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Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

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Belgien<br />

1) Gibt es Regelungen zu Formerfordernissen bei Verträgen und wenn ja,<br />

welche?<br />

Wie <strong>in</strong> Deutschland, so kommt auch <strong>in</strong> Belgien e<strong>in</strong> Vertrag durch zwei<br />

übere<strong>in</strong>stimmende Willenserklärungen - nämlich Angebot und Annahme –<br />

zustande. Verträge s<strong>in</strong>d grundsätzlich formfrei wirksam, es sei denn, per Gesetz<br />

s<strong>in</strong>d bestimmte Formerfordernisse vorgeschrieben. Solche Formerfordernisse<br />

f<strong>in</strong>den sich beispielsweise im Arbeitsrecht beim Abschluss befristeter<br />

Arbeitsverträge oder der Vere<strong>in</strong>barung e<strong>in</strong>er Probezeit.<br />

2) Gibt es e<strong>in</strong> Sonderrecht für Kaufleute?<br />

Ähnlich wie mit dem Handelsgesetzbuch (HGB) im deutschen Recht, so<br />

existieren auch im belgischen Recht Sonderregelungen, die für Kaufleute gelten.<br />

Diese Regeln f<strong>in</strong>den sich zum e<strong>in</strong>en im „Code de Commerce“, zum anderen <strong>in</strong><br />

zahlreichen Spezialgesetzen. Gemäß Art.1 Code de Commerce ist Kaufmann<br />

„e<strong>in</strong>e Person, die als solche qualifizierte Handelsgewerbe hauptamtlich oder<br />

nebenberuflich ausübt“. Was als Handelsgewerbe zu qualifizieren ist, wird <strong>in</strong><br />

Art.2, 3 Code de Commerce def<strong>in</strong>iert. Hierbei ist zu beachten, dass gemäß Art.2<br />

letzter Absatz Code de Commerce als Handelsgeschäfte alle Geschäfte zu<br />

betrachten s<strong>in</strong>d, die von Kaufleuten abgeschlossen werden, es sei denn, es ist<br />

bewiesen, dass diese auf Gründen beruhen, die nicht mit der gewerblichen<br />

Tätigkeit des Kaufmanns <strong>in</strong> Zusammenhang stehen.<br />

Die Kaufmannseigenschaft hat u. a. die Pflicht zur Buchführung zur Folge. Des<br />

weiteren ist der Kaufmann verpflichtet, sich <strong>in</strong> die zentrale Unternehmens-<br />

Datenbank e<strong>in</strong>tragen zu lassen. Diese hat seit dem 1.7.2003 das Handelsregister<br />

ersetzt.<br />

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