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Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

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Niederlande<br />

Schuldenbere<strong>in</strong>igung für natürliche Personen (Verbraucher-Insolvenzverfahren)<br />

Das niederländische Konkursgesetz enthält e<strong>in</strong>e Regelung, die e<strong>in</strong>er natürlichen Person die<br />

Möglichkeit bietet, nach Verlauf e<strong>in</strong>er bestimmten Zeit schuldenfrei zu se<strong>in</strong>. Das Gericht<br />

kann den Antrag aus e<strong>in</strong>er Reihe von Gründen ablehnen. So wird das Gericht den Antrag<br />

beispielsweise ablehnen, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass e<strong>in</strong>e Benachteiligung der<br />

Gläubiger durch die Schuldner versucht wird.<br />

9) Gibt es e<strong>in</strong> geschriebenes Wettbewerbsrecht und wie s<strong>in</strong>d dessen Grundstrukturen?<br />

(Meded<strong>in</strong>g<strong>in</strong>gsrecht)<br />

In den Niederlanden wird das Wettbewerbsrecht ganz unter dem Aspekt des Kartellrechts<br />

gesehen. Das Recht des unlauteren Wettbewerbs ist unter der Überschrift misleidende reclame<br />

(irreführende Werbung) im Burgerlijk Wetboek im Deliktsrecht geregelt. (Art. 194 ff. BW).<br />

Das Kartellrecht ist durch das im Jahre 1998 <strong>in</strong> Kraft getretene neue Meded<strong>in</strong>g<strong>in</strong>gswet<br />

(Wettbewerbsgesetz) grundlegend geändert und an die europäischen Normen angepasst<br />

worden.<br />

Traditionell waren Kartelle und Monopole <strong>in</strong> den Niederlanden nicht grundsätzlich verboten,<br />

sondern nur, wenn sie missbraucht wurden. In bestimmten Situationen wurden Kartelle sogar<br />

als wünschenswert angesehen. Mit der neunen Gesetzgebung s<strong>in</strong>d auch <strong>in</strong> den Niederlanden<br />

wettbewerbsbeschränkende Absprachen (concurrentiebeperkende afspraken), der Missbrauch<br />

wirtschaftlicher Machtstellung (misbruik van economische machtspositie) und unkontrollierte<br />

Zusammenschlüsse (concentratie zonder voorafgaand toezicht) auf „relevanten Märkten“<br />

grundsätzlich verboten.<br />

10) Gibt das UN-Kaufrecht <strong>in</strong> dem betreffenden Land?<br />

Die Niederlande haben am 01.01.1992 das Übere<strong>in</strong>kommen der Vere<strong>in</strong>ten Nationen über den<br />

<strong>in</strong>ternationalen Warenkauf (CISG) oder umgangssprachlich UN – Kaufrecht ratifiziert. Somit<br />

s<strong>in</strong>d die Bestimmungen <strong>in</strong> den Niederlanden rechtskräftig.<br />

Quellen:<br />

• E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> das niederländische Recht, Wolfgang M<strong>in</strong>cke, Verlag C. H. Beck,<br />

München 2002<br />

• Burgerlijk Wetboek (www.w<strong>in</strong>.tue.nl)<br />

• Wetboek van Koophandel (www.w<strong>in</strong>.tue.nl)<br />

• www.verbraucher.euregio.de<br />

• www.benistant.nl<br />

• Aktuelle Wirtschaftsgesetze 2003, Beck Juristischer Verlag<br />

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