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Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

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Leihannahme<br />

• Name und Anschrift des Leihgebers;<br />

• Kontaktangaben und -details;<br />

• Zahl der angefragten Objekte;<br />

• Kurze Beschreibung der angefragten Objekte;<br />

• Angabe <strong>zu</strong>r geplanten Versicherung oder Staatshaftung.<br />

Erforderliche Informationen:<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Leihannahme<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Objektidentifikation<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Versicherung<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Staatshaftung<br />

• Angaben <strong>zu</strong>m Datum<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Institution<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r ethnischen und/oder linguistischen Zuordnung<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Person<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Adresse<br />

Leihnehmer stellen oft ein Informationsblatt für die Leihgeber <strong>zu</strong>sammen. Dieses sollte eine<br />

Beschreibung der Nut<strong>zu</strong>ngsorte und die Verantwortlichkeiten des Leihnehmers während der Leihzeit<br />

enthalten. Das Blatt kann <strong>zu</strong>sammen mit der Leihanfrage verschickt werden. Dies setzt die Bedingungen,<br />

die der Leihgeber stellt, nicht außer Kraft, es zeigt lediglich das Verantwortungsbewusstsein des<br />

Leihnehmers für den Schutz der Leihgabe.<br />

6 Ist ein Objekt nicht verfügbar, so kann dies eine Änderung der Leihanfrage und eine Aktualisierung der<br />

Objektinformationen nach sich ziehen.<br />

Leihverhandlungen und Austausch von Kerninformationen<br />

7 Stellt der Leihgeber eine Ausleihe in Aussicht, stellen <strong>Sie</strong>, soweit erforderlich, weitere Informationen <strong>zu</strong><br />

den Nut<strong>zu</strong>ngsorten <strong>zu</strong>r Verfügung. Ggf. wird das Erstellen eines Facility Reports verlangt.<br />

Führen <strong>Sie</strong> mit gebührender Sorgfalt Prüfungen durch, um sicher<strong>zu</strong>stellen, dass die gewünschten<br />

Leihgaben nicht aus illegalem Handel oder Plünderungen stammen oder artengeschütztes Material<br />

enthalten.<br />

Leihgaben aus Privatbesitz erfordern ggf. gesonderte oder <strong>zu</strong>sätzliche Richtlinien. Für Privatpersonen,<br />

die niemals vorher an Institutionen entliehen haben, sind die Verantwortlichkeiten für beide Parteien<br />

fest<strong>zu</strong>halten. Wenn notwendig, ist der Leihgeber <strong>zu</strong> verpflichten, seinen Rechtstitel und die Provenienz<br />

des Leihobjekts <strong>zu</strong> bestätigen.<br />

Verweisen <strong>Sie</strong> von verschiedenen Stellen auf diesen Schriftverkehr und die Dokumente.<br />

Erforderliche Informationen:<br />

• Angaben <strong>zu</strong>r Referenz<br />

8 Stimmt der Leihgeber der Ausleihe im Grundsatz <strong>zu</strong> und hat sich die Liste der Leihgaben konkretisiert,<br />

erfragen <strong>Sie</strong> nähere Details <strong>zu</strong> den Objekten und dokumentieren <strong>Sie</strong> diese in der <strong>zu</strong>gehörigen Akte. Der<br />

Eintrag sollte für jedes Objekt folgende Angaben enthalten:<br />

• Objektnummer und -beschreibung des Leihgebers;<br />

• Name und Adresse des Eigentümers;<br />

• Wert;<br />

• Objekt<strong>zu</strong>stand;<br />

• Anforderungen für die Präsentation;<br />

• Anforderungen an die Umgebungsbedingungen;<br />

• Anforderungen <strong>zu</strong>m Umgang mit dem Objekt;<br />

60 SPECTRUM: The UK Museum Documentation Standard (deutsche Fassung)

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