen. Als Vorbild für das<br />
griechische Kartellrecht dienten Art. 81 und 82 EG-V sowie die Durchsetzungs-<br />
Verordnung 17/1962.<br />
Unlauterer Wettbewerb wird geregelt <strong>in</strong> Gesetz Nr. 146/1914, welches geprägt ist<br />
durch die deutschen Statuten von 1906. Artikel 1 be<strong>in</strong>haltet das generelle Verbot,<br />
dass im Handel, der Industrie und Landwirtschaft jeder Akt, der gegen die Sittlichkeit<br />
geht, verboten ist. E<strong>in</strong>ige spezielle Verbote werden danach aufgezählt.<br />
E<strong>in</strong>getragene Warenzeichen<br />
Gesetz-Nr. 1998/1939 "zu e<strong>in</strong>getragenen Warenzeichen" (simata), geändert und<br />
ergänzt durch neuere Statuten, vornehmlich Gesetz-Nr. 3205/1955, enthält die<br />
gesetzlichen Regelungen auf e<strong>in</strong>getragenen Warenzeichen. Präsidentenverordnung<br />
Nr. 317/1992 ändert und ergänzt dieses Gesetz, um es mit der ersten Richtl<strong>in</strong>ie des<br />
EWG Rates vom 21. Dezember 1988 anzupassen, auf der Harmonisierung der<br />
Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten von der EWG.<br />
Patente<br />
Die Schlüsselstatuten auf Patente (diplomata euresitehnias) ist Gesetz-Nr.<br />
1733/1987, das Gesetz-Nr. 2527/1920 abschaffte. Patente werden bei neuen<br />
Erf<strong>in</strong>dungen gewährt, die gegen <strong>in</strong>dustrielle Benutzung anfällig s<strong>in</strong>d. Gesetz-Nr.<br />
2029/1992 ratifizierte die Vere<strong>in</strong>barung über die Geme<strong>in</strong>schaftspatente, die <strong>in</strong><br />
Luxemburg 1989 unterzeichnet wurden. Der Antrag für e<strong>in</strong> Patent (Organismos<br />
Viomihanikis Idioktisias) muss gestellt werden bei der Agentur des Industriellen<br />
Eigentums. E<strong>in</strong> Patent wird nur dann gewährt, wenn die Erf<strong>in</strong>dung den<br />
Anforderungen der Neuheit und des <strong>in</strong>dustriellen Nutzens gerecht wird.<br />
Copyright<br />
Artikel 60 des Zivilgesetzbuches stellt e<strong>in</strong> ausschließliches Recht auf geistiges<br />
Eigentum zur Verfügung, d.h. das Copyright. Schöpfer dieser <strong>in</strong>tellektuellen Produkte<br />
haben e<strong>in</strong> Doppelrecht, Gesetz-Nr. 2121/1993 "Zu Geistigem Eigentum, Relativem<br />
Rechte und kulturellen Angelegenheiten". Sie haben erstens das ausschließliche<br />
Recht, die Kreation auszunutzen und zweitens das moralische Recht des Schutzes<br />
der Anteile, die sie mit der Kreation haben. Dieses Gesetz schützt auch Computer-<br />
Software.<br />
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