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Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

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Frankreich<br />

Das Verbraucherschutzgesetz ist ke<strong>in</strong> konzeptioneller Teil des Wettbewerbsrechts, es<br />

bestehen aber zum Teil sehr ausufernde & restriktive Verbraucherschutzregeln im<br />

„Code de la Consommation“(Konsumentengesetz). Weiter Rechtsgrundlagen stellen die von<br />

der Rechtssprechung aus dem allgeme<strong>in</strong>en Deliktsrecht abgeleiteten Grundsätze sowie die<br />

Verordnung über Werbevorschriften dar.<br />

2.8.1. Institutionen<br />

a) Direction Generale<br />

E<strong>in</strong>e Abteilung des M<strong>in</strong>isteriums für Wirtschaft und F<strong>in</strong>anzen, die das Funktionieren des<br />

Marktes überwacht. Zum Schutz des Verbrauchers und als Hüter<strong>in</strong> der Wettbewerbsfreiheit<br />

kann sie Richtl<strong>in</strong>ien erlassen, um wettbewerbswidrige Praktiken zu unterb<strong>in</strong>den.<br />

b) Conseil de la Concurrence<br />

Als unabhängige Verwaltungsbehörde mit weitreichenden Machtbefugnissen ausgestattet,<br />

kann sie Entscheidungen fällen und Sanktionen verhängen. Diese beziehen sich auf<br />

Rechtsschutzmaßnahmen, Beendigung oder Änderung wettbewerbswidriger Praktiken<br />

und die Weiterleitung von Akten an die Staatsanwaltschaft (Verordnung vom 01.12.1986)<br />

Der Conseil hat e<strong>in</strong>e beratende und e<strong>in</strong>e rechtssprechende Aufgabe. Er setzt sich aus 16<br />

Mitgliedern zusammen, aus Bereichen der ordentlichen oder<br />

Verwaltungsgerichtsbarkeit, den Berufsgruppen oder aufgrund ihrer Kompetenzen <strong>in</strong><br />

wirtschaftlichen, wettbewerbsrechtlichen oder verbraucherrechtlichen Angelegenheiten.<br />

Die Benennung erfolgt alle 6 Jahre.<br />

c)Die Gerichtsbarkeit<br />

Als Zivil- & Strafgerichtsbarkeit und evtl. Verwaltungsgerichtsbarkeit sichern sie den<br />

Respekt vor der Freiheit des Wettbewerbs, <strong>in</strong>sbesondere im Fall der „Concurrence<br />

deloyale“. Darunter wird e<strong>in</strong> Wettbewerbshandeln verstanden, das sich <strong>in</strong> exzessiven<br />

oder aggressiven Verhaltensweisen äußert. Nicht jedes „wilde“ Verhalten wird akzeptiert,<br />

die Wettbewerber sollen die „usages loyaux du commerce“ also die Handelssitten<br />

akzeptieren.<br />

2.8.2. Grundsatz<br />

Die Generalklauseln der Art. 1382 & 1383 Code Civil „verpflichten jede Person dazu, den<br />

Schaden wieder gut zu machen, den sie angerichtet haben“(wettbewerbsrechtlicher<br />

Schadensersatz- und Unterlassungsanspruch).<br />

Die Elemente des wettbewerbsrechtlichen Anspruchs s<strong>in</strong>d:<br />

• E<strong>in</strong> rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten<br />

• E<strong>in</strong> Schaden<br />

• Die Kausalität zwischen dem Verhalten und dem Schaden<br />

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