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Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

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Objekt<strong>zu</strong>gang<br />

Objekte sollten nur dann ohne Untersuchung entgegengenommen werden, wenn ihr Auspacken<br />

spezialisiertes Personal erfordert. In diesem Fall sollte auf der Eingangsbestätigung vermerkt sein, dass<br />

die Objekte ohne Untersuchung angenommen wurden.<br />

6 Geben <strong>Sie</strong> dem Einlieferer des bzw. der Objekte eine Kopie der aufgezeichneten Informationen als<br />

Eingangsbestätigung. Informieren sie ihn über die Bedingungen Ihrer Institution für die Annahme von<br />

Deposita, entsprechend dem speziellen Anlass der Hinterlegung. Informieren <strong>Sie</strong> ihn auch über die<br />

Rechte <strong>zu</strong>r Verarbeitung personenbezogener Daten, die Ihre Institution nun innehat. Wenn der<br />

Hinterleger bei der Einlieferung zwar bekannt, aber nicht anwesend ist (wenn Gegenstände mit der Post<br />

eintreffen), senden <strong>Sie</strong> ihm eine Kopie der Objekteingangsdokumentation als Eingangsbestätigung und<br />

bitten <strong>Sie</strong> um Rücksendung einer unterschriebenen Kopie.<br />

7 Wenn die hinterlegende Person bei der Übergabe nicht anwesend, aber bekannt ist (z. B., wenn Objekte<br />

per Post eingehen), senden <strong>Sie</strong> ihm eine Kopie der Eingangsdokumentation als Beleg und erbitten <strong>Sie</strong><br />

eine abgezeichnete Kopie <strong>zu</strong>rück.<br />

Wenn die hinterlegende Person nicht bekannt ist (z. B., wenn Objekte unaufgefordert, anonym und ohne<br />

Hinweis auf den Eigentümer per Post eingehen), ermitteln <strong>Sie</strong> so viele Informationen wie möglich <strong>zu</strong><br />

dem Objekt, da<strong>zu</strong> gehört auch das Fotografieren (wenn rechtlich möglich).<br />

Vermerken <strong>Sie</strong>, dass der Einlieferer nicht <strong>zu</strong>r Verfügung stand, um diese Informationen <strong>zu</strong> bestätigen.<br />

(Weiter siehe Schritt 12).<br />

8 Versehen <strong>Sie</strong> das Objekt mit einem vorläufigen Etikett, auf dem die Zugangsnummer vermerkt ist. Wenn<br />

das Objekt in einzelnen Stücken vorliegt oder es schlecht beschriftet werden kann, verstauen <strong>Sie</strong> es in<br />

einem Behälter und beschriften <strong>Sie</strong> diesen.<br />

9 Stellen <strong>Sie</strong> sicher, dass der Standort des Objekts erfasst und aktualisiert wird, wenn das Objekt<br />

transportiert oder <strong>zu</strong>rückgegeben wird.<br />

[Gehe <strong>zu</strong> Standortverwaltung]<br />

Erforderliche Informationen:<br />

• Angaben <strong>zu</strong>m Objektstandort<br />

• Angaben <strong>zu</strong>m Standort<br />

• Angaben <strong>zu</strong>m Datum<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Adresse<br />

Weitere Arbeitsschritte<br />

10 Wenn Ihnen ein Objekt <strong>zu</strong>r Erwerbung angeboten wird, vermerken <strong>Sie</strong>:<br />

• den vorgeschlagenen Ankaufspreis, soweit notwendig;<br />

• Verweise auf <strong>zu</strong>gehörige Informationen und Schriftverkehr über die mögliche Erwerbung;<br />

• die Eigentumsrechte,<br />

• alle anderen mit dem Objekt verbundenen Rechte (z. B. Urheberrechte);<br />

[Gehe <strong>zu</strong> Rechteverwaltung]<br />

• die Wertbestimmung – falls sie für Staatshaftung oder Versicherung notwendig ist.<br />

[Gehe <strong>zu</strong> Wertermittlung ]<br />

und dann<br />

[Gehe <strong>zu</strong> Versicherung und Staatshaftung]<br />

Erforderliche Informationen:<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Erwerbung<br />

• Angaben <strong>zu</strong> bestehenden objektbezogenen Rechten<br />

• Angaben <strong>zu</strong>m Objektwert<br />

• Angaben <strong>zu</strong>m Datum<br />

54 SPECTRUM: The UK Museum Documentation Standard (deutsche Fassung)

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