Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus
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Österreich<br />
2) Gibt es e<strong>in</strong> Sonderrecht für Kaufleute?<br />
JA. Gesetzlich normiert im HGB (Handelsgeschäftsbuch).<br />
Zum Handelskauf siehe §§ 373 ff HGB<br />
3) Wie und wo ist der Verbraucherschutz verankert?<br />
Hauptsächlich verankert im Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Dieses bezieht sich nur auf<br />
Rechtsgeschäfte zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Daneben bestehen auch <strong>in</strong><br />
diversen anderen Gesetzen Regelungen über den Verbraucherschutz. Wichtig hier noch das<br />
BTVG (Bauträgervertragsgesetz).<br />
Ziel ist es die „Ungleichgewichtslage“ der Parteien auszugleichen und den Konsumenten<br />
zu schützen.<br />
Diverse Schutzbestimmungen im KSchG:<br />
• Rücktrittsrechte (z.B. bei Haustürgeschäften)<br />
• Formerfordernisse<br />
• Unzulässige Vertragsbestandteile (diese s<strong>in</strong>d nichtig)<br />
• Transparenzgebot (unklare Vertragsbestimmungen s<strong>in</strong>d nichtig)<br />
4) Gibt es Regelungen zur Gewährleistung im Kaufrecht und wie s<strong>in</strong>d diese<br />
ausgestaltet?<br />
§ 922 ff ABGB bzw. § 377 HGB sowie §§ 8 ff KSchG.<br />
Kurzübersicht:<br />
Gewährleistung ist das gesetzlich verankertes Recht, vom Vertragspartner („Übergeber“) e<strong>in</strong><br />
E<strong>in</strong>stehen für Mängel an der Sache zu fordern. Der Übergeber kann dieses Recht gegenüber<br />
e<strong>in</strong>em Verbraucher <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Vertrag (z.B. <strong>in</strong> den Allgeme<strong>in</strong>en Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen, das<br />
"Kle<strong>in</strong>gedruckte") beschränken. Der Übergeber (<strong>in</strong> der Regel der Händler, bei dem man<br />
kauft) muss Verbesserung oder Austausch kostenlos und <strong>in</strong> angemessener Frist erbr<strong>in</strong>gen.<br />
Gel<strong>in</strong>gt dies nicht, kann der Konsument Preism<strong>in</strong>derung oder Vertragsauflösung (Ware<br />
zurück, Geld zurück) durchsetzen.<br />
Garantie ist e<strong>in</strong> vertraglich e<strong>in</strong>geräumtes Versprechen – <strong>in</strong> der Regel des Herstellers (und<br />
nicht des Vertragspartners) – für Mängel, die an e<strong>in</strong>er Sache während der Garantiezeit<br />
auftreten, entsprechend der Garantieerklärung e<strong>in</strong>zustehen. Das muss nicht bedeuten, dass alle<br />
Leistungen aus der Garantie kostenlos s<strong>in</strong>d. Das muss man alles <strong>in</strong> den Garantiebed<strong>in</strong>gungen<br />
genau nachlesen.<br />
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