11.05.2013 Aufrufe

Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Griechenland<br />

Bis zu diesem Zeitpunkt kannte das Land nur die Gesetzgebung<br />

über den unlauteren Wettbewerb, die bereits seit 1914 bestand, sowie die<br />

Gesetzgebung über das sog. Marktrecht (“agoranomiko dikaio”), aufgrund derer die<br />

Verwaltung befugt war, <strong>in</strong> das Marktgeschehen e<strong>in</strong>zugreifen, etwa die Preise von<br />

bestimmten Warenkategorien (z.B. Mangelwaren) festzusetzen. Als Vorbild für das<br />

griechische Kartellrecht dienten Art. 81 und 82 EG-V sowie die Durchsetzungs-<br />

Verordnung 17/1962.<br />

Unlauterer Wettbewerb wird geregelt <strong>in</strong> Gesetz Nr. 146/1914, welches geprägt ist<br />

durch die deutschen Statuten von 1906. Artikel 1 be<strong>in</strong>haltet das generelle Verbot,<br />

dass im Handel, der Industrie und Landwirtschaft jeder Akt, der gegen die Sittlichkeit<br />

geht, verboten ist. E<strong>in</strong>ige spezielle Verbote werden danach aufgezählt.<br />

E<strong>in</strong>getragene Warenzeichen<br />

Gesetz-Nr. 1998/1939 "zu e<strong>in</strong>getragenen Warenzeichen" (simata), geändert und<br />

ergänzt durch neuere Statuten, vornehmlich Gesetz-Nr. 3205/1955, enthält die<br />

gesetzlichen Regelungen auf e<strong>in</strong>getragenen Warenzeichen. Präsidentenverordnung<br />

Nr. 317/1992 ändert und ergänzt dieses Gesetz, um es mit der ersten Richtl<strong>in</strong>ie des<br />

EWG Rates vom 21. Dezember 1988 anzupassen, auf der Harmonisierung der<br />

Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten von der EWG.<br />

Patente<br />

Die Schlüsselstatuten auf Patente (diplomata euresitehnias) ist Gesetz-Nr.<br />

1733/1987, das Gesetz-Nr. 2527/1920 abschaffte. Patente werden bei neuen<br />

Erf<strong>in</strong>dungen gewährt, die gegen <strong>in</strong>dustrielle Benutzung anfällig s<strong>in</strong>d. Gesetz-Nr.<br />

2029/1992 ratifizierte die Vere<strong>in</strong>barung über die Geme<strong>in</strong>schaftspatente, die <strong>in</strong><br />

Luxemburg 1989 unterzeichnet wurden. Der Antrag für e<strong>in</strong> Patent (Organismos<br />

Viomihanikis Idioktisias) muss gestellt werden bei der Agentur des Industriellen<br />

Eigentums. E<strong>in</strong> Patent wird nur dann gewährt, wenn die Erf<strong>in</strong>dung den<br />

Anforderungen der Neuheit und des <strong>in</strong>dustriellen Nutzens gerecht wird.<br />

Copyright<br />

Artikel 60 des Zivilgesetzbuches stellt e<strong>in</strong> ausschließliches Recht auf geistiges<br />

Eigentum zur Verfügung, d.h. das Copyright. Schöpfer dieser <strong>in</strong>tellektuellen Produkte<br />

haben e<strong>in</strong> Doppelrecht, Gesetz-Nr. 2121/1993 "Zu Geistigem Eigentum, Relativem<br />

Rechte und kulturellen Angelegenheiten". Sie haben erstens das ausschließliche<br />

Recht, die Kreation auszunutzen und zweitens das moralische Recht des Schutzes<br />

der Anteile, die sie mit der Kreation haben. Dieses Gesetz schützt auch Computer-<br />

Software.<br />

76

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!