Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus
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c) Schadensersatz bei Folgeschäden<br />
Niederlande<br />
Zieht der Mangel an der gekauften Ware e<strong>in</strong>en weitergehenden Schaden nach sich, hat der<br />
Verbraucher das Recht auf Entschädigung. Voraussetzung: der Verkäufer hat den Mangel zu<br />
vertreten. Dies ist dann der Fall, wenn dieser von dem Mangel wusste oder ihn hätte kennen<br />
müssen. Allgeme<strong>in</strong>e Regeln hierzu f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> den Art. 6: 74 ff. BW.<br />
Allgeme<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise für den Käufer<br />
Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel der Kaufsache b<strong>in</strong>nen angemessener Zeit anzeigen,<br />
nachdem er den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken müssen.<br />
Zeigt der Käufer den Mangel nicht rechtzeitig an, verliert er se<strong>in</strong>e Ansprüche. Aber auch nach<br />
der Anzeige beg<strong>in</strong>nt e<strong>in</strong>e Frist von zwei Jahren zu laufen, <strong>in</strong>nerhalb welcher er se<strong>in</strong>e<br />
Ansprüche durchsetzen muss. Der Käufer behält aber das Recht, der Forderung des<br />
Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises das Rücktrittsrecht oder den Schadensersatzanspruch<br />
e<strong>in</strong>redeweise entgegenzuhalten (Art. 7: 23 II BW)<br />
5) Welche Kreditsicherungsmittel sieht die Rechtsordnung für bewegliches (z.B.<br />
Eigentumsvorbehalt) und unbewegliches Vermögen (z.B. Grundschuld) vor?<br />
Die Kreditsicherungsmittel des niederländischen Rechts s<strong>in</strong>d im 3. Buch Vermögensrecht des<br />
BW (Boek 3 van het Burgerlijk Wetboek Vermogensrecht <strong>in</strong> het Algemeen) verankert.<br />
Gemäß Art. 3:1 BW werden unter Sachen alle Sachen und Vermögensrechte verstanden.<br />
Gemäß Art. 3:3 BW wird bei Sachen zwischen Mobilien (zum Beispiel e<strong>in</strong> Auto) und<br />
Immobilien (zum Beispiel e<strong>in</strong> Wohnhaus) unterschieden.<br />
Vermögensrechte s<strong>in</strong>d nach Art. 3:6 BW Rechte, die bezwecken, jemandem e<strong>in</strong>en<br />
"materiellen Nutzen" zu verschaffen oder Rechte, die im Tausch für e<strong>in</strong>en "materiellen<br />
Nutzen" erworben wurden. Vermögensrechte müssen übertragbar se<strong>in</strong>. E<strong>in</strong> Beispiel e<strong>in</strong>es<br />
Vermögensrechts ist das Recht an e<strong>in</strong>em Handelsnamen.<br />
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