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Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

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Erwerbung<br />

In internationalen Gewässern untersagt die „UNESCO-Konvention <strong>zu</strong>m Schutz des Kulturerbes unter<br />

Wasser“ den Handel mit Artefakten von Schiffswracks, die älter als 100 Jahre sind. Die Konvention ist<br />

2009 in Kraft getreten, von der Bundesrepublik Deutschland aber bisher noch nicht ratifiziert. Zur<br />

UNESCO-Konvention <strong>zu</strong>m Schutz des Kulturerbes unter Wasser (The Unesco Convention on the<br />

Protection of the Underwater Cultural Heritage) vom 2. November 2001 (in Kraft getreten am 2. Januar<br />

2009) siehe: .<br />

Anforderungen an die Richtlinie<br />

Die Institution muss eine Richtlinie und Empfehlungen haben, die die Erwerbung regeln. Es hat sich<br />

bewährt, folgende Details auf<strong>zu</strong>führen:<br />

• eine Sammlungsrichtlinie, die vorgibt, was die Institution erwirbt (siehe Bemerkung unten);<br />

• eine Richtlinie, wer der Erwerbung <strong>zu</strong>stimmen muss;<br />

• eine Benennung von Umständen und Bedingungen, unter denen ein Objekt normalerweise<br />

erworben wird;<br />

• Leitlinien, an Hand derer die Institution mit angemessener Sorgfalt Prüfungen durchführt, um<br />

fest<strong>zu</strong>stellen, dass die potenzielle Erwerbung nicht aus illegalem Handel oder Plünderung<br />

stammt und es sich nicht um geschütztes natürliches Material handelt;<br />

• Leitlinien für <strong>zu</strong>sätzliche Lager-, Transport- und Konservierungskosten, die normalerweise bei<br />

einer Erwerbung berücksichtigt werden;<br />

• Reproduktionsrechte, die die Institution mit dem Objekt <strong>zu</strong> erwerben erhofft, und die Schritte,<br />

die unternommen werden müssen, um fest<strong>zu</strong>stellen, wer diese Rechte besitzt;<br />

• maximale Zeitspanne, die zwischen dem Objekt<strong>zu</strong>gang und dem Abschluss des<br />

Erwerbungsvorgangs vergehen darf;<br />

• einheitlicher Standard für die Inventarnummern und weitere Nummernsysteme;<br />

• Regeln für die Beschriftung und Etikettierung (siehe Bemerkung unten).<br />

Die Richtlinie kann auch vorsehen, dass Erwerbungsaufzeichnungen geprüft und verifiziert werden.<br />

<strong>Sie</strong>he Revision, wie dies durch<strong>zu</strong>führen ist.<br />

Bemerkung: Beschriftung/Etikettierungsmethoden<br />

Generell gilt, dass Techniken der Beschriftung und Etikettierung ein Objekt nicht beschädigen sollen. In<br />

einigen Fällen wird dies nicht möglich sein, z. B. bei größeren Objekten. Manchmal ist Dauerhaftigkeit<br />

wichtiger als Entfernbarkeit. Institutionen sollten schriftliche Regeln für die Anbringung von<br />

Beschriftungen und Etiketten festlegen.<br />

Bemerkung: Sammlungsrichtlinie<br />

Die Erwerbungsrichtlinie einer Institution sollte erklären, warum die Institution bestimmte Objektgruppen<br />

oder in bestimmten Bereichen sammelt. <strong>Sie</strong> sollte die vorhandenen Bestände der Institution beschreiben<br />

und erklären, wie die aktuelle Erwerbungsrichtlinie in das Gesamtkonzept hineinpasst. Alle <strong>zu</strong>mutbaren<br />

Anstrengungen müssen unternommen werden, um die Sammlungspolitik mit anderen <strong>Museen</strong>,<br />

Bibliotheken und Archiven ab<strong>zu</strong>stimmen, die entweder in der gleichen Region liegen oder denselben<br />

Sammlungsbereich haben. Außer in einer besonderen Dringlichkeitssituation sollten Institutionen nur<br />

Objekte sammeln, für die sie die geeigneten Räumlichkeiten und die über die erforderliche Sachkenntnis<br />

verfügen. In einigen Fällen, z. B. bei größeren Objekten und bei Vorführobjekten, müssen <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Fragen berücksichtigt werden (siehe beispielsweise die Serie „Standards in the Museum Care of<br />

Collections“ der Museums and Galleries Commission). Die Institution sollte ein festgelegtes Verfahren<br />

haben, wie Informationen über erhaltenswerte Objekte, die sie selbst nicht erwerben kann, an dafür<br />

geeignete andere Institutionen weitergeleitet werden können.<br />

SPECTRUM: The UK Museum Documentation Standard (deutsche Fassung) 71

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