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Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

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Verfahren<br />

Zustandsbegutachtung<br />

Festlegung und Überprüfung des Verfahrens<br />

1 Lesen <strong>Sie</strong> den Abschnitt <strong>Bevor</strong> <strong>Sie</strong> <strong>beginnen</strong>, um:<br />

• sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren <strong>zu</strong> sein, die die Durchführung des<br />

Verfahrens betreffen;<br />

• die schriftliche Richtlinie fest<strong>zu</strong>legen, die für die Durchführung des Verfahrens maßgebend<br />

sein wird;<br />

• den Teil des schriftlichen Dokumentationshandbuchs <strong>zu</strong> erstellen, der sich auf das Verfahren<br />

Zustandsbegutachtung in der Institution bezieht.<br />

2 Überprüfen <strong>Sie</strong> regelmäßig den Teil des Dokumentationshandbuchs, der sich auf die<br />

Zustandsbegutachtung bezieht, und ändern <strong>Sie</strong> diesen bei Bedarf. Änderungen können aus folgenden<br />

Gründen notwendig werden:<br />

• Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen;<br />

• Änderungen der Richtlinien der Institution.<br />

Initiierung des Verfahrens<br />

3 Die Einführung der Zustandsbegutachtung kann bei einer Sammelbegutachtung oder Revision erfolgen<br />

oder bei der Einführung anderer Verfahren. Prüfen <strong>Sie</strong> anhand der entsprechenden Verfahren, wann<br />

der Zeitpunkt ist, an dem der Zustand der Objekte geprüft werden soll. Im Falle von umfangreichen<br />

Revisionen können exemplarische Kontrollen durchgeführt werden.<br />

4 Es sollte sicher gestellt sein, dass die Objektumgebung am Begutachtungsort entsprechendes Licht hat,<br />

damit die Beurteilung von Farbe und Zustand <strong>zu</strong>treffend sind. Im Falle von Schädlingen oder<br />

Gefahrengut, oder dass Gefahren vom Objekt ausgehen, sollte ein gesicherter Arbeitsbereich<br />

vorhanden sein. Falls das Objekt <strong>zu</strong>r Begutachtung bewegt werden muss, nutze das Verfahren<br />

Standortverwaltung.<br />

[Gehe <strong>zu</strong> Standortverwaltung]<br />

Durchführung einer Begutachtung<br />

5 Prüfen <strong>Sie</strong>, wo erforderlich:<br />

• vorherige Zustandsbegutachtungen am Objekt;<br />

• Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen <strong>zu</strong>m Objekt;<br />

• Richtlinien <strong>zu</strong>r Handhabung des Objekts;<br />

• Informationen <strong>zu</strong>r Objektumgebung, Lagerung und bisherigen Ausstellungsgeschichte.<br />

Erforderliche Informationen:<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Objektidentifikation<br />

• Angaben <strong>zu</strong>m Objekt<strong>zu</strong>stand und den Umgebungsbedingungen<br />

• Angaben <strong>zu</strong>m Umgang mit dem Objekt<br />

• Angaben <strong>zu</strong>m Datum<br />

6 Eine Zustandsbegutachtung sollte Folgendes beinhalten:<br />

• Objektnummer;<br />

• Details <strong>zu</strong>m Zustand;<br />

• Datum der Kontrolle/Beurteilung;<br />

• Name der kontrollierenden Person/des Beurteilers;<br />

• Methoden, die in der Zustandsbegutachtung/Beurteilung angewendet werden;<br />

SPECTRUM: The UK Museum Documentation Standard (deutsche Fassung) 113

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