Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus
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Slowenien<br />
Dispositionspr<strong>in</strong>zip: Ermöglicht den Gläubigern e<strong>in</strong>e Mitsprache bei der Reorganisation im<br />
Rahmen e<strong>in</strong>es Konkursverfahrens.<br />
Pr<strong>in</strong>zip der amtswegeigen Verfahrensleitung: Wenn e<strong>in</strong>e Reorganisation unmöglich<br />
sche<strong>in</strong>t, ist von Amts wegen das Konkursverfahren zu eröffnen<br />
9) Gibt es e<strong>in</strong> geschriebenes Wettbewerbsrecht und wie s<strong>in</strong>d dessen Grundstrukturen?<br />
Ja, es entspricht den Art. 82 und Art. 83 des EG –Vertrages. (siehe auch Art. 81)<br />
Auf diesem Gebiet hat Slowenien seit der Annahme des letzten Regelmäßigen Berichts<br />
weiterh<strong>in</strong> Fortschritte erzielt. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere für den Bereich der staatlichen Beihilfen.<br />
Auf dem Gebiet des Kartellrechts wurden das Gesetz über die Verh<strong>in</strong>derung von<br />
Wettbewerbsbeschränkungen und die anderen e<strong>in</strong>schlägigen Rechtsakte weiterh<strong>in</strong> umgesetzt.<br />
In dem Amt für den Schutz des Wettbewerbs, der nationalen Wettbewerbsbehörde <strong>in</strong><br />
Slowenien, s<strong>in</strong>d elf Mitarbeiter beschäftigt. Im Jahr 2000 leitete das Amt 43 Verfahren e<strong>in</strong>.<br />
Davon betrafen vier wettbewerbsbeschränkende Vere<strong>in</strong>barungen, drei den Missbrauch e<strong>in</strong>er<br />
beherrschenden Stellung und 36 Unternehmenszusammenschlüsse. Es erließ 51<br />
Entscheidungen. Davon betrafen neun wettbewerbsbeschränkende Vere<strong>in</strong>barungen, drei den<br />
Missbrauch e<strong>in</strong>er beherrschenden Stellung und 39 Unternehmenszusammenschlüsse. Im Jahr<br />
2000 wurden jedoch weder Geldstrafen verhängt noch Gerichtsurteile erlassen.<br />
Auf diesem Gebiet s<strong>in</strong>d die Vorbereitungen <strong>in</strong> Slowenien weit gediehen. Die geltenden<br />
slowenischen Kartellvorschriften decken den größten Teil des Besitzstands ab und stehen mit<br />
den EG-Bestimmungen im E<strong>in</strong>klang. Das Amt für den Schutz des Wettbewerbs verfügt über<br />
weitreichende Befugnisse zur Durchsetzung der Wettbewerbsregeln und wird personell<br />
verstärkt. Se<strong>in</strong>e wichtigste Herausforderung ist nun die Gewährleistung der effektiven<br />
Anwendung und Durchsetzung der kartellrechtlichen Vorschriften, wobei es sich vorrangig<br />
mit den besonders schwerwiegenden Fällen von Wettbewerbsverzerrung befassen sollte. Zu<br />
diesem Zweck ist jetzt u. a. dafür zu sorgen, dass e<strong>in</strong> wirksames Bußgeldsystem entwickelt<br />
und die Anwendung der Regeln gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt wird.<br />
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