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Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

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<strong>Bevor</strong> <strong>Sie</strong> <strong>beginnen</strong><br />

Sammlungspflege<br />

Das Verfahren Sammlungspflege ist eng mit dem Verfahren Zustandsbegutachtung verbunden.<br />

Sammlungspflege schließt invasive Restaurierungsmaßnahmen ein und kann durch folgende Aktionen<br />

ausgelöst werden:<br />

• eine Leihanfrage;<br />

• eine Erwerbung;<br />

• eine Ausstellung;<br />

• einen Katastrophenfall;<br />

• eine generelle Verschlechterung des Objekt<strong>zu</strong>stands.<br />

Hierbei kann ein Objekt u. a. behandelt werden, um:<br />

• es <strong>zu</strong> konservieren und so eine weitere Verschlechterung des Zustands <strong>zu</strong> minimieren;<br />

• es unter Berücksichtigung ästhetischer und funktionaler Aspekte instand <strong>zu</strong> setzen;<br />

• eine Stütz- oder Haltevorrichtung für eine Ausstellung oder die Verpackung her<strong>zu</strong>stellen.<br />

Präventive Konservierungsmaßnahmen beinhalten die Beachtung von Praktiken und Verfahren der<br />

Sammlungspflege, die der gesamten Sammlung <strong>zu</strong> Gute kommen. Da<strong>zu</strong> gehören beispielsweise:<br />

• Überwachung und Steuerung der Umgebungsbedingungen;<br />

• Verbesserung der Lagerungsbedingungen;<br />

• Quarantäneverfahren;<br />

• Schulung des Personals und der ehrenamtlichen Helfer;<br />

• Verbesserung der Verfahren für den Katastrophenfall;<br />

• Regeln für Vertragspartner, Filmteams, die in den <strong>Museen</strong> arbeiten, und Veranstaltungen.<br />

Die regelmäßig aktualisierten Aufzeichnungen hier<strong>zu</strong> sind Teil der Nut<strong>zu</strong>ngsdokumentation des Objekts.<br />

Erfassungstiefe<br />

Der Umfang und die Form der Konservierungs-/Restaurierungsdokumentation hängt von der Art der<br />

jeweiligen Maßnahme oder des jeweiligen Eingriffs und deren Auswirkung auf das betreffende Objekt<br />

ab. Die Detailgenauigkeit der Dokumentation kann von besonderen Umständen abhängen. Dies können<br />

z. B. Bergung im Katastrophenfall, Notfallbehandlung, die Behandlung großer Mengen, vorbeugende<br />

konservatorische/restauratorische Maßnahmen oder Reinigungsmaßnahmen (z. B. das Abstauben von<br />

offen stehenden Objekten) sein. Notfallaufzeichnungen sollten vervollständigt werden, sobald die<br />

Umstände dies <strong>zu</strong>lassen.<br />

Wenn bekannt ist, dass konservatorische/restauratorische Behandlungen spätere Analysemethoden (z.<br />

B. Alters- oder Materialbestimmungen) unmöglich machen können oder potentielle Informationen<br />

vernichten, dann sollten diese Auswirkungen als Teil des Behandlungsergebnisses festgehalten werden.<br />

Jede Maßnahme <strong>zu</strong>r Sicherung von Informationen (z. B. eine Probenentnahme vor der Behandlung)<br />

muss aufgezeichnet werden. Zu den eingangs genannten Methoden gehören die Wärmebehandlung<br />

von Metallen oder das Entfernen von Erde von archäologischen Objekten. Alle Behandlungsmaßnahmen<br />

sollten vollständig aufgezeichnet werden, um <strong>zu</strong>künftig aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der<br />

Sicherheit darauf Be<strong>zu</strong>g nehmen <strong>zu</strong> können oder für den Fall, dass sich der Zustand der verwendeten<br />

Materialien verschlechtert und deren Entfernung notwendig wird.<br />

Pflege- und Konservierungs-/Restaurierungspläne<br />

In Großbritannien empfiehlt z. B. die Museums und Gallery Commission (jetzt MLA) in der Reihe<br />

Standards in the Museums Care of Collections die Aufstellung von Pflege- und Konservierungsplänen<br />

für Objekte. So heißt es z. B. in Museums Care of Collections of Musical Instruments, 1995:<br />

122 SPECTRUM: The UK Museum Documentation Standard (deutsche Fassung)

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