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Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

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Österreich<br />

2) Gibt es e<strong>in</strong> Sonderrecht für Kaufleute?<br />

JA. Gesetzlich normiert im HGB (Handelsgeschäftsbuch).<br />

Zum Handelskauf siehe §§ 373 ff HGB<br />

3) Wie und wo ist der Verbraucherschutz verankert?<br />

Hauptsächlich verankert im Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Dieses bezieht sich nur auf<br />

Rechtsgeschäfte zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Daneben bestehen auch <strong>in</strong><br />

diversen anderen Gesetzen Regelungen über den Verbraucherschutz. Wichtig hier noch das<br />

BTVG (Bauträgervertragsgesetz).<br />

Ziel ist es die „Ungleichgewichtslage“ der Parteien auszugleichen und den Konsumenten<br />

zu schützen.<br />

Diverse Schutzbestimmungen im KSchG:<br />

• Rücktrittsrechte (z.B. bei Haustürgeschäften)<br />

• Formerfordernisse<br />

• Unzulässige Vertragsbestandteile (diese s<strong>in</strong>d nichtig)<br />

• Transparenzgebot (unklare Vertragsbestimmungen s<strong>in</strong>d nichtig)<br />

4) Gibt es Regelungen zur Gewährleistung im Kaufrecht und wie s<strong>in</strong>d diese<br />

ausgestaltet?<br />

§ 922 ff ABGB bzw. § 377 HGB sowie §§ 8 ff KSchG.<br />

Kurzübersicht:<br />

Gewährleistung ist das gesetzlich verankertes Recht, vom Vertragspartner („Übergeber“) e<strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>stehen für Mängel an der Sache zu fordern. Der Übergeber kann dieses Recht gegenüber<br />

e<strong>in</strong>em Verbraucher <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Vertrag (z.B. <strong>in</strong> den Allgeme<strong>in</strong>en Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen, das<br />

"Kle<strong>in</strong>gedruckte") beschränken. Der Übergeber (<strong>in</strong> der Regel der Händler, bei dem man<br />

kauft) muss Verbesserung oder Austausch kostenlos und <strong>in</strong> angemessener Frist erbr<strong>in</strong>gen.<br />

Gel<strong>in</strong>gt dies nicht, kann der Konsument Preism<strong>in</strong>derung oder Vertragsauflösung (Ware<br />

zurück, Geld zurück) durchsetzen.<br />

Garantie ist e<strong>in</strong> vertraglich e<strong>in</strong>geräumtes Versprechen – <strong>in</strong> der Regel des Herstellers (und<br />

nicht des Vertragspartners) – für Mängel, die an e<strong>in</strong>er Sache während der Garantiezeit<br />

auftreten, entsprechend der Garantieerklärung e<strong>in</strong>zustehen. Das muss nicht bedeuten, dass alle<br />

Leistungen aus der Garantie kostenlos s<strong>in</strong>d. Das muss man alles <strong>in</strong> den Garantiebed<strong>in</strong>gungen<br />

genau nachlesen.<br />

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