Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus
Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus
Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Irland<br />
Abschnitt 16: Garantiebed<strong>in</strong>gungen<br />
E<strong>in</strong>e Garantie muss klar und deutlich abgefasst se<strong>in</strong> und folgendes enthalten:<br />
Art und Güter, für die sie gilt<br />
Name und Anschrift des Ausstellers<br />
Dauer, unterschiedliche Zeiten für verschiedene Komponenten s<strong>in</strong>d möglich<br />
Verfahrensweise, wie die Garantie <strong>in</strong> Anspruch genommen werden kann; diese muß im<br />
üblichen Rahmen bleiben und darf ke<strong>in</strong>e besonderen Erschwernisse enthalten.<br />
Kostenverteilung, <strong>in</strong>kl. der Transportkosten muss geregelt se<strong>in</strong><br />
E<strong>in</strong>e Abweichung zu Ungunsten des Käufers ist unzulässig.<br />
Abschnitt 17: Haftbarkeit von Verkäufern während der Garantie<br />
Gibt der Verkäufer e<strong>in</strong>e Garantie ab, so ist er <strong>in</strong> gleicher Weise haftbar wie e<strong>in</strong> Hersteller, der<br />
e<strong>in</strong>e Garantie abgibt, es sei denn, er weist ausdrücklich darauf h<strong>in</strong>.<br />
Gibt e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelhändler e<strong>in</strong>e Garantie ab, so ist er, wenn nicht das Gegenteil bewiesen ist, er<br />
für die Ausführung der Garantieleistungen verantwortlich.<br />
Die Abschnitte 16, 18 und 19 gelten für alle abgegeben Versprechen, die e<strong>in</strong>er Garantie<br />
ähneln.<br />
Die Haftbarkeit e<strong>in</strong>es Verkäufers gegenüber dem Käufer <strong>in</strong> diesem Abschnitt ist ohne<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigung durch den Abschnitt 19 anzuwenden.<br />
Abschnitt 18: Ausschluss von Käuferrechten während der Garantie<br />
Unzulässig s<strong>in</strong>d alle Ausschlüsse von Rechten, die den Käufer schlechter stellen als das<br />
„normale Recht“ vorsieht. Jede Klausel, die ihn schlechter stellt ist nichtig.<br />
E<strong>in</strong>e Klausel, die besagt, dass nur der Garantiegeber selber entscheidet, ob e<strong>in</strong> Garantiefall<br />
e<strong>in</strong>getreten ist, ist nichtig.<br />
Abschnitt 19: Klagerecht <strong>in</strong> der Garantiezeit<br />
Der Käufer hat das Recht, wenn der Garantiegeber die Garantiebed<strong>in</strong>gungen nicht e<strong>in</strong>hält, zu<br />
klagen und das Gericht kann den Garantiegeber dazu verurteilen, entweder alles zu tun, um<br />
die Garantiebed<strong>in</strong>gungen zu erfüllen, oder den entstandenen Schaden dem Käufer zu ersetzen.<br />
Käufer <strong>in</strong> diesem Abschnitt ist jeder, der e<strong>in</strong> Anrecht auf die Waren während der Garantiezeit<br />
hat und Verkäufer, be<strong>in</strong>haltet ebenfalls sowohl Hersteller als auch Importeur.<br />
Immer wenn der Garantiegeber zu Schadenersatz verpflichtet ist, kann das Gericht nach<br />
eigenem Ermessen und Bed<strong>in</strong>gungen dem Verkäufer zugestehen, diese Verpflichtungen zu<br />
erfüllen. Ebenso legt das Gericht nach eigenem Ermessen e<strong>in</strong>e Frist fest.<br />
79