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Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

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Deutschland<br />

Über die Art und Weise der Verwertung entscheiden die Gläubiger mit Stimmenmehrheit,<br />

wobei die Höhe der Forderung das Stimmrecht bestimmt. Auch die gesicherten Gläubiger<br />

haben bei dieser Entscheidung volles Stimmrecht. Entscheidungen der<br />

Gläubigerversammlung können <strong>in</strong> beschränktem Umfang gerichtlich überprüft werden, wenn<br />

dies von e<strong>in</strong>em Gläubiger beantragt wird (§ 78 InsO). Bei allen anderen wichtigen<br />

Entscheidungen haben die Gläubiger e<strong>in</strong> gesetzlich bestimmtes Mitwirkungsrecht (§ 160<br />

InsO). Sie haben auch das Recht e<strong>in</strong>en Gläubigerausschuss e<strong>in</strong>zusetzen, der die<br />

Geschäftsführung des Insolvenzverwalters überwacht, können aber daneben auch jederzeit<br />

e<strong>in</strong>e eigene Information oder Unterrichtung verlangen.<br />

9) Gibt es e<strong>in</strong> geschriebenes Wettbewerbsrecht und wie s<strong>in</strong>d dessen Grundstrukturen?<br />

Seit dem Jahre 2004 gilt <strong>in</strong> Deutschland e<strong>in</strong> neues Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb<br />

(UWG), das dem Schutz der Verbraucher<strong>in</strong>nen und Verbraucher, aber auch der sonstigen<br />

Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb dient. Damit wird zugleich das Interesse der<br />

Allgeme<strong>in</strong>heit an e<strong>in</strong>em „sauberen“ Wettbewerb geschützt. Das Gesetz def<strong>in</strong>iert <strong>in</strong> § 4<br />

Beispiele für unlauteren Wettbewerb, zu dem nach §§ 5ff. UWG auch die irreführende und<br />

die vergleichende Werbung sowie sog. unzumutbare Belästigungen gehören. E<strong>in</strong>e solche<br />

unzumutbare Belästigung wird z.B. bei e<strong>in</strong>er Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern<br />

ebenso gesehen wie bei Werbung mit elektronischer Post, ohne dass e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>willigung des<br />

Empfängers vorliegt. Wer den Regelungen des UWG zuwider handelt kann auf Unterlassung,<br />

Schadensersatz sowie Gew<strong>in</strong>nabschöpfung <strong>in</strong> Anspruch genommen werden.<br />

10) Gilt das UN-Kaufrecht <strong>in</strong> dem betreffenden Land?<br />

Das UN-Kaufrecht (CISG) gilt seit dem 1.1.1991 auch <strong>in</strong> Deutschland. Es regelt die<br />

Rechtsfolgen bei grenzüberschreitenden Kauf- und Werklieferungsverträgen, wenn die<br />

Parteien ke<strong>in</strong>e anderen Vere<strong>in</strong>barungen getroffen haben. Nach §§ 29, 29a EGBGB s<strong>in</strong>d<br />

deutsche Verbraucher davor geschützt, dass Verträge ausländischem Recht unterstellt und<br />

damit dem Verbraucherschutz entzogen werden.<br />

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