Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus
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Slowakei<br />
E<strong>in</strong>leitung:<br />
Die Slowakische Republik ist neben der Tschechischen Republik e<strong>in</strong>er der beiden<br />
Nachfolgestaaten der Tschechoslowakei.<br />
Schon sehr bald nach der "samtenen Revolution" von 1989 und den ersten freien Wahlen im<br />
slowakischen Teil der Tschechow-Slowakischen Föderation (CSFR) setzten sich diejenigen<br />
Kräfte <strong>in</strong> der Slowakei durch, die für e<strong>in</strong>e grundsätzlich neue Stellung der Slowakei im<br />
Rahmen der Föderation e<strong>in</strong>traten. Der Trennungsprozess erreichte im Sommer 1992 e<strong>in</strong>e<br />
Dynamik, die trotz des unbestrittenen Wunsches der Mehrheit der Bevölkerung <strong>in</strong> beiden<br />
Landesteilen nach Erhalt des geme<strong>in</strong>samen Staates nicht mehr umzukehren war. Die<br />
Regierungschefs beider Teilrepubliken waren sich daraufh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ig geworden, dass die<br />
politischen Schwierigkeiten der CSFR nur noch durch die Trennung der Förderation gelöst<br />
werden können. Am 01.01.1993 erfolgte die Gründung der Slowakischen Republik. Es gelang<br />
<strong>in</strong>sgesamt, die Teilung des Landes geordnet und friedlich durchzuführen.<br />
Die Slowakische Republik ist e<strong>in</strong>e parlamentarische Demokratie mit e<strong>in</strong>er Verfassung.<br />
Staatsoberhaupt ist der direkt für e<strong>in</strong>e 5-jährige Amtszeit gewählte Staatspräsident (seit<br />
25.9.1999 Dr. Rudolf Schuster). Das E<strong>in</strong>kammer-Parlament, der Slowakische Nationalrat,<br />
besteht aus 150 Abgeordneten und wird für 4 Jahre gewählt.<br />
Seit dem 1.5.2004 ist die Slowakische Republik Mitglied der Europäischen Union. Das<br />
Rechtssystem der Slowakei umfasst drei Entscheidungsebenen: das Bezirksgericht, das<br />
Regionalgericht (Berufungsgericht) und den Obersten Gerichtshof. Der Oberste Gerichtshof<br />
der slowakischen Republik stellt das höchste Richtergremium des Landes dar. .)<br />
1) Gibt es Regelungen zu Formerfordernissen bei Verträgen und wenn ja, welche?<br />
Formale und <strong>in</strong>haltliche Erfordernisse werden im Allgeme<strong>in</strong>en bürgerlichen Gesetzbuch<br />
(ABGB § 40/1964) und im Handelsgesetzbuch (HGB § 513/1991) geregelt. E<strong>in</strong>e spezielle<br />
Form wird bei Verträgen verlangt, die sich auf unbewegliche Güter beziehen. Diese müssen<br />
schriftlich ausgefertigt se<strong>in</strong>, die Willenserklärung beider Parteien enthalten und notariell<br />
beglaubigt werden.<br />
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