11.05.2013 Aufrufe

Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Estland<br />

Absprachen und abgestimmte Verhaltensweisen<br />

Gemäß § 4 I EWettbG s<strong>in</strong>d alle wettbewerbsbeschränkenden Absprachen sowie abgestimmte<br />

Verhaltensweisen zwischen verschiedenen Unternehmen unzulässig. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere<br />

für:<br />

• direkte oder <strong>in</strong>direkte Preisabsprachen<br />

• Absprachen, welche die Herstellungs- bzw. Verkaufsmengen e<strong>in</strong>er bestimmten Ware<br />

festsetzen, sowie Beschränkungen des technischen Fortschritts und der Investitionen<br />

• Absprachen zur Aufteilung des Marktes unter e<strong>in</strong>igen Anbietern zum Nachteil e<strong>in</strong>es<br />

dritten Unternehmens<br />

• Informationsaustausch, welcher zu e<strong>in</strong>er Wettbewerbsbeschränkung führt<br />

• Vere<strong>in</strong>barung unterschiedlicher Vertragsbed<strong>in</strong>gungen bei gleichartigen Verträgen,<br />

wodurch e<strong>in</strong>ige Unternehmen im Wettbewerb benachteiligt werden<br />

• Verträge, die e<strong>in</strong>er Partei zusätzliche Verpflichtungen auferlegen, die <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em<br />

Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand stehen.<br />

Verbot des Missbrauchs e<strong>in</strong>er marktbeherrschenden Stellung<br />

§ 16 EWettbG enthält das Verbot der missbräuchlichen, direkten oder <strong>in</strong>direkten Ausnutzung<br />

e<strong>in</strong>er marktbeherrschenden Stellung. E<strong>in</strong>e solche marktbeherrschende Stellung wird vermutet,<br />

sobald e<strong>in</strong> Unternehmen e<strong>in</strong>en Marktanteil von m<strong>in</strong>destens 40 % des Gesamtumsatzes hat (§<br />

13 EWettbG). Ferner kann e<strong>in</strong>e marktbeherrschende Stellung auch durch spezielle und<br />

exklusive Rechte begründet se<strong>in</strong>, die e<strong>in</strong> Unternehmen vom Staat oder der Geme<strong>in</strong>de erhalten<br />

hat und welche zu e<strong>in</strong>em Vorteil im Wettbewerb bis h<strong>in</strong> zu e<strong>in</strong>er Monopolstellung des<br />

Unternehmens<br />

führen. Gemäß § 16 EWettbG ist es <strong>in</strong>sbesondere verboten:<br />

• unangemessene Preise oder unlautere An- und Verkaufsbed<strong>in</strong>gungen zu erzw<strong>in</strong>gen<br />

• die Produktion oder das Angebot von Waren sowie den technischen Fortschritt und<br />

Investitionen zu beschränken<br />

• unterschiedliche Bed<strong>in</strong>gungen, die gleiche Leistung betreffend, gegenüber<br />

•<br />

verschiedenen Vertragspartnern zu stellen und dadurch e<strong>in</strong>e Benachteiligung am<br />

Wettbewerb zu unterstützen oder zu verursachen<br />

Verträge abzuschließen, die e<strong>in</strong>e Verpflichtung zu zusätzlichen Leistungen der<br />

anderen Vertragspartei be<strong>in</strong>halten, die <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Zusammenhang mit dem<br />

eigentlichen Vertragsgegenstand stehen<br />

• e<strong>in</strong> anderes Unternehmen dazu zu drängen, den Betrieb auf e<strong>in</strong>en oder mehrere<br />

Bereich(e) zu konzentrieren, e<strong>in</strong>en Vertrag zu schließen, welcher zu e<strong>in</strong>er<br />

Wettbewerbsbeschränkung führt oder an verbotenen Absprachen und<br />

•<br />

Geschäftspraktiken teilzunehmen<br />

den An- und Verkauf von Waren <strong>in</strong> ungerechtfertigter Weise zu verweigern<br />

42

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!