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Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

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Rechteverwaltung<br />

• der IPR-Status in Be<strong>zu</strong>g auf den Inhalt eines Werks/von Werken, das/die durch die Lizenz<br />

abgedeckt wird/werden, wenn ein anderes Werk dargestellt wird, z. B. eine Fotografie (das<br />

Werk) eines Werkes moderner Kunst (Inhalt);<br />

• Angaben <strong>zu</strong> der/den Instutution(en) oder Person(en), denen die Lizenz gewährt wird;<br />

• Angaben <strong>zu</strong> anderen Rechteinhabern, denen die Lizenz gewährt wird (z. B. andere als die<br />

Institution selbst);<br />

• Übersicht über die Rechte, die gewährt werden;<br />

• Angaben <strong>zu</strong> Unterlizenzen, die Dritten gewährt werden;<br />

• Vermerk der Garantie- und Haftungsbedingungen in der Lizenz;<br />

• Hinweis auf die Historie der Rechtevergabe, z. B. Datum der früheren Rechtegewährung;<br />

• Hinweis auf Einschränkungen der durch die Lizenz gewährten Rechte;<br />

• Inkrafttreten der Lizenz;<br />

• Ablauf der Lizenz;<br />

• Angaben <strong>zu</strong>m Verhandlungsführer der Institution für diese Lizenz;<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Erstellung dieses Datensatzes (Ersteller, Aufzeichnungs- und<br />

Veränderungsdatum).<br />

Erforderliche Informationen:<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Objektidentifikation<br />

• Angaben <strong>zu</strong> vergebenen objektbezogenen Rechten<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Person<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Institution<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Adresse<br />

• Angaben <strong>zu</strong>m Datum<br />

Sicherung des Veröffentlichungsrechtes<br />

9 Überwachen <strong>Sie</strong> die Nut<strong>zu</strong>ng von Werken, die dem Veröffentlichungsrecht unterliegen, auch solche<br />

unveröffentlichten Werke, die in absehbarer Zeit nicht mehr dem Urheberrecht unterliegen werden.<br />

Lassen <strong>Sie</strong> die Veröffentlichung durch andere nicht <strong>zu</strong>, ohne sicher<strong>zu</strong>stellen, dass ein Vertrag Ihrer<br />

Institution das Veröffentlichungsrecht einräumt. Wenn das Werk veröffentlicht wurde, vervollständigen<br />

<strong>Sie</strong> Ihre Unterlagen in Be<strong>zu</strong>g auf die Veröffentlichung.<br />

Erforderliche Informationen:<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Objektidentifikation<br />

• Angaben <strong>zu</strong> bestehenden objektbezogenen Rechten<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Institution<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Adresse<br />

• Angaben <strong>zu</strong>m Datum<br />

Rechte an neuen Auftragswerken<br />

10 Wenn ein neues Werk nicht von einem Beschäftigten der Institution erstellt werden soll (sondern z. B.<br />

von einem beauftragten Fotografen oder einem unbezahlten ehrenamtlichen Mitarbeiter), handeln <strong>Sie</strong><br />

einen Vertrag für die Schaffung des Werkes aus, der die Rechte, die der Organisation <strong>zu</strong>stehen,<br />

bestmöglichst sichert.<br />

11 Wenn die Institution neue Werke schafft (z. B. Fotografien von Objekten, Katalogtexte,<br />

Objektdatensätze), ermitteln <strong>Sie</strong> alle damit verbundenen Rechte und dokumentieren <strong>Sie</strong> diese (siehe<br />

oben Schritte 3-4).<br />

Erforderliche Informationen:<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Objektidentifikation<br />

170 SPECTRUM: The UK Museum Documentation Standard (deutsche Fassung)

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