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Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

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Verfahren<br />

Versicherung und Staatshaftung<br />

Festlegung und Überprüfung des Verfahrens<br />

1 Lesen <strong>Sie</strong> den Abschnitt <strong>Bevor</strong> <strong>Sie</strong> <strong>beginnen</strong>, um:<br />

• sich über die Rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren <strong>zu</strong> sein, die die Durchführung des<br />

Verfahrens betreffen;<br />

• die schriftliche Richtlinie fest<strong>zu</strong>legen, die für die Durchführung des Verfahrens maßgebend<br />

sein wird;<br />

• den Teil des schriftlichen Dokumentationshandbuchs <strong>zu</strong> erstellen, der sich auf das Verfahren<br />

Versicherung und Staatshaftung in der Institution bezieht.<br />

2 Überprüfen <strong>Sie</strong> regelmäßig den Teil des Dokumentationshandbuchs, der sich auf die Versicherung und<br />

Staatshaftung bezieht, und ändern <strong>Sie</strong> diesen bei Bedarf. Änderungen können aus folgenden Gründen<br />

notwendig werden:<br />

• Änderungen der Rechtlichen Rahmenbedingungen;<br />

• Änderungen der Richtlinien der Institution.<br />

Versicherungsbedarf feststellen<br />

3 Die Institution muss feststellen:<br />

• welche Objekte versichert werden müssen. Dies schließt Fälle ein, in denen entweder eine<br />

rechtliche oder durch Verordnung geregelte Anforderung besteht oder eine vertragliche<br />

Verpflichtung die Versicherung notwendig macht;<br />

• bei welchen Objekten eine Versicherung angeraten ist;<br />

• welche Objekte der Haftpflicht unterliegen.<br />

Vorkehrungen für Versicherungen können durch den Charakter der Institution oder den ihrer<br />

übergeordneten Dienststelle oder durch den finanziellen Rahmen eingeschränkt sein. Schließen <strong>Sie</strong><br />

eine Versicherung auf der Basis derjenigen Objekte ab, die entweder ständigen, <strong>zu</strong>sätzlichen oder<br />

kurzfristigen Schutz benötigen.<br />

Ständige Sammlungen<br />

Versicherungsvorkehrungen für Objekte in der ständigen Sammlung der Institution sind im Allgemeinen<br />

so lange gültig, wie sich die Objekte auf dem Gelände der Institution befinden, d. h. so lange, wie das<br />

Risiko gleich bleibt. Veränderungen werden üblicherweise nur angesichts von Wertveränderungen<br />

vorgenommen werden oder wenn entschieden wird, dass die Grundlage des Versicherungsschutzes<br />

erweitert oder reduziert werden soll. Leihannahmen und Leihabgaben können eine <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Versicherung für einen festen Zeitraum erfordern. Wenn für Zwecke der Konservierung/Restaurierung<br />

versichert wird, beachten <strong>Sie</strong> die Veränderungen in den Techniken und den daraus resultierenden<br />

Kostenveränderungen.<br />

Objektkategorien, die üblicherweise unbedingt eine Versicherung erfordern, umfassen folgende Fälle:<br />

• Leihannahmen der Institution: Diese unterliegen in der Regel vertraglichen Vereinbarungen,<br />

die eine Pflicht <strong>zu</strong>r Versicherung einschließen;<br />

• Objektausleihen der Institution: Üblicherweise ist es die Pflicht der entleihenden Institution, die<br />

Objekte <strong>zu</strong> versichern, die sie entleiht. Ist dies nicht der Fall, muss eine besondere<br />

Übereinkunft mit dem Leihnehmer erzielt werden;<br />

• Demonstrationsobjekte: Hier gelten rechtliche Vorschriften, die einen gesonderten<br />

Versicherungsschutz für Flugzeuge, Autos, Boote, Lokomotiven, dampfbetriebene Fahrzeuge,<br />

motorgetriebene Objekte und Grubenausrüstung verlangen.<br />

SPECTRUM: The UK Museum Documentation Standard (deutsche Fassung) 141

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