Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus
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Portugal<br />
1) Gibt es Regelungen zu Formerfordernissen bei Verträgen und wenn ja, welche?<br />
Ja, z. B. bei bestimmten Darlehensverträgen muss e<strong>in</strong>e notarielle Beurkundung erfolgen.<br />
Der „Contrato de mútuo“ (vgl. Art. 1142 – 1151 Código Civil) umfasst das Gelddarlehen, als<br />
auch das Sachdarlehen (vgl. auch 488 I und 607 des deutschen BGB). Größere Bedeutung<br />
genießen die (Geld-)Darlehensverträge, wonach sich der Darlehensgeber verpflichtet, dem<br />
Darlehensnehmer e<strong>in</strong>en Geldbetrag <strong>in</strong> der vere<strong>in</strong>barten Höhe zur Verfügung zu stellen.<br />
Umgekehrt ist der Darlehensnehmer verpflichtet, den geschuldeten Z<strong>in</strong>s zu zahlen (wobei<br />
auch unentgeltliche Darlehensverträge abgeschlossen werden können = Privatautonomie) und<br />
bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurück zu erstatten.<br />
E<strong>in</strong>e Besonderheit des portugiesischen Rechts liegt dar<strong>in</strong>, dass gemäß Art. 1143 1. HS Código<br />
Civil der Darlehensvertrag über e<strong>in</strong>e Darlehenssumme, die 20.000 Euro übersteigt, nur<br />
formwirksam ist, wenn er notariell beurkundet worden ist. Übersteigt die Darlehenssumme<br />
2000 Euro, so muss der Darlehensvertrag schriftlich mit der Unterschrift des<br />
Darlehensnehmers abgeschlossen werden, Art. 1143 2. HS Código Civil.<br />
2) Gibt es e<strong>in</strong> Sonderrecht für Kaufleute<br />
Ja, das portugiesische HGB (Código Comercial) enthält Sonderrechte<br />
3) Wo und wie ist der Verbraucherschutz verankert?<br />
Der Verbraucherschutz ist im Artikel 60 der Portugiesischen Verfassung verankert:<br />
Rechte der Verbraucher:<br />
Die Verbraucher haben das Recht aus Qualität der Güter und Dienstleistungen, auf Schulung<br />
und Information, auf Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und ihrer wirtschaftlichen<br />
Interessen sowie auf Ersatz für erlittene Schäden.<br />
Die Werbung wird durch Gesetz geregelt, und alle Formen der versteckten, <strong>in</strong>direkten oder<br />
betrügerischen Werbung s<strong>in</strong>d untersagt.<br />
Die Verbrauchervere<strong>in</strong>igungen und Konsumgenossenschaften haben nach Maßgabe des<br />
Gesetzes das Recht, vom Staat unterstützt und <strong>in</strong> Fragen des Verbraucherschutzes angehört zu<br />
werden.<br />
Nähere Regelungen zum Verbraucherschutz f<strong>in</strong>den sich im Gesetz Nr. 24/96 vom 31. Juli<br />
1996. Unter anderem: Bewegliche, nicht verzehrbare Güter müssen e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destgarantie von<br />
1 Jahr, unbewegliche Güter e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destgarantie von 5 Jahren haben. Innerhalb dieser Fristen<br />
hat der Verbraucher die Mängel bei beweglichen Gütern <strong>in</strong>nerhalb von 30 Tagen, im Fall der<br />
unbeweglichen Güter <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres ab se<strong>in</strong>er Kenntnis zu melden.<br />
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