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Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

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<strong>Bevor</strong> <strong>Sie</strong> <strong>beginnen</strong><br />

Objektausgang<br />

Objektausgang ist eine Kernaufgabe. Das bedeutet, dass eine Institution dem SPECTRUM-<br />

Mindeststandard für dieses Verfahren genügen muss, um die Vorausset<strong>zu</strong>ngen für das Museum<br />

Accreditation Scheme in Be<strong>zu</strong>g auf die Dokumentation <strong>zu</strong> erfüllen.<br />

Eine Ausgangsdokumentation ist das Erfassen jedes Gegenstandes der ständigen Sammlung, der den<br />

Zuständigkeitsbereich der Institution verlässt. <strong>Sie</strong> sollte bei allen Leihgaben, zeitweiligen Übergaben von<br />

Material <strong>zu</strong>r Konservierung, Anfertigung von Nachbildungen, bei dauerhafter Übergabe an eine andere<br />

Institution oder bei der durch einen Schadensfall bedingten Vernichtung eines Objekts angewandt<br />

werden.<br />

Wird dagegen ein Objekt an seinen Eigentümer <strong>zu</strong>rückgegeben (z. B. ein unverlangtes<br />

Schenkungsangebot), erfordert das normalerweise nicht die Anlage eines gesonderten<br />

Ausgangsvermerks, da die Rückgabe auf dem entsprechenden Zugangsformular festgehalten wird. In<br />

diesem Fall sollten die das Depositum betreffenden Vereinbarungen bereits die Art und Weise der<br />

Rückgabe festgelegt haben. Die Institution wird mit der <strong>zu</strong>ständigen Rechtsberatung die Schritte klären,<br />

die sie unternehmen muss, wenn der ursprüngliche Eigentümer eines aufbewahrten oder ausgeliehenen<br />

Gegenstandes nicht erreichbar oder verstorben ist. Dies geschieht in der Regel in Hinblick auf die<br />

Übernahme oder Aussonderung des Objekts.<br />

Veranschlagung und Übernahme von Kosten werden in dieser Verfahren nicht berücksichtigt. Lesen <strong>Sie</strong><br />

hier<strong>zu</strong> die Informationen in den entsprechenden Verfahren.<br />

Der Objektausgang muss bei folgenden Verfahren berücksichtigt werden:<br />

• Objekt<strong>zu</strong>gang<br />

• Leihannahme<br />

• Standortverwaltung<br />

• Sammlungspflege<br />

• Risikomanagement<br />

• Nut<strong>zu</strong>ng von Sammlungen<br />

• Leihabgabe<br />

• Deakzession und Aussonderung<br />

• Transport<br />

Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Rechte<br />

Mit Objekten und anderen Materialien können Rechte verbunden sein (z. B. Copyright, Urheberrechte,<br />

Verwertungsrechte). Auch für personenbezogene Informationen, die die Institution erfasst, gelten<br />

Rechtsvorschriften (z. B. Datenschutz). Bei jedem Objektausgang müssen diese Rechte beachtet<br />

werden. Nähere Informationen hier<strong>zu</strong> siehe Rechteverwaltung.<br />

Anforderungen an die Richtlinie<br />

Die Institution muss eine Richtlinie und Empfehlungen haben, die den Objektausgang regeln. Es hat sich<br />

bewährt, folgende Details auf<strong>zu</strong>führen:<br />

• Leihabgaben;<br />

• zeitweilige Übergaben von Material (z. B. <strong>zu</strong>r Konservierung/Restaurierung,<br />

wissenschaftlichen Bearbeitung und Anfertigung von Nachbildungen);<br />

• dauerhaften Übergabe von Material;<br />

• Vernichtung von Objekten.<br />

Es hat sich bewährt <strong>zu</strong> definieren, wann ein Objektausgang stattfindet.<br />

186 SPECTRUM: The UK Museum Documentation Standard (deutsche Fassung)

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