Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus
Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus
Wirtschaftsrecht in Europa - RheinAhrCampus
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Irland<br />
5) Welche Kreditsicherungsmittel sieht die Rechtsordnung für bewegliches Eigentum<br />
(z.B. Eigentumsvorbehalt) und unbewegliches Vermögen (z.B. Grundschuld) vor?<br />
Bei unbeweglichem Vermögen gibt es das Kreditsicherungsmittel des „Legal & equitable<br />
mortgage“ (Law of Property Act 1925), das der E<strong>in</strong>tragung im Grundbuch <strong>in</strong> Deutschland<br />
entspricht.<br />
Grundsätzlich ist der Eigentumsvorbehalt <strong>in</strong>nerhalb der Vertragsfreiheit möglich, aber bei<br />
beweglichem Vermögen wird vor allem das „hire purchase agreement“ benutzt, (§56 - 83<br />
„Consumer Credit Act 1995“), dem Mietkaufvertrag. Obwohl das irische Recht analog dem<br />
Englischen Recht folgt, nach der Unabhängigkeit 1922 wurde das Englische Recht nur<br />
ergänzt. E<strong>in</strong> wie <strong>in</strong> England im „Sale of Goods Act“ von 1979 war im irischen Recht nicht zu<br />
f<strong>in</strong>den.<br />
6) Gibt es Regelungen über die Zulässigkeit von Allgeme<strong>in</strong>en Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen?<br />
Pr<strong>in</strong>zipiell s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Irland nach dem Gesetz „Unfair Terms <strong>in</strong> Consumer Contracts“, mit dem<br />
die EU Richtl<strong>in</strong>ie 93/13/EEL umgesetzt wurde, bei allen Verträgen zwischen Verbrauchern<br />
und Kaufleuten zum Kauf bzw. Verkauf von Waren und Dienstleistungen AGB´ s zulässig.<br />
Wie <strong>in</strong> Deutschland betreffen sie die Regelungen <strong>in</strong> Verträgen, die nicht <strong>in</strong>dividuell vere<strong>in</strong>bart<br />
werden. Das Gesetz bestimmt, dass Vere<strong>in</strong>barungen <strong>in</strong> Verbraucherverträgen, die im<br />
Widerspruch zu Treu und Glauben stehen, unzulässig („unfair terms“) s<strong>in</strong>d. In beispielhafter<br />
Aufzählung enthalten die EU-Richtl<strong>in</strong>ie (im Anhang) und das nationale Gesetz (Anhang<br />
„Schedule 3“) Vertragsbestimmungen die als „unfair terms“ e<strong>in</strong>gestuft werden. In Streitfällen<br />
entscheidet der irische „High Court“, ob e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung als unzulässig e<strong>in</strong>zustufen ist.<br />
Dabei werden drei Hauptkategorien unterschieden:<br />
Möglichkeit für den Verkäufer, die Vertragsbed<strong>in</strong>gungen zu ändern,<br />
Haftungsausschluss- und –beschränkungen,<br />
unverhältnismässige Belastungen des Verbrauchers (Käufers).<br />
Die AGB´ s f<strong>in</strong>den hauptsächlich Anwendung bei Reiseverträgen, Autokaufverträgen,<br />
Onl<strong>in</strong>everträgen. Ke<strong>in</strong>e Anwendung f<strong>in</strong>den diese Regelungen bei Arbeitsverträgen, im<br />
Familien-, Erb- und Gesellschaftsrecht.<br />
Für die Anwendung und Überwachung der E<strong>in</strong>haltung des Gesetzes ist die<br />
Verbraucherschutzbehörde „Director of Consumer Affairs“, die dem Wirtschaftsm<strong>in</strong>isterium<br />
„Departement of Enterprise, Trade and Employment“ untersteht, zuständig.<br />
80