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Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

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Italien<br />

E<strong>in</strong>leitung :<br />

Italien gehört zu den wichtigsten Handelspartnern Deutschlands und auch zu e<strong>in</strong>em der<br />

beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen. Deshalb ist es gut e<strong>in</strong>paar grundlegende D<strong>in</strong>ge<br />

über die italienische Rechtsordnung zu wissen. In Italien besteht e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong> größere<br />

Rechtsunsicherheit, die sich vor allem durch Auslegungsprobleme ausdrückt.<br />

Das italienische Recht ist seit 1942 <strong>in</strong> dem so genannten Codice civile (Zivilgesetzbuch)<br />

verankert.<br />

Dieses ist <strong>in</strong> sechs Bücher e<strong>in</strong>geteilt.<br />

Im ersten Buch (Delle persone e della famiglia) ist das gesamte Personen- und Familienrecht,<br />

und zwar unter E<strong>in</strong>schluss e<strong>in</strong>iger Grundsätze über juristische Personen sowie des<br />

Ehegüterrechts geregelt.<br />

Das zweite Buch (Delle successioni) behandelt das Erb- und Schenkungsrecht.<br />

Mit dem dritten Buch (Delle proprietà) werden verschiedene Rechtsgegenstände, wie das<br />

Eigentum und andere d<strong>in</strong>gliche Rechte sowie die Rechtsgeme<strong>in</strong>schaft und der Besitz<br />

dargestellt.<br />

Das vierte Buch (Delle obbligazioni) beschreibt das italienische Schuldrecht.<br />

Das Handels- und <strong>Wirtschaftsrecht</strong> wird umfassend im fünften Buch (Del lavoro) erläutert.<br />

Schließlich werden im sechsten und letzten Buch (Della tutela dei diritti) formale Fragen<br />

von schuldrechtlichen Ansprüchen geregelt, wie Publizität, Beweis, Zwangsvollstreckung,<br />

Rechtsverlust durch Zeitablauf sowie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em eigenen Abschnitt verschiedene Fragen der<br />

Haftung und der Kreditsicherung.<br />

Bestimmungen über das Gesetz im allgeme<strong>in</strong>en (Disposizioni sulla legge <strong>in</strong> generale) s<strong>in</strong>d<br />

den Büchern vorangestellt. Hier s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>ige Grundsätze der Rechtsquellen- und<br />

Methodenlehre kodifiziert.<br />

Wir haben uns mit zehn Fragen bezüglich des italienischen Rechts beschäftigt.<br />

An e<strong>in</strong>igen Stellen werden Parallelen zum deutschen Recht sichtbar, an anderen Stellen<br />

s<strong>in</strong>d Unterschiede erkennbar.<br />

1) Gibt es Regelungen zu Formerfordernissen bei Verträgen und wenn ja, welche?<br />

In Italien gilt grundsätzlich das Pr<strong>in</strong>zip der Formfreiheit (Art.1350 Codice civile).<br />

Das heißt, dass die meisten Verträge grundsätzlich ke<strong>in</strong>em Formzwang unterliegen.<br />

In diesem Artikel werden auch e<strong>in</strong>ige Ausnahmen aufgezählt, bei denen die Verträge an e<strong>in</strong>e<br />

gewisse Form gebunden s<strong>in</strong>d. Dazu gehören unter anderem der Grundstückskauf (Art. 1350<br />

Nr.1 c. c.), der Erbschaftskauf (Art. 1543 I c. c.), der Ehevertrag<br />

(Art. 162 c. c.), das Testament (Art. 601-623 c. c.), die Schenkung (Art. 782 c. c.) und die<br />

Vere<strong>in</strong>barung e<strong>in</strong>es Z<strong>in</strong>ssatzes, der über dem gesetzlichen liegt (Art. 1284 III c. c.).<br />

Das Gesetz unterscheidet zwischen den Fällen, <strong>in</strong> denen die Beobachtung der Formvorschrift<br />

Voraussetzung für die Vertragsgültigkeit ist (forma ad substantiam) und den anderen Fällen,<br />

<strong>in</strong> denen das Geschäft formlos gültig ist, aber vor Gericht nur noch mit bestimmten Mitteln<br />

bewiesen werden kann (forma ad probationem).<br />

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