Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus
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Niederlande<br />
Schuldenbere<strong>in</strong>igung für natürliche Personen (Verbraucher-Insolvenzverfahren)<br />
Das niederländische Konkursgesetz enthält e<strong>in</strong>e Regelung, die e<strong>in</strong>er natürlichen Person die<br />
Möglichkeit bietet, nach Verlauf e<strong>in</strong>er bestimmten Zeit schuldenfrei zu se<strong>in</strong>. Das Gericht<br />
kann den Antrag aus e<strong>in</strong>er Reihe von Gründen ablehnen. So wird das Gericht den Antrag<br />
beispielsweise ablehnen, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass e<strong>in</strong>e Benachteiligung der<br />
Gläubiger durch die Schuldner versucht wird.<br />
9) Gibt es e<strong>in</strong> geschriebenes Wettbewerbsrecht und wie s<strong>in</strong>d dessen Grundstrukturen?<br />
(Meded<strong>in</strong>g<strong>in</strong>gsrecht)<br />
In den Niederlanden wird das Wettbewerbsrecht ganz unter dem Aspekt des Kartellrechts<br />
gesehen. Das Recht des unlauteren Wettbewerbs ist unter der Überschrift misleidende reclame<br />
(irreführende Werbung) im Burgerlijk Wetboek im Deliktsrecht geregelt. (Art. 194 ff. BW).<br />
Das Kartellrecht ist durch das im Jahre 1998 <strong>in</strong> Kraft getretene neue Meded<strong>in</strong>g<strong>in</strong>gswet<br />
(Wettbewerbsgesetz) grundlegend geändert und an die europäischen Normen angepasst<br />
worden.<br />
Traditionell waren Kartelle und Monopole <strong>in</strong> den Niederlanden nicht grundsätzlich verboten,<br />
sondern nur, wenn sie missbraucht wurden. In bestimmten Situationen wurden Kartelle sogar<br />
als wünschenswert angesehen. Mit der neunen Gesetzgebung s<strong>in</strong>d auch <strong>in</strong> den Niederlanden<br />
wettbewerbsbeschränkende Absprachen (concurrentiebeperkende afspraken), der Missbrauch<br />
wirtschaftlicher Machtstellung (misbruik van economische machtspositie) und unkontrollierte<br />
Zusammenschlüsse (concentratie zonder voorafgaand toezicht) auf „relevanten Märkten“<br />
grundsätzlich verboten.<br />
10) Gibt das UN-Kaufrecht <strong>in</strong> dem betreffenden Land?<br />
Die Niederlande haben am 01.01.1992 das Übere<strong>in</strong>kommen der Vere<strong>in</strong>ten Nationen über den<br />
<strong>in</strong>ternationalen Warenkauf (CISG) oder umgangssprachlich UN – Kaufrecht ratifiziert. Somit<br />
s<strong>in</strong>d die Bestimmungen <strong>in</strong> den Niederlanden rechtskräftig.<br />
Quellen:<br />
• E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> das niederländische Recht, Wolfgang M<strong>in</strong>cke, Verlag C. H. Beck,<br />
München 2002<br />
• Burgerlijk Wetboek (www.w<strong>in</strong>.tue.nl)<br />
• Wetboek van Koophandel (www.w<strong>in</strong>.tue.nl)<br />
• www.verbraucher.euregio.de<br />
• www.benistant.nl<br />
• Aktuelle Wirtschaftsgesetze 2003, Beck Juristischer Verlag<br />
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