Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus
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Österreich<br />
Unbeweglich:<br />
Grundpfandrechte<br />
z.B. Höchstbetragshypothek oder Simultanhypothek<br />
6) Gibt es Regelungen über die Zulässigkeit von Allgeme<strong>in</strong>en Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen?<br />
Ja, vergleiche § 6 (2) und (3) KSchG.<br />
Mehr siehe im Anhang Punkt B und C.<br />
7) Wie wird das Eigentum an Grundstücken übertragen?<br />
Zweiaktigkeit des Eigentumserwerbes, § 380 ABGB. Erforderlich ist e<strong>in</strong> TITEL (z.B.<br />
Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, E<strong>in</strong>antwortung als Erbe etc) und der MODUS<br />
(Erwerbungsart), Modus ist bei unbeweglichen Sache die E<strong>in</strong>verleibung (E<strong>in</strong>tragung) im<br />
Grundbuch.<br />
8) Welche Stellung haben die Gläubiger im Insolvenzfall?<br />
Man unterscheidet zwischen Masse- und Konkursforderungen.<br />
Masseforderungen werden vorrangig vor den Konkursforderungen aus der Masse befriedigt<br />
(beispielsweise bestimmte Arbeitnehmerforderungen oder die Kosten des<br />
Konkursverfahrens).<br />
Konkursforderungen – das s<strong>in</strong>d Forderungen, die im Konkursverfahren angemeldet und<br />
vom Masseverwalter anerkannt wurden- werden nur quotenmäßig befriedigt.<br />
- Absonderungsberechtigte (z.B. Pfandrechte, Sicherungseigentum) haben e<strong>in</strong>en Anspruch auf<br />
bevorzugte Befriedigung aus der Masse.<br />
- Aussonderungsberechtigte (z.B. Verkauf unter Eigentumsvorbehalt) können die Sache selbst<br />
aus der Masse herausverlangen.<br />
Allgeme<strong>in</strong>es zu Insolvenzverfahren:<br />
Übersicht über die Verfahren<br />
Zunächst sollte versucht werden, mit den Gläubigern e<strong>in</strong>en außergerichtlichen Ausgleich<br />
(=stiller Ausgleich) herbeizuführen. Beim außergerichtlichen Ausgleich müssen alle<br />
Gläubiger zustimmen. Scheitert der außergerichtliche Ausgleichsversuch ist b<strong>in</strong>nen spätestens<br />
60 Tagen ab E<strong>in</strong>tritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung bei juristischen Personen<br />
e<strong>in</strong> Insolvenzverfahren e<strong>in</strong>zuleiten.<br />
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