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Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

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Litauen<br />

Der unlautere Wettbewerb wird <strong>in</strong> Artikel 16 verboten. Demnach s<strong>in</strong>d jegliche Handlungen,<br />

die im Widerspruch zu gewissenhafter Praxis und guten Sitten stehen und e<strong>in</strong>en anderen<br />

Marktteilnehmer bee<strong>in</strong>trächtigen untersagt. Hierzu zählen u. a. die Veröffentlichung von<br />

Geschäftsgeheimnissen anderer Marktteilnehmer, die nicht autorisierte Verwendung von<br />

Warenzeichen oder Marken und irreführende Werbung. Ergänzt werden die Vorschriften im<br />

litauischen Handelsgesetzbuch, die den Handelsgewerbetreibenden ausdrücklich nochmals<br />

unlautere Handlungen verbietet. Diese werden <strong>in</strong> den Artikeln 44 – 47 aufgeführt.<br />

10) Gilt das UN-Kaufrecht <strong>in</strong> dem betreffenden Land?<br />

Mit Wirkung zum 1.2.1996 hat Litauen das UN-Kaufrecht <strong>in</strong> Kraft gesetzt.<br />

Quellen:<br />

1) <strong>Wirtschaftsrecht</strong> der Republik Litauen – E<strong>in</strong> Praxisratgeber für Investoren<br />

AHK/DIHK, Sora<strong>in</strong>en Law Offices, Delegation der deutschen Wirtschaft <strong>in</strong> Litauen<br />

2) Wirtschaftspartner Litauen, Economica Verlag<br />

Ulrich Herfurth/Marius Jakulis Jason<br />

3) Vertrags-, Kauf, Handels- und Gesellschaftsrecht <strong>in</strong> Osteuropa – E<strong>in</strong> Praxishandbuch<br />

Graf von Bernstorff<br />

4) Institut für Osteuropäisches Recht<br />

http://www.uni-kiel.de/eastlaw/<br />

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