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Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

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Italien<br />

Rechtssubjekt ist der Unternehmer (imprenditore) selbst. Er wird vom Gesetz als jemand<br />

def<strong>in</strong>iert, der berufsmäßig zur Gew<strong>in</strong>nerzielung mit der erforderlichen Organisation e<strong>in</strong>e<br />

wirtschaftliche Tätigkeit ausübt zum Zwecke des Güter- oder Dienstleistungsaustausches<br />

(Art. 2082 c. c.). Mit der Abschaffung des Handelsrechts als Sonderprivatrecht ist die Figur<br />

des Kaufmanns (commerciante) verschwunden.<br />

Die Unternehmereigenschaft hat für den Rechtsverkehr nicht dieselbe Bedeutung wie die<br />

Kaufmannseigenschaft im deutschen Recht.<br />

Im Vordergrund stehen öffentlichrechtliche B<strong>in</strong>dungen wie beispielsweise die<br />

Erforderlichkeit e<strong>in</strong>er Gewerbeerlaubnis nach Maßgabe der Sondergesetze (Art.2084 c. c.)<br />

oder arbeitssicherheitsrechtliche Auflagen (Art. 2087 c. c.).<br />

Auch im Vertragrecht gibt es Besonderheiten für Unternehmer, nach Art 1330 c. c. beim<br />

Vertragsschluss sowie nach Art. 1368 II c. c. bei der Auslegung von Verträgen.<br />

Auch die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften des Codice civile<br />

(Art. 2598-2601 c. c.) f<strong>in</strong>den nur zwischen Unternehmern Anwendung.<br />

Das italienische Recht unterscheidet verschiedene Unternehmer:<br />

- nach Gegenstand des Unternehmens :<br />

Handelsunternehmer (imprenditore commerciale, Art. 2195, 2203-2221 c. c.) vom<br />

landwirtschaftlichen Unternehmer (imprenditore agricolo,<br />

Art. 2135-2187 c.c.)<br />

- nach dem Umfang des Unternehmens:<br />

Kle<strong>in</strong>unternehmer (piccolo imprenditore, Art. 2083 c. c.) vom „normalen” Unternehmer<br />

(imprenditore normale), die Zuordnung zum Kreis der „normalen“ Unternehmer hat<br />

weitreichende Konsequenzen:<br />

=> Konkursfähigkeit (Art. 2221 c. c.); das italienische Recht folgt dem Pr<strong>in</strong>zip des<br />

Kaufmannskonkurses<br />

=> Registerpflichtigkeit<br />

=> Verpflichtung zur Buchführung ( Art. 2214 c. c.)<br />

- nach der Zahl der Träger:<br />

E<strong>in</strong>zelunternehmer (imprenditore <strong>in</strong>dividuale) von den Gesellschaften (società), diese<br />

Differenzierung ist wichtig für den Umfang der Registerpflicht.<br />

3) Wo und wie ist der Verbraucherschutz verankert?<br />

Der Verbraucherschutz (tutela del consumatore) soll <strong>in</strong> Italien durch e<strong>in</strong>e Reihe von<br />

Sondergesetzen / Nebengesetzen gewährleistet werden. Diese beruhen meist auf der<br />

Umsetzung entsprechender EG-Richtl<strong>in</strong>ien. Nur bei der Umsetzung der EG-Klausel-<br />

Richtl<strong>in</strong>ie und der EG-Verbrauchergüterkauf-Richtl<strong>in</strong>ie hatte sich der Gesetzgeber zu e<strong>in</strong>em<br />

E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> den Codice civile entschlossen. Für Warenkaufverträge s<strong>in</strong>d neben den hierdurch<br />

geschaffenen Vorschriften des Codice vor allem noch die Durchführungsbestimmungen zu<br />

den EG-Richtl<strong>in</strong>ien über außerhalb von Geschäftsraum geschlossene Verträge,<br />

Verbraucherkredit und Fernabsatz von Interesse.<br />

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