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Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus

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Portugal<br />

1) Gibt es Regelungen zu Formerfordernissen bei Verträgen und wenn ja, welche?<br />

Ja, z. B. bei bestimmten Darlehensverträgen muss e<strong>in</strong>e notarielle Beurkundung erfolgen.<br />

Der „Contrato de mútuo“ (vgl. Art. 1142 – 1151 Código Civil) umfasst das Gelddarlehen, als<br />

auch das Sachdarlehen (vgl. auch 488 I und 607 des deutschen BGB). Größere Bedeutung<br />

genießen die (Geld-)Darlehensverträge, wonach sich der Darlehensgeber verpflichtet, dem<br />

Darlehensnehmer e<strong>in</strong>en Geldbetrag <strong>in</strong> der vere<strong>in</strong>barten Höhe zur Verfügung zu stellen.<br />

Umgekehrt ist der Darlehensnehmer verpflichtet, den geschuldeten Z<strong>in</strong>s zu zahlen (wobei<br />

auch unentgeltliche Darlehensverträge abgeschlossen werden können = Privatautonomie) und<br />

bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurück zu erstatten.<br />

E<strong>in</strong>e Besonderheit des portugiesischen Rechts liegt dar<strong>in</strong>, dass gemäß Art. 1143 1. HS Código<br />

Civil der Darlehensvertrag über e<strong>in</strong>e Darlehenssumme, die 20.000 Euro übersteigt, nur<br />

formwirksam ist, wenn er notariell beurkundet worden ist. Übersteigt die Darlehenssumme<br />

2000 Euro, so muss der Darlehensvertrag schriftlich mit der Unterschrift des<br />

Darlehensnehmers abgeschlossen werden, Art. 1143 2. HS Código Civil.<br />

2) Gibt es e<strong>in</strong> Sonderrecht für Kaufleute<br />

Ja, das portugiesische HGB (Código Comercial) enthält Sonderrechte<br />

3) Wo und wie ist der Verbraucherschutz verankert?<br />

Der Verbraucherschutz ist im Artikel 60 der Portugiesischen Verfassung verankert:<br />

Rechte der Verbraucher:<br />

Die Verbraucher haben das Recht aus Qualität der Güter und Dienstleistungen, auf Schulung<br />

und Information, auf Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und ihrer wirtschaftlichen<br />

Interessen sowie auf Ersatz für erlittene Schäden.<br />

Die Werbung wird durch Gesetz geregelt, und alle Formen der versteckten, <strong>in</strong>direkten oder<br />

betrügerischen Werbung s<strong>in</strong>d untersagt.<br />

Die Verbrauchervere<strong>in</strong>igungen und Konsumgenossenschaften haben nach Maßgabe des<br />

Gesetzes das Recht, vom Staat unterstützt und <strong>in</strong> Fragen des Verbraucherschutzes angehört zu<br />

werden.<br />

Nähere Regelungen zum Verbraucherschutz f<strong>in</strong>den sich im Gesetz Nr. 24/96 vom 31. Juli<br />

1996. Unter anderem: Bewegliche, nicht verzehrbare Güter müssen e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destgarantie von<br />

1 Jahr, unbewegliche Güter e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destgarantie von 5 Jahren haben. Innerhalb dieser Fristen<br />

hat der Verbraucher die Mängel bei beweglichen Gütern <strong>in</strong>nerhalb von 30 Tagen, im Fall der<br />

unbeweglichen Güter <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres ab se<strong>in</strong>er Kenntnis zu melden.<br />

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