Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus
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Deutschland<br />
1) Gibt es Regelungen zu Formerfordernissen bei Verträgen und wenn ja, welche?<br />
Rechtsgeschäfte und Vertragsschlüsse s<strong>in</strong>d im deutschen Recht also grundsätzlich formfrei, es<br />
sei denn, dass gesetzliche Regelungen oder vertragliche Formerfordernisse bestehen.<br />
Formerfordernisse des deutschen Rechts s<strong>in</strong>d für Rechtsgeschäfte und Verträge im<br />
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die Wahrung bestimmter Formvorschriften dient<br />
Beweisgründen, soll aber auch auf Aufklärungs- und Warnfunktionen wahrnehmen. Die<br />
Nichtbeachtung gesetzlicher Formvorschriften bewirkt grundsätzlich die Nichtigkeit des<br />
Rechtsgeschäftes (§ 125 BGB). Abweichend von der Formfreiheit bedürfen bestimmte<br />
Rechtsgeschäfte immer der Schriftform bzw. der notariellen Beurkundung. Die gilt z.B. für<br />
e<strong>in</strong>e Bürgschaft (§ 766 BGB), aber auch für e<strong>in</strong>en Mietvertrag über e<strong>in</strong>e Grundstück für<br />
länger als e<strong>in</strong> Jahr (§ 550 BGB). Die notarielle Beurkundung ist z.B. auch vorgeschrieben bei<br />
der Übertragung von Grundstücken (§§ 873, 925 BGB) ebenso wie auch bei der Übertragung<br />
e<strong>in</strong>er Hypothek (§§ 1154, 1192 BGB.<br />
2) Gibt es e<strong>in</strong> Sonderrecht für Kaufleute?<br />
Das deutsche Recht kennt neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch auch e<strong>in</strong> Handelsgesetzbuch<br />
(HGB), das nur für Rechtsgeschäfte unter Kaufleuten gilt. Das Handelsrecht wird def<strong>in</strong>iert als<br />
Sonderprivatrecht für Kaufleute und basiert auf dem subjektiven System. Es gilt nur für<br />
bestimmte Personen und Gesellschaften mit Kaufmannseigenschaft (§§ 1ff. HGB). Im<br />
Ausland herrscht das objektive System vor, welches bestimmte Arten von Geschäften erfasst.<br />
Das HGB ergänzt die fünf Bücher des BGB. Soweit ke<strong>in</strong>e speziellen handelsrechtlichen<br />
Normen e<strong>in</strong>greifen, kommt also nach wie vor das BGB subsidiär zur Anwendung.<br />
Für den Kaufmann bietet das Handelsrecht zwar e<strong>in</strong>e Reihe von Erleichterungen <strong>in</strong><br />
Beziehungen zu den Geschäftspartnern, es setzt aber auch strengere Maßstäbe an se<strong>in</strong><br />
Verhalten. Regelungen die unter Privatleuten ke<strong>in</strong>e Anwendung f<strong>in</strong>den, werden für Kaufleute<br />
besonders def<strong>in</strong>iert, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass e<strong>in</strong> Kaufmann nicht so<br />
schutzwürdig ist, wie e<strong>in</strong> Verbraucher. Im HGB s<strong>in</strong>d auch die Buchführungs- und<br />
Bilanzierungsgrundsätze für Kaufleute und Gesellschaften niedergelegt.<br />
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