Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus
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Lettland<br />
Lettland bef<strong>in</strong>det sich noch immer <strong>in</strong> der Phase der Privatisierung von staatlichem und<br />
geme<strong>in</strong>deeigenem Grundeigentum, das jedermann, natürliche und juristische Personen<br />
erwerben kann.<br />
Grundsätzlich wird auch das Wohnungseigentum im Grundbuch e<strong>in</strong>getragen und kann nur<br />
vom E<strong>in</strong>getragenen übertragen werden. Aufgrund des erheblichen Privatisierungsvolumens<br />
hat der lettische Gesetzgeber übergangsweise e<strong>in</strong> besonderes Wohnungseigentumsregister<br />
geschaffen, <strong>in</strong> welchem e<strong>in</strong>e erfolgte Privatisierung d<strong>in</strong>glich gesichert werden kann, bis diese<br />
schließlich im Grundbuch vermerkt wird.<br />
Der Eigentumserwerb von lettischen Grundstücken ist grundsätzlich nur lettischen<br />
Staatsbürgern erlaubt, oder Unternehmen, die mehrheitlich <strong>in</strong> lettischem Eigentum s<strong>in</strong>d.<br />
Ausländische Firmen können Grundstücke für max. 99 Jahre pachten. Der Erwerb von<br />
Gebäuden ist jedoch auch für Ausländer zulässig. Am 15.04.2003 s<strong>in</strong>d jedoch Änderungen<br />
des ,,Gesetzes über die Privatisierung von Land <strong>in</strong> ländlichen Gebieten“ <strong>in</strong> Kraft getreten.<br />
Danach sollen ab 01.05.2011 alle natürlichen und juristischen Personen <strong>in</strong>nerhalb der EU <strong>in</strong><br />
der Lage se<strong>in</strong>, Land unter den gleichen Bed<strong>in</strong>gungen wie alle anderen Personen <strong>in</strong> Lettland zu<br />
erwerben. Bereits ab dem Zeitpunkt des Beitritts zur Europäischen Union gelten für den<br />
Erwerb von Land jedoch bereits erleichterte Bed<strong>in</strong>gungen für EU-Bürger.<br />
8. Welche Stellung haben die Gläubiger im Insolvenzfall?<br />
Die Konkurs- oder Zahlungsausgleichsprozedur wird <strong>in</strong> Lettland im Gesetz zur Insolvenz von<br />
Unternehmen (Par uzņēmumu un uzņēmējabiedrību maksātnespēju) geregelt. E<strong>in</strong><br />
Unternehmen kann vom zuständigen Gericht, vom Unternehmen selbst, sowie auch von den<br />
Gläubigern für zahlungsunfähig erklärt werden. Nach dem lettischen Recht ist e<strong>in</strong><br />
Unternehmen zahlungsunfähig, wenn es se<strong>in</strong>en Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt<br />
oder die Verpflichtungen die Forderungen übersteigen.<br />
Die Gläubiger haben sich bei dem vom Gericht ernannten Insolvenzverwalter b<strong>in</strong>nen 3<br />
Monaten zu melden. Der Verwalter hält nach Ablauf dieser Frist e<strong>in</strong>e Vollversammlung der<br />
Gläubiger ab, diese stellen dann e<strong>in</strong>en Antrag auf Sanierung bzw. Liquidation des<br />
Unternehmens. Die Sanierung bzw. Liquidation wird vom Gericht beschlossen.<br />
9. Gibt es e<strong>in</strong> geschriebenes Wettbewerbsrecht und wie s<strong>in</strong>d dessen Grundstrukturen?<br />
Das neue Wettbewerbsgesetz (Konkurences likums) trat am 01.01.2002 <strong>in</strong> Kraft. Das Gesetz<br />
soll die lettischen Regelungen <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung mit dem EG-Wettbewerbsrecht br<strong>in</strong>gen<br />
und führt e<strong>in</strong>e Reihe von weitreichenden Neuerungen e<strong>in</strong>.<br />
Der Wettbewerb wird vom Wettbewerbsausschuss des Wirtschaftsm<strong>in</strong>isteriums überwacht.<br />
Wesentliche Grundstrukturen des Wettbewerbsgesetzes ist Vermeidung bzw. Vorbeugung<br />
von Monopolen, Vorgehen gegen unlauteren bzw. unfairen Wettbewerb und Fusionskontrolle.<br />
Alle Unternehmen die 40% e<strong>in</strong>es Marktes beherrschen dürfen ihre Vormachtsstellung nicht<br />
ausnutzen, sonst müssen sie mit sehr harten Strafen rechnen.<br />
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