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Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

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Verfahren<br />

Verlust und Beschädigung<br />

Festlegung und Überprüfung des Verfahrens<br />

1 Lesen <strong>Sie</strong> den Abschnitt <strong>Bevor</strong> <strong>Sie</strong> <strong>beginnen</strong>, um<br />

• sich über die Rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren <strong>zu</strong> sein, die die Durchführung des<br />

Verfahrens betreffen;<br />

• die schriftliche Richtlinie fest<strong>zu</strong>legen, die für die Durchführung des Verfahrens maßgebend<br />

sein wird;<br />

• den Teil des schriftlichenDokumentationshandbuchs <strong>zu</strong> erstellen, der sich auf das Verfahren<br />

Verlust und Beschädigung bezieht.<br />

2 Überprüfen <strong>Sie</strong> regelmäßig den Teil des Dokumentationshandbuchs, der sich auf Verlust und<br />

Beschädigung bezieht, und ändern <strong>Sie</strong> diesen bei Bedarf. Änderungen können aus folgenden Gründen<br />

notwendig werden:<br />

• Änderungen der Rechtlichen Rahmenbedingungen;<br />

• Änderungen der Richtlinien der Institution.<br />

Maßnahmen bei Beschädigung<br />

3 Die im Notfallplan vorgesehenen Schritte für Sofortmaßnahmen, Evakuierung der Sammlungen und<br />

Erste-Hilfe-Maßnahmen für beschädigte Objekte sind durch<strong>zu</strong>führen.<br />

[Gehe <strong>zu</strong> Risikomanagement]<br />

4 Bei Leihgaben sind die Eigentümer unverzüglich <strong>zu</strong> informieren.<br />

5 Wo immer möglich, sollten bei Standortveränderung beschädigter Objekte die Mindeststandards der<br />

nachstehenden Verfahren berücksichtigt werden: Standortverwaltung und Objektausgang.<br />

6 Bei der Beurteilung des Zustands und der Konservierungserfordernisse beschädigter Objekte sollten die<br />

Mindeststandards der nachstehenden Verfahren berücksichtigt werden: Zustandsbegutachtung und<br />

Sammlungspflege. Stellen <strong>Sie</strong> den Restauratoren die Objektinformationen und frühere Zustandsberichte<br />

und –protokolle <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

7 Folgendes sollte für jedes beschädigte Objekt oder jede beschädigte Objektgruppe festgehalten werden:<br />

• der Zeitpunkt der Entdeckung und der Meldung des Schadens;<br />

• die Namen sowie weitere Angaben <strong>zu</strong> den Personen, die den Schaden entdeckt und gemeldet<br />

haben;<br />

• die genaueren Umstände des Schadens;<br />

• Angaben <strong>zu</strong> den Objekten;<br />

• genaue Angaben <strong>zu</strong>m Schaden und Verweise auf alle verfügbaren Zustandsberichte.<br />

Erforderliche Informationen:<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Objektidentifikation<br />

• Angaben <strong>zu</strong> Verlust und Beschädigung<br />

• Angaben <strong>zu</strong>m Objekt<strong>zu</strong>stand und den Umgebungsbedingungen<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Referenz<br />

• Angaben <strong>zu</strong>m Datum<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Person<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Adresse<br />

SPECTRUM: The UK Museum Documentation Standard (deutsche Fassung) 205

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