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Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

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Leihannahme<br />

• Kontaktinformationen, insbesondere die Verpflichtung des Leihgebers, den Leihnehmer<br />

über alle eintretenden Veränderungen <strong>zu</strong> informieren.<br />

Es ist nicht ratsam, die Verantwortung für den Transport von Leihgaben zwischen dem Leihgeber und<br />

einer dritten Partei <strong>zu</strong> übernehmen. Als gegenwärtiger Leihnehmer können <strong>Sie</strong> in die Situation kommen,<br />

dass am Ende der Leihfrist der Transport <strong>zu</strong> einer dritten Partei möglich gemacht werden soll. Solche<br />

Vereinbarungen sollten direkt zwischen dem Leihgeber und der dritten Partei getroffen werden, es sei<br />

denn, <strong>Sie</strong> selbst organisieren eine Wanderausstellung mit verschiedenen Ausstellungsorten.<br />

Verweisen <strong>Sie</strong> von verschiedenen Stellen auf diesen Schriftverkehr und die Dokumente.<br />

Erforderliche Informationen:<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Referenz<br />

10 Wenn die Ausleihe bestätigt ist, muss eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Leihgeber und dem<br />

Leihnehmer geschlossen werden. Die Vereinbarung sollte auf alle Leihbedingungen Be<strong>zu</strong>g nehmen.<br />

Bei Leihverkehr zwischen Institutionen wird wahrscheinlich die Situation eintreten, dass der Leihnehmer<br />

einen Standard für die Leihannahme und der Leihgeber einen für die Leihabgabe hat. Es sollten nicht<br />

unterschiedliche Leihverträge genutzt werden. Es liegt dann beim Leihnehmer, die Standard-<br />

Vereinbarung des Leihgebers als Eigentümer des Objekts <strong>zu</strong> akzeptieren, vorausgesetzt, alle<br />

notwendigen Punkte sind enthalten. Falls notwendig, erarbeiten <strong>Sie</strong> eine Einzelvereinbarung, die alle<br />

relevanten Punkte <strong>zu</strong>r Zufriedenheit beider Partner abdeckt.<br />

Ablaufplanung und Übernahme<br />

11 Die Übernahme des Objekts oder der Objekte sollte gründlich vorbereitet und geplant werden, indem<br />

<strong>Sie</strong> alle beteiligten Personen davon in Kenntnis setzen und alle Vorausset<strong>zu</strong>ngen entsprechend den<br />

Anforderungen des Leihgebers schaffen. Weisen <strong>Sie</strong> einen Standort für die Ankunft des Objekts <strong>zu</strong>.<br />

12 Übergeben <strong>Sie</strong> dem Leihgeber einen dokumentarischen Nachweis der Haftpflichtversicherung oder<br />

Staatshaftung und der Zollfreigabe, nachdem die exakte Leihperiode, einschließlich der Überführung<br />

der Objekte, vereinbart wurde. Verschaffen <strong>Sie</strong> sich die notwendigen Genehmigungen, z. B. für<br />

Demonstrationsobjekte.<br />

Übernahme des Objekts<br />

13 Vervollständigen <strong>Sie</strong> die Eingangsdokumentation bei der Ankunft des Objekts<br />

[Gehe <strong>zu</strong> Objekt<strong>zu</strong>gang]<br />

14 Packen <strong>Sie</strong> das Objekt aus und erstellen <strong>Sie</strong> einen Zustandsbericht, dem <strong>Sie</strong> nach Möglichkeit ein Foto<br />

beifügen.<br />

[Gehe <strong>zu</strong> Zustandsbegutachtung]<br />

Nehmen <strong>Sie</strong> alle notwendigen Maßnahmen vor, wobei <strong>Sie</strong> sich dabei der im Leihvertrag vereinbarten<br />

Zustimmung des Eigentümers versichern müssen.<br />

[Gehe <strong>zu</strong> Sammlungspflege]<br />

15 Wenn eine eigene Leihnummer angebracht wurde, verzeichnen <strong>Sie</strong> diese im Zugangsformular.<br />

Andernfalls vergeben <strong>Sie</strong> eine eineindeutige Nummer, normalerweise die Zugangsnummer für jedes<br />

Objekt oder jede <strong>zu</strong>sammengehörige Objektgruppe. Verzeichnen <strong>Sie</strong> diese <strong>zu</strong>gewiesene Nummer in<br />

der Dokumentation des Leihvorgangs. Es wird empfohlen, diese eineindeutige Nummer auf einem<br />

reversibel angebrachten Schildchen am Objekt an<strong>zu</strong>bringen, um die Nachverfolgung und die<br />

Identifizierung des Objekts <strong>zu</strong> ermöglichen.<br />

[Gehe <strong>zu</strong> Objekt<strong>zu</strong>gang]<br />

16 Erfassen <strong>Sie</strong> den Standort aller Objekte und aktualisieren <strong>Sie</strong> diese Informationen. Ein Grundriss kann<br />

nützlich sein, um die Objekte und ihre Standorte <strong>zu</strong> identifizieren.<br />

[Gehe <strong>zu</strong> Standortverwaltung]<br />

62 SPECTRUM: The UK Museum Documentation Standard (deutsche Fassung)

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