11.05.2013 Aufrufe

Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Irland<br />

Abschnitt 16: Garantiebed<strong>in</strong>gungen<br />

E<strong>in</strong>e Garantie muss klar und deutlich abgefasst se<strong>in</strong> und folgendes enthalten:<br />

Art und Güter, für die sie gilt<br />

Name und Anschrift des Ausstellers<br />

Dauer, unterschiedliche Zeiten für verschiedene Komponenten s<strong>in</strong>d möglich<br />

Verfahrensweise, wie die Garantie <strong>in</strong> Anspruch genommen werden kann; diese muß im<br />

üblichen Rahmen bleiben und darf ke<strong>in</strong>e besonderen Erschwernisse enthalten.<br />

Kostenverteilung, <strong>in</strong>kl. der Transportkosten muss geregelt se<strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>e Abweichung zu Ungunsten des Käufers ist unzulässig.<br />

Abschnitt 17: Haftbarkeit von Verkäufern während der Garantie<br />

Gibt der Verkäufer e<strong>in</strong>e Garantie ab, so ist er <strong>in</strong> gleicher Weise haftbar wie e<strong>in</strong> Hersteller, der<br />

e<strong>in</strong>e Garantie abgibt, es sei denn, er weist ausdrücklich darauf h<strong>in</strong>.<br />

Gibt e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelhändler e<strong>in</strong>e Garantie ab, so ist er, wenn nicht das Gegenteil bewiesen ist, er<br />

für die Ausführung der Garantieleistungen verantwortlich.<br />

Die Abschnitte 16, 18 und 19 gelten für alle abgegeben Versprechen, die e<strong>in</strong>er Garantie<br />

ähneln.<br />

Die Haftbarkeit e<strong>in</strong>es Verkäufers gegenüber dem Käufer <strong>in</strong> diesem Abschnitt ist ohne<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung durch den Abschnitt 19 anzuwenden.<br />

Abschnitt 18: Ausschluss von Käuferrechten während der Garantie<br />

Unzulässig s<strong>in</strong>d alle Ausschlüsse von Rechten, die den Käufer schlechter stellen als das<br />

„normale Recht“ vorsieht. Jede Klausel, die ihn schlechter stellt ist nichtig.<br />

E<strong>in</strong>e Klausel, die besagt, dass nur der Garantiegeber selber entscheidet, ob e<strong>in</strong> Garantiefall<br />

e<strong>in</strong>getreten ist, ist nichtig.<br />

Abschnitt 19: Klagerecht <strong>in</strong> der Garantiezeit<br />

Der Käufer hat das Recht, wenn der Garantiegeber die Garantiebed<strong>in</strong>gungen nicht e<strong>in</strong>hält, zu<br />

klagen und das Gericht kann den Garantiegeber dazu verurteilen, entweder alles zu tun, um<br />

die Garantiebed<strong>in</strong>gungen zu erfüllen, oder den entstandenen Schaden dem Käufer zu ersetzen.<br />

Käufer <strong>in</strong> diesem Abschnitt ist jeder, der e<strong>in</strong> Anrecht auf die Waren während der Garantiezeit<br />

hat und Verkäufer, be<strong>in</strong>haltet ebenfalls sowohl Hersteller als auch Importeur.<br />

Immer wenn der Garantiegeber zu Schadenersatz verpflichtet ist, kann das Gericht nach<br />

eigenem Ermessen und Bed<strong>in</strong>gungen dem Verkäufer zugestehen, diese Verpflichtungen zu<br />

erfüllen. Ebenso legt das Gericht nach eigenem Ermessen e<strong>in</strong>e Frist fest.<br />

79

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!