Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus
Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus
Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
C) Privilegien<br />
Belgien<br />
Das belgische Recht gewährt verschiedene sog. „Privilegien“. Ihnen steht<br />
ke<strong>in</strong>e exakte Entsprechung nach deutschem Recht gegenüber.<br />
Geme<strong>in</strong>sam ist diesen Privilegien, dass sie <strong>in</strong> der<br />
E<strong>in</strong>zelzwangsvollstreckung das Recht auf vorzugsweise Befriedigung<br />
und - sofern sie im Konkurs Bestand haben – e<strong>in</strong> Vorrecht (sofern es<br />
sich um e<strong>in</strong> generelles Privileg) oder das Recht auf abgesonderte<br />
Befriedigung (bei speziellen Vorrechten) gewähren.<br />
Über die unter A) -C) beschriebenen Sicherungen existieren noch die im<br />
Außenwirtschaftsverkehr üblichen Instrumente des Akkreditivs und der<br />
Bankbürgschaft.<br />
6) Gibt es Regelungen über die Zulässigkeit von Allgeme<strong>in</strong>en<br />
Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen?<br />
E<strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>es Gesetz über allgeme<strong>in</strong>e Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen existiert <strong>in</strong><br />
Belgien nicht. Aus der Rechtsprechung haben sich allerd<strong>in</strong>gs Kriterien für die<br />
wirksame E<strong>in</strong>beziehung entwickelt.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus f<strong>in</strong>den sich gegenüber dem Verbraucher entsprechende<br />
Vorschriften <strong>in</strong> dem unter 3.) B) erwähntem Gesetz über Handelspraktiken,<br />
Information und Schutz des Verbrauchers. Schließlich ist noch das Gesetz vom<br />
2.8.2002 über irreführende und vergleichende Werbung, rechtsmissbräuchliche<br />
Vertragsklauseln und Distanzverträge betreffend die freien Berufe zu erwähnen.<br />
Unbestritten ist die wirksame E<strong>in</strong>beziehung allgeme<strong>in</strong>er Geschäftsbeziehungen<br />
<strong>in</strong> den Vertrag <strong>in</strong> folgenden Fällen:<br />
- die AGB’ s s<strong>in</strong>d dem Vertragspartner mit dem H<strong>in</strong>weis überreicht<br />
worden, dass sie Vertragsbestandteil werden sollen<br />
- sie bef<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> lesbarer Schrift auf der Vorderseite der Dokumente,<br />
die dem Vertragspartner ausgehändigt wurden<br />
- die AGB’ s s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> lesbarer Schrift auf der Rückseite solcher Dokumente<br />
abgedruckt, sofern auf der jeweiligen Vorderseite e<strong>in</strong> lesbarer und<br />
unmissverständlicher H<strong>in</strong>weis auf die auf der Rückseite bef<strong>in</strong>dlichen<br />
AGB’ s gegeben wird.<br />
11