Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus
Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus
Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
türkischer Teil Zyperns<br />
Der Vertrag <strong>in</strong> der Praxis gestaltet sich oftmals schwierig, da grundsätzlich Verträge die auf<br />
den Eigentumserwerb ausgerichtet s<strong>in</strong>d von Bauwerkverträgen unterscheiden. Diese werden<br />
jedoch häufig mite<strong>in</strong>ander verbunden, wodurch die Geltendmachung von<br />
Gewährleistungsansprüchen erschwert wird. E<strong>in</strong> weiterer, sehr wichtiger und auch typischer<br />
Mangel ist, die e<strong>in</strong>seitige Benachteiligung des Käufers, welche von demselbigen oftmals nicht<br />
erkannt wird und ihn zur vollständigen Vorleistung des Kaufpreises verpflichtet. In der Regel<br />
fehlt es an exakten Übergabemodalitäten und häufig ist auch der Verzicht auf notarielle<br />
Beurkundung zu beobachten, was dazu führt, dass der Vertrag, sofern der Grundstückserwerb<br />
zu e<strong>in</strong>em wesentlichen Teil gehört, bis zur Verpflichtungserklärung vor dem<br />
Grundbuchbeamten, schwebend unwirksam ist.<br />
Nach Artikel 35 des türkischen Grundbuchgesetzes dürfen Ausländer nur Immobilien<br />
erwerben, wenn das Gegenseitigkeitspr<strong>in</strong>zips gilt, dies besagt, dass es türkischen<br />
Staatsbürgern gestattet se<strong>in</strong> muss, auch Immobilien <strong>in</strong> den jeweiligen Ländern zu kaufen.<br />
Noch wichtig zu vermerken ist, das folgende Kosten anfallen.<br />
• Kaufpreis<br />
• Notarkosten<br />
• Grundbuchgebühr (4% vom Kaufpreis)<br />
• Gebühren bei der Eigentumsumschreibung, für Käufer und Verkäufer<br />
• Grundsteuer (4%), die alle vier Jahre zu verrichten ist<br />
7) Gibt es e<strong>in</strong> geschriebenes Wettbewerbsrecht und wie s<strong>in</strong>d dessen Grundstrukturen?<br />
E<strong>in</strong> mit dem deutschen UWG vergleichbares Gesetz zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb<br />
gibt es <strong>in</strong> der Türkei nicht.<br />
Das Recht des unlauteren Wettbewerbs ist <strong>in</strong> der Türkei <strong>in</strong> zwei verschiedenen Gesetzen<br />
geregelt, zum e<strong>in</strong>en im türkischen Handelsgesetzbuch (HGB) <strong>in</strong> den Art. 55-65, zum anderen<br />
im türkischen Obligationengesetzbuch (OGB) <strong>in</strong> Art. 48. Dies ist e<strong>in</strong>e Situation, die immer<br />
wieder kritisiert wird und e<strong>in</strong>e Regelung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>zigen Gesetz vorteilhaft wäre. Dies ist<br />
auch e<strong>in</strong> wichtiger Streitpunkt zum Beitritt der Türkei <strong>in</strong> die EU.<br />
Die Regelungen des türkischen Handelsgesetzbuchs (HGB) s<strong>in</strong>d nur auf Kaufleute<br />
anwendbar. In allen anderen Fällen greifen die Regelungen des türkischen<br />
Obligationengesetzbuchs (OGB) e<strong>in</strong>.<br />
213