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Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

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Niederlande<br />

Der Verkäufer darf nicht e<strong>in</strong>e andere Sache als vere<strong>in</strong>bart liefern oder e<strong>in</strong>e Sache aus e<strong>in</strong>er<br />

anderen Gattung. Die Sache ist auch mangelhaft, wenn sie <strong>in</strong> Zahl, Maß oder Gewicht von<br />

e<strong>in</strong>em Muster abweicht.<br />

Rechte des Käufers bei Mängeln<br />

a) Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung)<br />

Sofern e<strong>in</strong>e Reparatur angemessen ersche<strong>in</strong>t, kann e<strong>in</strong>e Nachbesserung der fehlerhaften Ware<br />

verlangt werden, wenn der Verkäufer hierzu imstande ist und ihm dies zugemutet werden<br />

kann. Reagiert der Verkäufer auf e<strong>in</strong>e schriftliche Aufforderung nicht oder lehnt er die<br />

Reparatur ab, hat der Käufer das Recht, die Ware anderweitig reparieren zu lassen und die<br />

anfallenden Kosten zurückzuverlangen ( Art. 7: 21 III BW)<br />

Anspruch auf die Lieferung e<strong>in</strong>er fehlerfreien neuen Ware hat der Kunde dann, wenn der<br />

festgestellte Mangel erheblich ist – so erheblich, dass beispielsweise e<strong>in</strong>e Reparatur nicht<br />

ohne besonderen Aufwand möglich ist (Art. 7:22 BW).<br />

E<strong>in</strong>e Besonderheit stellt der Konsumentenkauf dar: hier kann der Verkäufer selbst<br />

entscheiden, ob er dem Kunden neue Ware liefert oder durch Rückerstattung des Kaufpreises<br />

vom Vertrag zurücktritt. Auch wenn der Käufer e<strong>in</strong>e Nachbesserung verlangt, kann der<br />

Verkäufer ihm e<strong>in</strong>e Ersatzlieferung vorschlagen oder das Geld zurückgeben. Ebenso ist es<br />

möglich, dass der Verkäufer, wenn der Kunde e<strong>in</strong>e Ersatzlieferung wünscht, auf der<br />

Erstattung des Kaufpreises besteht (Art.7: 21 II BW). Anders sieht es h<strong>in</strong>gegen aus, wenn der<br />

Verkäufer den Verbraucher zu lange im ungewissen lässt: dann kann der Verbraucher<br />

festlegen, ob nachgebessert oder e<strong>in</strong> Ersatz geliefert wird.<br />

Die Reparaturkosten bzw. die Kosten für Versand und Transport trägt der Verkäufer.<br />

b) Rückgängigmachung des Vertrages<br />

Den Kaufvertrag rückgängig zu machen ist <strong>in</strong> den Niederlanden, genauso wie <strong>in</strong> Deutschland,<br />

nicht sofort möglich: Der Käufer muss dem Verkäufer zunächst die Gelegenheit geben, den<br />

Mangel durch Reparatur oder Ersatzlieferung zu beseitigen. Schlägt das fehl, das heißt s<strong>in</strong>d<br />

die Mängel so schwerwiegend, dass e<strong>in</strong>e Nachbesserung nicht möglich ist, oder hatte die<br />

Reparatur ke<strong>in</strong>en Erfolg, dann kann der Kunde se<strong>in</strong> Geld zurückverlangen, der Käufer tritt<br />

also vom Vertrag zurück (ontb<strong>in</strong>den). Für diesen Rücktritt gelten die allgeme<strong>in</strong>en Regeln der<br />

Art. 6: 256 ff. BW.<br />

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