Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus
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Slowenien<br />
In Slowenien werden die Menschenrechte und Grundfreiheiten weiterh<strong>in</strong> geachtet.<br />
Bereits <strong>in</strong> der Stellungnahme von 1997 wurden die Reformbemühungen anerkannt, die die<br />
slowenischen Behörden zur Umgestaltung der Wirtschaft unternommen hatten. Seit der<br />
Stellungnahme hat sich die Wirtschaftsleistung trotz schwieriger weltwirtschaftlicher<br />
Rahmenbed<strong>in</strong>gungen weiter verbessert. Die makroökonomische Stabilität wurde erreicht und<br />
die Reformen ausgeweitet, wobei die slowenischen Behörden sich entschlossen weiter darum<br />
bemüht haben, den mit dem EU-Beitritt verbundenen wirtschaftlichen Anforderungen gerecht<br />
zu werden<br />
1) Gibt es Regelungen zu Formerfordernissen bei Verträgen und wenn ja, welche?<br />
Zwar gilt im Pr<strong>in</strong>zip die Formfreiheit der Verträge (wie Art. 51 Schuldgesetzbuch), e<strong>in</strong>ige<br />
Verträge (z.B. Übertragung der Rechte an Immobilien, Bürgschaftsverträge, ect.) müssen<br />
jedoch <strong>in</strong> schriftlicher Form abgeschlossen werden. Auch im Verbraucherrecht gibt es<br />
Formerfordernisse, z.B. bei Kreditverträgen notarielle Form geschrieben (z.B.<br />
Rechtsgeschäfte zwischen den Ehegatten ect.)<br />
2) Gibt es e<strong>in</strong> Sonderrecht für Kaufleute?<br />
E<strong>in</strong> Sonderrecht im S<strong>in</strong>ne vom HGB gibt es nicht, da das Schuldrecht von e<strong>in</strong>em<br />
monistischen Konzept ausgeht (wie <strong>in</strong> der Schweiz). Doch gibt es im Vertragsrecht e<strong>in</strong>ige<br />
(nicht sehr viele) Besonderheiten für die sogenannten Handelsverträge; def<strong>in</strong>iert werden sie<br />
im Art. 12 SchGB.<br />
3) Wo und wie ist der Verbraucherschutz verankert?<br />
Es gibt e<strong>in</strong> Verbraucherschutzgesetz (Zakon o varstvu potrosnikov) und e<strong>in</strong><br />
Verbraucherschutzgesetz. Im Wesentlichen entspricht die Regelung den EU – Richtl<strong>in</strong>ien.<br />
Zustimmend der Bestimmungen zum Schuldverhältnis, hat e<strong>in</strong> Käufer, der dem Verkäufer<br />
e<strong>in</strong>en Defekt an e<strong>in</strong>er Sache rechtzeitig und formgerecht Anzeigt, folgende Möglichkeiten.<br />
Den Verkäufer zur Beseitigung des Defekt oder der Lieferung e<strong>in</strong>er<br />
Defektfreien Sache zu fordern<br />
M<strong>in</strong>derung des Kaufpreises zu erwirken<br />
Rücktritt vom Vertrag<br />
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