Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus
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England<br />
Restrictive Trade Practices Acts 1976 und 77 und Resale Prices Act 1976 befassen sich<br />
mit bestimmten Arten von Geschäftspraktiken, die generell als wettbewerbswidrig angesehen<br />
werden (forms legislation). Fair Trad<strong>in</strong>g Act 1973 und Competition Act 1980 beziehen<br />
sich dagegen auf bestimmte wettbewerbswidrige Auswirkungen von Geschäftspraktiken<br />
(effects legislation). Hervorzuheben ist, dass der Fair Trad<strong>in</strong>g Act 1973 das<br />
Verbraucher<strong>in</strong>teresse betont, obschon er nach dem zweiten Weltkrieg vor allem die<br />
Leistungsfähigkeit der englischen Industrie fördern sollte. Ausführliche gesetzliche<br />
Vorschriften f<strong>in</strong>den sich über wettbewerbsbeschränkende Vere<strong>in</strong>barungen (restrictive<br />
trad<strong>in</strong>g agreements), vertikale Preisb<strong>in</strong>dung (resale price ma<strong>in</strong>tenance), Marktbeherrschung<br />
(monoply situations) und Unternehmenszusammenschlüsse (merger situations).<br />
Nach dem Beitritt Großbritanniens zur EG ist neben dem nationalen auch das europäische<br />
Kartellrecht zu beachten. Verfahren können gleichzeitig vor den nationalen Kartellbehörden<br />
und der EU-Kommission laufen. Im Falle e<strong>in</strong>es Widerspruches hat das Geme<strong>in</strong>schaftsrecht<br />
Vorrang. Section 5 (1) Restrictive Trade Practices Act 1976.<br />
Wettbewerbsbeschränkende Vere<strong>in</strong>barungen (restrictive trad<strong>in</strong>g agreements) werden def<strong>in</strong>iert<br />
als Vere<strong>in</strong>barung mit bestimmten Wettbewerbsbeschränkungen zwischen zwei oder<br />
mehreren Personen, die im vere<strong>in</strong>igten Königreich Waren herstellen oder vertreiben. H<strong>in</strong>sichtlich<br />
allgeme<strong>in</strong>er Wettbewerbsbeschränkungen gibt es ke<strong>in</strong>e gebräuchliche Begriffsdef<strong>in</strong>ition,<br />
sondern nur e<strong>in</strong>e Aufzählung bestimmter Arten von Wettbewerbsbeschränkungen<br />
bezüglich Preis, Preisempfehlung, Vertragsbed<strong>in</strong>gungen, Warenmengen, Beschreibung von<br />
Waren, Herstellungsverfahren, räumliche und personelle Marktaufteilung.<br />
Der Competition Act 1980 führte e<strong>in</strong> <strong>in</strong>formelles Verfahren e<strong>in</strong>, dass alle Handlungen als<br />
wettbewerbswidrig def<strong>in</strong>iert, die e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schränkung, Verfälschung oder Verh<strong>in</strong>derung des<br />
Wettbewerbs <strong>in</strong> bezug auf Herstellung, Lieferung oder Erwerb von Waren bezwecken. Section<br />
2 (1) Competition Act 1980. Nicht wettbewerbswidrig s<strong>in</strong>d alle Handlungen h<strong>in</strong>sichtlich<br />
der Lieferung oder Nichtlieferung von Waren außerhalb Englands, bestimmte Handlungen<br />
<strong>in</strong>ternational tätiger See- und Lufttransportfirmen sowie Handlungen von Land-, Forst- und<br />
Fischereiwirtschaftsverbänden, die nach dem Restrictive Trade Act 1976 beurteilt werden.<br />
10) Gilt das UN-Kaufrecht <strong>in</strong> Großbritannien?<br />
Ne<strong>in</strong>, es gilt nationales Kaufrecht.<br />
Quellen:<br />
Englisches Handels- und <strong>Wirtschaftsrecht</strong>, 2. Auflage 1995<br />
Tribel / Hodgson / Kellenter / Müller<br />
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