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Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

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Bestandsverwaltung<br />

Definition<br />

Die Dokumentation und Verwaltung von Informationen <strong>zu</strong>m Nachweis von Objekten, für die die Institution<br />

die rechtliche Verantwortung trägt. Das beinhaltet auch ausgeliehene Objekte, nicht inventarisierte oder<br />

bisher nicht dokumentierte Stücke, Deposita und sammlungsergänzenden Bestand.<br />

Mindeststandard<br />

Die Institution muss über eine Richtlinie verfügen, die die Bestandsverwaltung von Objekten regelt. Für<br />

weitere Informationen siehe Abschnitt <strong>Bevor</strong> <strong>Sie</strong> <strong>beginnen</strong> – Anforderungen an die Richtlinie.<br />

Das Verfahren <strong>zu</strong>r Durchführung und Dokumentation der Bestandsverwaltung muss:<br />

• die Institution befähigen, <strong>zu</strong> jedem Objekt <strong>zu</strong> jeder Zeit Rechenschaft ablegen <strong>zu</strong> können;<br />

• die Institution befähigen, aktuelle Informationen <strong>zu</strong> allen Objekten bereit<strong>zu</strong>stellen, die sich in<br />

der Obhut der Institution befinden (einschließlich aller Leihabgaben und Leihannahmen,<br />

befristet deponierter Objekte und anderer nicht im Zugangsbuch erfasster Objekte);<br />

• den Eigentumsnachweis für jedes Objekt leisten;<br />

• den Nachweis des aktuellen Standorts geben.<br />

SPECTRUM: The UK Museum Documentation Standard (deutsche Fassung) 81

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