Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus
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Estland<br />
1) Gibt es Regelungen zu Formerfordernissen bei Verträgen und wenn ja, welche?<br />
Verträge können, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht, frei von Formvorschriften<br />
geschlossen werden (§ 77 EAZGB). Dem estnischen Recht s<strong>in</strong>d Formerfordernisse bekannt,<br />
die zum Teil gesetzlich vorgeschrieben s<strong>in</strong>d oder vertraglich vere<strong>in</strong>bart werden können. Dazu<br />
zählen u.a. Schriftform, elektronische Form, öffentliche Beglaubigung und notarielle<br />
Beurkundung (§§ 77-82 EAZGB). Sie entsprechen <strong>in</strong>haltlich den Regelungen des deutschen<br />
BGB. Auch der Bürgschaftsvertrag bedarf der Schriftform.<br />
2) Gibt es e<strong>in</strong> Sonderrecht für Kaufleute?<br />
Im estnischen Recht gibt es, wie auch <strong>in</strong> Deutschland, e<strong>in</strong> Handelsgesetzbuch für Kaufleute,<br />
welches deren Sonderrechte regelt. Dieses Handelsgesetzbuch vom 01. September 1995<br />
(Äriseadustik, im folgenden EHGB) wurde stark an das deutsche Handelsgesetzbuch<br />
angelehnt und teilweise vere<strong>in</strong>facht, es entspricht daher weitgehend den deutschen<br />
Bestimmungen.<br />
3) Wo und wie ist der Verbraucherschutz verankert?<br />
Der Verbraucherschutz <strong>in</strong> Estland ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em gesonderten Verbraucherschutzgesetz geregelt.<br />
Es wird durch verschiedene staatliche E<strong>in</strong>richtungen, wie z.B. die Verbraucherschutzbehörde,<br />
das Gesundheits- und das Veter<strong>in</strong>äramt, gewährleistet. Ferner s<strong>in</strong>d auch die Städte und<br />
Geme<strong>in</strong>den dem Verbraucherschutz verpflichtet. Bei Verstoß gegen Vorschriften des<br />
Verbraucherschutzgesetzes können nach Maßgabe des Gesetzes Strafen auferlegt werden.<br />
4) Gibt es Regelungen zur Gewährleistung im Kaufrecht und wie s<strong>in</strong>d diese<br />
ausgestattet?<br />
Der Verbraucherschutz im S<strong>in</strong>ne von Gewährleistung von Verbraucherrechten ist im<br />
estnischen Verbraucherschutzgesetz von 1994 geregelt. Danach hat der Verbraucher folgende<br />
Rechte:<br />
• Waren und Dienstleistungen angeboten zu bekommen, die dem vorgeschriebenen<br />
Standard entsprechen<br />
• vor Waren und Dienstleistungen, die gesundheits- oder lebensgefährdend, vermögensoder<br />
umweltschädigend s<strong>in</strong>d oder deren Gebrauch gesetzlich verboten ist geschützt zu<br />
werden<br />
• notwendige und <strong>in</strong>haltlich richtige Produkt<strong>in</strong>formationen zu erhalten, um e<strong>in</strong>e<br />
vernünftige Auswahl zwischen den Angeboten treffen zu können<br />
• die Berücksichtigung der Verbraucher<strong>in</strong>teressen zu fordern und sich zu diesem Zweck<br />
<strong>in</strong> Verbraucherverbänden zusammenzuschließen<br />
• Rechtsschutz nach Maßgabe der Gesetze zu fordern<br />
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