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Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

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Slowenien<br />

In Slowenien werden die Menschenrechte und Grundfreiheiten weiterh<strong>in</strong> geachtet.<br />

Bereits <strong>in</strong> der Stellungnahme von 1997 wurden die Reformbemühungen anerkannt, die die<br />

slowenischen Behörden zur Umgestaltung der Wirtschaft unternommen hatten. Seit der<br />

Stellungnahme hat sich die Wirtschaftsleistung trotz schwieriger weltwirtschaftlicher<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen weiter verbessert. Die makroökonomische Stabilität wurde erreicht und<br />

die Reformen ausgeweitet, wobei die slowenischen Behörden sich entschlossen weiter darum<br />

bemüht haben, den mit dem EU-Beitritt verbundenen wirtschaftlichen Anforderungen gerecht<br />

zu werden<br />

1) Gibt es Regelungen zu Formerfordernissen bei Verträgen und wenn ja, welche?<br />

Zwar gilt im Pr<strong>in</strong>zip die Formfreiheit der Verträge (wie Art. 51 Schuldgesetzbuch), e<strong>in</strong>ige<br />

Verträge (z.B. Übertragung der Rechte an Immobilien, Bürgschaftsverträge, ect.) müssen<br />

jedoch <strong>in</strong> schriftlicher Form abgeschlossen werden. Auch im Verbraucherrecht gibt es<br />

Formerfordernisse, z.B. bei Kreditverträgen notarielle Form geschrieben (z.B.<br />

Rechtsgeschäfte zwischen den Ehegatten ect.)<br />

2) Gibt es e<strong>in</strong> Sonderrecht für Kaufleute?<br />

E<strong>in</strong> Sonderrecht im S<strong>in</strong>ne vom HGB gibt es nicht, da das Schuldrecht von e<strong>in</strong>em<br />

monistischen Konzept ausgeht (wie <strong>in</strong> der Schweiz). Doch gibt es im Vertragsrecht e<strong>in</strong>ige<br />

(nicht sehr viele) Besonderheiten für die sogenannten Handelsverträge; def<strong>in</strong>iert werden sie<br />

im Art. 12 SchGB.<br />

3) Wo und wie ist der Verbraucherschutz verankert?<br />

Es gibt e<strong>in</strong> Verbraucherschutzgesetz (Zakon o varstvu potrosnikov) und e<strong>in</strong><br />

Verbraucherschutzgesetz. Im Wesentlichen entspricht die Regelung den EU – Richtl<strong>in</strong>ien.<br />

Zustimmend der Bestimmungen zum Schuldverhältnis, hat e<strong>in</strong> Käufer, der dem Verkäufer<br />

e<strong>in</strong>en Defekt an e<strong>in</strong>er Sache rechtzeitig und formgerecht Anzeigt, folgende Möglichkeiten.<br />

Den Verkäufer zur Beseitigung des Defekt oder der Lieferung e<strong>in</strong>er<br />

Defektfreien Sache zu fordern<br />

M<strong>in</strong>derung des Kaufpreises zu erwirken<br />

Rücktritt vom Vertrag<br />

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