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Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

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Belgien<br />

4) Gibt es Regelungen zur Gewährleistung im Kaufrecht und wie s<strong>in</strong>d diese<br />

ausgestaltet?<br />

Der Code Civil enthält <strong>in</strong> Art. 1641 Code Civil Vorschriften über die<br />

Gewährleistung.<br />

Der Verkäufer muss dem Käufer an der verkauften Sache nutzbaren Besitz<br />

vermitteln (“possession utile“). Ist das nicht der Fall, liegt e<strong>in</strong> Mangel vor<br />

(„vice“). Ist dieser bedeutsam, dem Käufer unbekannt gewesen und schon vor<br />

dem Eigentumsübergang vorhanden gewesen, so hat der Käufer die Wahl<br />

zwischen Wandlungs- und M<strong>in</strong>derungsklage. Bei e<strong>in</strong>er Wandlung gibt er die<br />

Sache zurück und erhält den bezahlten Preis sowie die durch den Kauf<br />

verursachten Kosten erstattet. Bei e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong>derung behält der Käufer die Sache<br />

und erhält e<strong>in</strong>en Teil des Kaufpreises erstattet, der von e<strong>in</strong>em Sachverständigen<br />

ermittelt wird. Kannte der Verkäufer den Mangel, so ist er<br />

schadensersatzpflichtig.<br />

Gemäß Art. 1648 Code Civil muss der Käufer se<strong>in</strong>e Klage „kurzfristig“ erheben.<br />

Die Bemessung der Frist obliegt letztlich dem Richter. Hierbei werden die Natur<br />

der Sache, die Natur des Mangels, sowie die örtlichen Sitten und die<br />

Gepflogenheiten der Vertragsparteien berücksichtigt.<br />

5) Welche Kreditsicherungsmittel sieht die Rechtsordnung für bewegliches<br />

(z.B. Eigentumsvorbehalt) und unbewegliches Vermögen (z.B.<br />

Grundschuld) vor?<br />

Sicherungsmittel bezüglich des beweglichen Vermögens s<strong>in</strong>d der<br />

Eigentumsvorbehalt, und der „warrant“.<br />

Im H<strong>in</strong>blick auf unbewegliches Vermögen kommt die „Hypothek“ <strong>in</strong> Betracht.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus enthält das belgische Recht e<strong>in</strong>e Reihe von Vorzugsrechten, sog.<br />

„Privilegien“.<br />

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