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Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

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Vor dem Objekt<strong>zu</strong>gang<br />

Verwenden <strong>Sie</strong> eine Formularvorlage oder eine Checkliste. Für archäologische Objekte können diese<br />

folgende Angaben enthalten:<br />

• Menge/Art von kleinen Fundkomplexen, Massenfunden oder Resten, die auf die<br />

Umgebungsbedingungen schließen lassen (im Falle großer archäologischer Fundmaterialien<br />

ist es nach Absprache möglich, die Größenordnung in Kisten und Materialtypen <strong>zu</strong> benennen,<br />

z. B. "6 Kisten neolithischer Feuersteine"; "20 Kisten spätmittelalterlicher Keramik");<br />

• Menge/Art der Fund- und Grabungsdokumentation auf Papier, Filmen, Magnetbändern, als<br />

digitalisierte Daten und andere Medien;<br />

• die Beständigkeit der Fund- und Grabungsdokumentation, durchgeführte und erforderliche<br />

konservierende/restaurierende Tätigkeiten;<br />

• die Eignung der Verpackung für die Aufbewahrung in der Institution;<br />

• Beschriftung, Checklisten und Inhaltsverzeichnisse der Dokumentation;<br />

• Kosten der Objekte (falls ein Angebot oder Kauf auf einer Auktion oder irgendeinem anderen<br />

Ort außerhalb der Institution getätigt wird).<br />

Verweisen <strong>Sie</strong> auf diese Dokumentation.<br />

Erforderliche Informationen:<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Referenz<br />

7 Bei Feldforschungen ist <strong>zu</strong> entscheiden, ob die Auswahl von Objekten bereits vor dem Objekt<strong>zu</strong>gang<br />

und der Erwerbung erfolgen soll, d. h., ob dies an Ort und Stelle ausgeführt werden soll oder <strong>zu</strong>m<br />

späteren Zeitpunkt der Beurteilung.<br />

8 Stellen <strong>Sie</strong> genau oder wenigstens annähernd fest, <strong>zu</strong> welchem Zeitpunkt die Objekte bei der Institution<br />

ankommen sollen. Geben <strong>Sie</strong> dem Eigentümer Empfehlungen für die Pflege, Lagerung und<br />

Dokumentation der Objekte vor der Erwerbung.<br />

9 Im Falle einer Erwerbung sollte die Institution ein Objekt nicht annehmen, ohne dass sie einen<br />

rechtsgültigen Eigentumstitel erwerben kann. Bei Objekten, die bei Feldforschungen gefunden wurden,<br />

gelten die in den Denkmalschutzgesetzen der Länder festgelegten Regelungen des Eigentums und<br />

Fundverbleibs. In den meisten Bundesländern gilt das "Schatzregal". Ansonsten muss im Vorfeld mit<br />

dem Grundeigentümer eine Vereinbarung geschlossen werden, dass die Funde der Institution<br />

überlassen werden. Die Übertragung des Eigentumstitels muss vor oder während der Einlieferung<br />

vollständig an die Institution erfolgen.<br />

10 Führen <strong>Sie</strong> vor dem Transport eine Zustandsbegutachtung durch, um die Bestätigung <strong>zu</strong> erhalten, dass<br />

sich die Objekte vor der Einlieferung in einem stabilen Zustand befinden und in geeigneter Weise<br />

verpackt werden.<br />

[Gehe <strong>zu</strong> Zustandsbegutachtung]<br />

[Gehe <strong>zu</strong> Objekt<strong>zu</strong>gang]<br />

SPECTRUM: The UK Museum Documentation Standard (deutsche Fassung) 47

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