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Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

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Frankreich<br />

Gemäß den Grundlagen des Code Civil (CC) ist e<strong>in</strong> Kaufvertrag abgeschlossen, sobald<br />

Käufer und Verkäufer übere<strong>in</strong>stimmende Willenserklärungen abgegeben haben. Une<strong>in</strong>igkeit<br />

h<strong>in</strong>dert den Vertragsschluss mangels Übere<strong>in</strong>stimmung, außer wenn sie sich auf<br />

Zusatzelemente(bzw. unwesentliche Bestandteile) des Vertrages beziehen ,also auf solche<br />

Bestandteile, welche die Parteien nicht zu wesentlichen gemacht haben. Die wesentlichen<br />

Bestandteile des Vertrages s<strong>in</strong>d die verkaufte Sache und der Preis. Die Übere<strong>in</strong>stimmung hat<br />

e<strong>in</strong>e sofortige und abschließende Wirkung, so dass ke<strong>in</strong>e Vertragspartei ohne Zustimmung der<br />

anderen Seite mehr die Ausführung des Vertrages verweigern darf.<br />

Nach den Regeln des französischen Rechts gilt e<strong>in</strong> Kaufvertrag dann als abgeschlossen, wenn<br />

die Zustimmung vom Vertragspartner abgegeben wird, nicht erst beim Empfang dieser<br />

Willenserklärung. Diese Regeln können jedoch durch vorvertragliche Klauseln abgeändert<br />

werden.<br />

Die Annahme kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen, gewisse Umstände oder<br />

Verhaltensweisen können als Übere<strong>in</strong>stimmung gedeutet werden. Der Angebotsempfänger<br />

kann das Angebot erörtern, soll heißen ,zu den Bed<strong>in</strong>gungen verhandeln, unter denen er zu<br />

e<strong>in</strong>er Annahmen bereit ist. Wenn er e<strong>in</strong> Gegenangebot aufstellt, so gilt dies als Ablehnung des<br />

ihm angetragenen Angebotes, begleitet von e<strong>in</strong>em neuen Angebot. Bis zur Annahme kann<br />

dieses frei widerrufen werden. Trotzdem gesteht die Rechtssprechung gelegentlich<br />

Schadensersatz zu, oder verurteilt zu der somit erzwungenen Ausführung des Vertrages ,<br />

wenn sie davon ausgeht, das von vornhere<strong>in</strong> e<strong>in</strong> Widerruf dieses Angebotes geplant war.<br />

Nach Art. 1641 Code Civil haftete der Verkäufer verschuldensabhängig für verborgene<br />

Mängel der Kaufsache mit der Folge, das der Käufer Wandlung oder M<strong>in</strong>derung verlangen<br />

kann. Hat der Verkäufer den versteckten Fehler gekannt, ist er darüber h<strong>in</strong>aus nach Art. 1645<br />

CC zum Schadensersatz verpflichtet. Kannte der Käufer den Mangel, entfällt der<br />

Gewährleistungsanspruch. E<strong>in</strong>e eigentliche Gewährleistungsfrist gibt es nicht. Die<br />

Geltendmachung der Sachmängel ist auf e<strong>in</strong>e „kurze Frist“ nach deren Entdeckung<br />

beschränkt. Sie beträgt ca. sechs bis zwölf Monate.<br />

2.4. Kreditsicherungsmittel für bewegliches und unbewegliches Vermögen<br />

• Bürgschaft<br />

• Privilegien<br />

• Hypothek<br />

• Pfandrecht<br />

• Besitzabhängige Pfandrechte<br />

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