Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus
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Litauen<br />
Der unlautere Wettbewerb wird <strong>in</strong> Artikel 16 verboten. Demnach s<strong>in</strong>d jegliche Handlungen,<br />
die im Widerspruch zu gewissenhafter Praxis und guten Sitten stehen und e<strong>in</strong>en anderen<br />
Marktteilnehmer bee<strong>in</strong>trächtigen untersagt. Hierzu zählen u. a. die Veröffentlichung von<br />
Geschäftsgeheimnissen anderer Marktteilnehmer, die nicht autorisierte Verwendung von<br />
Warenzeichen oder Marken und irreführende Werbung. Ergänzt werden die Vorschriften im<br />
litauischen Handelsgesetzbuch, die den Handelsgewerbetreibenden ausdrücklich nochmals<br />
unlautere Handlungen verbietet. Diese werden <strong>in</strong> den Artikeln 44 – 47 aufgeführt.<br />
10) Gilt das UN-Kaufrecht <strong>in</strong> dem betreffenden Land?<br />
Mit Wirkung zum 1.2.1996 hat Litauen das UN-Kaufrecht <strong>in</strong> Kraft gesetzt.<br />
Quellen:<br />
1) <strong>Wirtschaftsrecht</strong> der Republik Litauen – E<strong>in</strong> Praxisratgeber für Investoren<br />
AHK/DIHK, Sora<strong>in</strong>en Law Offices, Delegation der deutschen Wirtschaft <strong>in</strong> Litauen<br />
2) Wirtschaftspartner Litauen, Economica Verlag<br />
Ulrich Herfurth/Marius Jakulis Jason<br />
3) Vertrags-, Kauf, Handels- und Gesellschaftsrecht <strong>in</strong> Osteuropa – E<strong>in</strong> Praxishandbuch<br />
Graf von Bernstorff<br />
4) Institut für Osteuropäisches Recht<br />
http://www.uni-kiel.de/eastlaw/<br />
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