Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus
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Italien<br />
E<strong>in</strong>leitung :<br />
Italien gehört zu den wichtigsten Handelspartnern Deutschlands und auch zu e<strong>in</strong>em der<br />
beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen. Deshalb ist es gut e<strong>in</strong>paar grundlegende D<strong>in</strong>ge<br />
über die italienische Rechtsordnung zu wissen. In Italien besteht e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong> größere<br />
Rechtsunsicherheit, die sich vor allem durch Auslegungsprobleme ausdrückt.<br />
Das italienische Recht ist seit 1942 <strong>in</strong> dem so genannten Codice civile (Zivilgesetzbuch)<br />
verankert.<br />
Dieses ist <strong>in</strong> sechs Bücher e<strong>in</strong>geteilt.<br />
Im ersten Buch (Delle persone e della famiglia) ist das gesamte Personen- und Familienrecht,<br />
und zwar unter E<strong>in</strong>schluss e<strong>in</strong>iger Grundsätze über juristische Personen sowie des<br />
Ehegüterrechts geregelt.<br />
Das zweite Buch (Delle successioni) behandelt das Erb- und Schenkungsrecht.<br />
Mit dem dritten Buch (Delle proprietà) werden verschiedene Rechtsgegenstände, wie das<br />
Eigentum und andere d<strong>in</strong>gliche Rechte sowie die Rechtsgeme<strong>in</strong>schaft und der Besitz<br />
dargestellt.<br />
Das vierte Buch (Delle obbligazioni) beschreibt das italienische Schuldrecht.<br />
Das Handels- und <strong>Wirtschaftsrecht</strong> wird umfassend im fünften Buch (Del lavoro) erläutert.<br />
Schließlich werden im sechsten und letzten Buch (Della tutela dei diritti) formale Fragen<br />
von schuldrechtlichen Ansprüchen geregelt, wie Publizität, Beweis, Zwangsvollstreckung,<br />
Rechtsverlust durch Zeitablauf sowie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em eigenen Abschnitt verschiedene Fragen der<br />
Haftung und der Kreditsicherung.<br />
Bestimmungen über das Gesetz im allgeme<strong>in</strong>en (Disposizioni sulla legge <strong>in</strong> generale) s<strong>in</strong>d<br />
den Büchern vorangestellt. Hier s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>ige Grundsätze der Rechtsquellen- und<br />
Methodenlehre kodifiziert.<br />
Wir haben uns mit zehn Fragen bezüglich des italienischen Rechts beschäftigt.<br />
An e<strong>in</strong>igen Stellen werden Parallelen zum deutschen Recht sichtbar, an anderen Stellen<br />
s<strong>in</strong>d Unterschiede erkennbar.<br />
1) Gibt es Regelungen zu Formerfordernissen bei Verträgen und wenn ja, welche?<br />
In Italien gilt grundsätzlich das Pr<strong>in</strong>zip der Formfreiheit (Art.1350 Codice civile).<br />
Das heißt, dass die meisten Verträge grundsätzlich ke<strong>in</strong>em Formzwang unterliegen.<br />
In diesem Artikel werden auch e<strong>in</strong>ige Ausnahmen aufgezählt, bei denen die Verträge an e<strong>in</strong>e<br />
gewisse Form gebunden s<strong>in</strong>d. Dazu gehören unter anderem der Grundstückskauf (Art. 1350<br />
Nr.1 c. c.), der Erbschaftskauf (Art. 1543 I c. c.), der Ehevertrag<br />
(Art. 162 c. c.), das Testament (Art. 601-623 c. c.), die Schenkung (Art. 782 c. c.) und die<br />
Vere<strong>in</strong>barung e<strong>in</strong>es Z<strong>in</strong>ssatzes, der über dem gesetzlichen liegt (Art. 1284 III c. c.).<br />
Das Gesetz unterscheidet zwischen den Fällen, <strong>in</strong> denen die Beobachtung der Formvorschrift<br />
Voraussetzung für die Vertragsgültigkeit ist (forma ad substantiam) und den anderen Fällen,<br />
<strong>in</strong> denen das Geschäft formlos gültig ist, aber vor Gericht nur noch mit bestimmten Mitteln<br />
bewiesen werden kann (forma ad probationem).<br />
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