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Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

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Revision<br />

• um sicher<strong>zu</strong>stellen, dass die mit den Objekten verbundene Dokumentation nur von da<strong>zu</strong><br />

berechtigtem Personal geändert wurde (siehe oben <strong>Bevor</strong> <strong>Sie</strong> <strong>beginnen</strong> – Anforderungen<br />

an die Richtlinie;)<br />

• um sicher<strong>zu</strong>stellen, dass dokumentierte Erwerbungen in der Sammlung auffindbar sind.<br />

10 Aktualisieren <strong>Sie</strong> alle Aufzeichnungen, die die überprüften Informationen enthalten oder auf sie Be<strong>zu</strong>g<br />

nehmen.<br />

11 Unter Umständen müssen bei digitalen Systemen die Datensätze <strong>zu</strong> Objekten, die gerade überprüft<br />

werden, gesperrt werden, bis die Revision abgeschlossen ist.<br />

Nach der Revision<br />

12 Die Ergebnisse der Revision von Objekten oder der <strong>zu</strong>gehörigen Dokumentation können folgende<br />

Maßnahmen erforderlich machen:<br />

• Ergebnisbericht an die Vorgesetzten;<br />

• Suche nach fehlenden Objekten;<br />

[Gehe <strong>zu</strong> Verlust und Beschädigung]<br />

• Einleitung einer vollständigen retrospektiven Dokumentation;<br />

[Gehe <strong>zu</strong> Bestandsverwaltung]<br />

• Auflistung der konservierungs- bzw. restaurierungsbedürftigen Objekte;<br />

[Gehe <strong>zu</strong> Zustandsbegutachtung]<br />

• Ermittlung der nicht gekennzeichneten und der nicht oder un<strong>zu</strong>reichend inventarisierten<br />

Objekte;<br />

[Gehe <strong>zu</strong> Erwerbung]<br />

• Inventarisierung neu entdeckter Objekte;<br />

[Gehe <strong>zu</strong> Erwerbung]<br />

• Erstellung einer "Fehlbestandsliste" der Objekte, die bei der Revision nicht gefunden werden,<br />

gleichgültig ob sie tatsächlich oder nur nominell Teil der Sammlung sind. (Dabei wird es sich<br />

teils um bekannte, aber nicht verzeichnete, teils um in den Erwerbungsunterlagen<br />

verzeichnete, jedoch nicht in den Registern oder Bestandsverzeichnissen erfasste Objekte<br />

handeln.);<br />

[Gehe <strong>zu</strong> Bestandsverwaltung]<br />

• Überarbeitung der Objektkatalogisierung aufgrund von neuen Informationsquellen;<br />

[Gehe <strong>zu</strong> Inventarisierung]<br />

• Das Erwerben oder Erstellen von Ersatzdokumentationen anhand von Sicherungskopien oder<br />

anderen Quellen (z. B. aus lokalen oder regionalen Archiven);<br />

• Änderung der Ausstellungs- und Konservierungsrichtlinien, z. B. um sicher<strong>zu</strong>stellen, dass die<br />

Objektnummern, wenn möglich, auf den Beschriftungstafeln in der Ausstellung deutlich<br />

vermerkt sind oder dass Etiketten nicht ohne Wissen der Verantwortlichen (z. B. Kuratoren<br />

oder Mitarbeiter der Dokumentation) entfernt werden dürfen.<br />

13 Wenn die Revision Mängel bei einem Verfahren aufdeckt (z. B. eine un<strong>zu</strong>reichende Standortkontrolle<br />

mit der Folge, dass Objekte verlegt wurden), ist es wichtig, dass das entsprechende Verfahren je nach<br />

Bedarf berichtigt, überarbeitet oder intensiviert wird. In diesem Fall ist es ratsam, die betroffenen Objekte<br />

nochmals einer Revision <strong>zu</strong> unterziehen, um sicher<strong>zu</strong>stellen, dass das Verfahren effektiv funktioniert.<br />

158 SPECTRUM: The UK Museum Documentation Standard (deutsche Fassung)

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