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Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

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England<br />

Restrictive Trade Practices Acts 1976 und 77 und Resale Prices Act 1976 befassen sich<br />

mit bestimmten Arten von Geschäftspraktiken, die generell als wettbewerbswidrig angesehen<br />

werden (forms legislation). Fair Trad<strong>in</strong>g Act 1973 und Competition Act 1980 beziehen<br />

sich dagegen auf bestimmte wettbewerbswidrige Auswirkungen von Geschäftspraktiken<br />

(effects legislation). Hervorzuheben ist, dass der Fair Trad<strong>in</strong>g Act 1973 das<br />

Verbraucher<strong>in</strong>teresse betont, obschon er nach dem zweiten Weltkrieg vor allem die<br />

Leistungsfähigkeit der englischen Industrie fördern sollte. Ausführliche gesetzliche<br />

Vorschriften f<strong>in</strong>den sich über wettbewerbsbeschränkende Vere<strong>in</strong>barungen (restrictive<br />

trad<strong>in</strong>g agreements), vertikale Preisb<strong>in</strong>dung (resale price ma<strong>in</strong>tenance), Marktbeherrschung<br />

(monoply situations) und Unternehmenszusammenschlüsse (merger situations).<br />

Nach dem Beitritt Großbritanniens zur EG ist neben dem nationalen auch das europäische<br />

Kartellrecht zu beachten. Verfahren können gleichzeitig vor den nationalen Kartellbehörden<br />

und der EU-Kommission laufen. Im Falle e<strong>in</strong>es Widerspruches hat das Geme<strong>in</strong>schaftsrecht<br />

Vorrang. Section 5 (1) Restrictive Trade Practices Act 1976.<br />

Wettbewerbsbeschränkende Vere<strong>in</strong>barungen (restrictive trad<strong>in</strong>g agreements) werden def<strong>in</strong>iert<br />

als Vere<strong>in</strong>barung mit bestimmten Wettbewerbsbeschränkungen zwischen zwei oder<br />

mehreren Personen, die im vere<strong>in</strong>igten Königreich Waren herstellen oder vertreiben. H<strong>in</strong>sichtlich<br />

allgeme<strong>in</strong>er Wettbewerbsbeschränkungen gibt es ke<strong>in</strong>e gebräuchliche Begriffsdef<strong>in</strong>ition,<br />

sondern nur e<strong>in</strong>e Aufzählung bestimmter Arten von Wettbewerbsbeschränkungen<br />

bezüglich Preis, Preisempfehlung, Vertragsbed<strong>in</strong>gungen, Warenmengen, Beschreibung von<br />

Waren, Herstellungsverfahren, räumliche und personelle Marktaufteilung.<br />

Der Competition Act 1980 führte e<strong>in</strong> <strong>in</strong>formelles Verfahren e<strong>in</strong>, dass alle Handlungen als<br />

wettbewerbswidrig def<strong>in</strong>iert, die e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schränkung, Verfälschung oder Verh<strong>in</strong>derung des<br />

Wettbewerbs <strong>in</strong> bezug auf Herstellung, Lieferung oder Erwerb von Waren bezwecken. Section<br />

2 (1) Competition Act 1980. Nicht wettbewerbswidrig s<strong>in</strong>d alle Handlungen h<strong>in</strong>sichtlich<br />

der Lieferung oder Nichtlieferung von Waren außerhalb Englands, bestimmte Handlungen<br />

<strong>in</strong>ternational tätiger See- und Lufttransportfirmen sowie Handlungen von Land-, Forst- und<br />

Fischereiwirtschaftsverbänden, die nach dem Restrictive Trade Act 1976 beurteilt werden.<br />

10) Gilt das UN-Kaufrecht <strong>in</strong> Großbritannien?<br />

Ne<strong>in</strong>, es gilt nationales Kaufrecht.<br />

Quellen:<br />

Englisches Handels- und <strong>Wirtschaftsrecht</strong>, 2. Auflage 1995<br />

Tribel / Hodgson / Kellenter / Müller<br />

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