11.05.2013 Aufrufe

Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Lettland<br />

Lettland bef<strong>in</strong>det sich noch immer <strong>in</strong> der Phase der Privatisierung von staatlichem und<br />

geme<strong>in</strong>deeigenem Grundeigentum, das jedermann, natürliche und juristische Personen<br />

erwerben kann.<br />

Grundsätzlich wird auch das Wohnungseigentum im Grundbuch e<strong>in</strong>getragen und kann nur<br />

vom E<strong>in</strong>getragenen übertragen werden. Aufgrund des erheblichen Privatisierungsvolumens<br />

hat der lettische Gesetzgeber übergangsweise e<strong>in</strong> besonderes Wohnungseigentumsregister<br />

geschaffen, <strong>in</strong> welchem e<strong>in</strong>e erfolgte Privatisierung d<strong>in</strong>glich gesichert werden kann, bis diese<br />

schließlich im Grundbuch vermerkt wird.<br />

Der Eigentumserwerb von lettischen Grundstücken ist grundsätzlich nur lettischen<br />

Staatsbürgern erlaubt, oder Unternehmen, die mehrheitlich <strong>in</strong> lettischem Eigentum s<strong>in</strong>d.<br />

Ausländische Firmen können Grundstücke für max. 99 Jahre pachten. Der Erwerb von<br />

Gebäuden ist jedoch auch für Ausländer zulässig. Am 15.04.2003 s<strong>in</strong>d jedoch Änderungen<br />

des ,,Gesetzes über die Privatisierung von Land <strong>in</strong> ländlichen Gebieten“ <strong>in</strong> Kraft getreten.<br />

Danach sollen ab 01.05.2011 alle natürlichen und juristischen Personen <strong>in</strong>nerhalb der EU <strong>in</strong><br />

der Lage se<strong>in</strong>, Land unter den gleichen Bed<strong>in</strong>gungen wie alle anderen Personen <strong>in</strong> Lettland zu<br />

erwerben. Bereits ab dem Zeitpunkt des Beitritts zur Europäischen Union gelten für den<br />

Erwerb von Land jedoch bereits erleichterte Bed<strong>in</strong>gungen für EU-Bürger.<br />

8. Welche Stellung haben die Gläubiger im Insolvenzfall?<br />

Die Konkurs- oder Zahlungsausgleichsprozedur wird <strong>in</strong> Lettland im Gesetz zur Insolvenz von<br />

Unternehmen (Par uzņēmumu un uzņēmējabiedrību maksātnespēju) geregelt. E<strong>in</strong><br />

Unternehmen kann vom zuständigen Gericht, vom Unternehmen selbst, sowie auch von den<br />

Gläubigern für zahlungsunfähig erklärt werden. Nach dem lettischen Recht ist e<strong>in</strong><br />

Unternehmen zahlungsunfähig, wenn es se<strong>in</strong>en Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt<br />

oder die Verpflichtungen die Forderungen übersteigen.<br />

Die Gläubiger haben sich bei dem vom Gericht ernannten Insolvenzverwalter b<strong>in</strong>nen 3<br />

Monaten zu melden. Der Verwalter hält nach Ablauf dieser Frist e<strong>in</strong>e Vollversammlung der<br />

Gläubiger ab, diese stellen dann e<strong>in</strong>en Antrag auf Sanierung bzw. Liquidation des<br />

Unternehmens. Die Sanierung bzw. Liquidation wird vom Gericht beschlossen.<br />

9. Gibt es e<strong>in</strong> geschriebenes Wettbewerbsrecht und wie s<strong>in</strong>d dessen Grundstrukturen?<br />

Das neue Wettbewerbsgesetz (Konkurences likums) trat am 01.01.2002 <strong>in</strong> Kraft. Das Gesetz<br />

soll die lettischen Regelungen <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung mit dem EG-Wettbewerbsrecht br<strong>in</strong>gen<br />

und führt e<strong>in</strong>e Reihe von weitreichenden Neuerungen e<strong>in</strong>.<br />

Der Wettbewerb wird vom Wettbewerbsausschuss des Wirtschaftsm<strong>in</strong>isteriums überwacht.<br />

Wesentliche Grundstrukturen des Wettbewerbsgesetzes ist Vermeidung bzw. Vorbeugung<br />

von Monopolen, Vorgehen gegen unlauteren bzw. unfairen Wettbewerb und Fusionskontrolle.<br />

Alle Unternehmen die 40% e<strong>in</strong>es Marktes beherrschen dürfen ihre Vormachtsstellung nicht<br />

ausnutzen, sonst müssen sie mit sehr harten Strafen rechnen.<br />

95

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!