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Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

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Schweden<br />

Auch kann der Grundstückseigentümer se<strong>in</strong> Grundstück dadurch beleihen, dass er daran e<strong>in</strong><br />

Pfandrecht (panträtt) bestellt. Se<strong>in</strong>e Zahlungsverpflichtung wird normalerweise <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

e<strong>in</strong>seitigen Schuldbrief festgelegt.<br />

6) Gibt es Regelungen über die Zulässigkeit von AGB’ s?<br />

Das schwedische Recht kennt ke<strong>in</strong> besonderes Gesetz über die Anwendung von allgeme<strong>in</strong>en<br />

Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen im S<strong>in</strong>ne des deutschen AGB-Gesetzes.<br />

Der Beitritt Schwedens zur Europäischen Union 1995 erforderte e<strong>in</strong>ige Anpassungen des<br />

schwedischen Rechts an die geme<strong>in</strong>schaftsrechtlichen Vorgaben auf dem Gebiet des<br />

Verbraucherschutzrechtes. Mit dem Ziel die EU-Richtl<strong>in</strong>ie gegen missbräuchliche Klauseln <strong>in</strong><br />

Verbraucherverträgen umzusetzen, trat am 01.01.1995 e<strong>in</strong> neues Gesetz über<br />

Vertragsbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> Verbraucherverhältnissen (Vertrags-bed<strong>in</strong>gungsgesetz / lag om<br />

avtalsvillkor i konsumentförhallanden) <strong>in</strong> Kraft, das die alten Gesetze von 1971 zwar ablöste,<br />

aber die bestehende Rechtslage nicht komplett veränderte. Die Umsetzung dieser Richtl<strong>in</strong>ie<br />

führte auch zu Erneuerungen im schwedischen Standardvertragsrecht. Die E<strong>in</strong>führung des<br />

neuen Gesetzes führte zu e<strong>in</strong>er ersten gesetzlichen Def<strong>in</strong>ition des Standardvertrages. Bis<br />

dah<strong>in</strong> waren Standardverträge üblich, um den Handelsverkehr speziell zwischen den<br />

nordischen Staaten zu vere<strong>in</strong>fachen. Individuell ausgehandelte Vertragsbed<strong>in</strong>gungen und<br />

Abgrenzungsprobleme wurden anhand des § 36 des Vertragsgesetzes von 1971 auf ihre<br />

Zulässigkeit geprüft.<br />

Erstmalig wurde im schwedischen Recht ausdrücklich die Auslegungsregel „<strong>in</strong> dubio contra<br />

stipulatorem“ (im Zweifel gegen den Verfasser der Klausel) aufgenommen, um den<br />

Verbraucher vor nachteiligen Klauseln zu schützen.<br />

7) Wie wird das Eigentum an Grundstücken übertragen?<br />

Grundsätzlich geht das Eigentum mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages auf den Erwerber<br />

über. Anders als <strong>in</strong> Deutschland macht nicht erst die E<strong>in</strong>tragung im Grundbuch den Käufer<br />

zum Eigentümer. Mit Abschluss des Kaufvertrages (köpekontrakt) geht das Eigentum auf den<br />

Käufer über. Dies geht auch, wenn der Käufer bei Vertragsabschluß noch nicht den vollen<br />

Kaufpreis gezahlt hat. In solchen Fällen hilft dem Verkäufer der Kaufbrief (köpebrevet). Ist<br />

im Kaufvertrag vere<strong>in</strong>bart, dass e<strong>in</strong> solcher Kaufbrief ausgestellt wird, trägt das<br />

Grundbuchamt den Käufer erst gegen Vorlage dieses Kaufbriefes als Eigentümer e<strong>in</strong>. Der<br />

Verkäufer übergibt dem Käufer den unterschriebenen Kaufbrief erst nach vollständiger<br />

Bezahlung des Kaufpreises. Der neue Eigentümer muss anschließend <strong>in</strong>nerhalb von drei<br />

Monaten die E<strong>in</strong>tragung des Erwerbes im Grundstücksregister beantragen. Abgesehen davon,<br />

dass im Falle des Unterlassens die Registerbehörde e<strong>in</strong> Bußgeld verhängen kann, ist die<br />

E<strong>in</strong>tragung – wie <strong>in</strong> Deutschland – relevant, um e<strong>in</strong>en gutgläubigen Erwerb des Grundstücks<br />

durch Dritte zu verh<strong>in</strong>dern.<br />

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