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Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

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Versicherung und Staatshaftung<br />

Die Institution muss diejenigen Objekte benennen, für die ein dauerhafter Versicherungsschutz<br />

empfohlen wird. Da<strong>zu</strong> können folgende Fälle gehören:<br />

• Objekte mit einem leicht feststellbaren hohen Marktwert - dies kann beinhalten: Kunst,<br />

wertvolle Metalle, Edelstein- und Münzsammlungen, Groß- und Kleinuhren und verschiedene<br />

Arten biologischen Materials (In letzterem Falle verstößt der Verkauf von Elfenbein oder Horn<br />

gegen rechtliche Vorschriften. Dafür gibt es keinen legalen Markt, nur den Schwarzmarkt -<br />

deshalb sollte hier der Versicherungsschutz auf konservatorische Erfordernisse beschränkt<br />

bleiben);<br />

• Objekte, für die es möglicherweise noch keinen sofort identifizierbaren Marktwert gibt, die<br />

jedoch für die Institution einen hohen Wert haben - da<strong>zu</strong> können folgende Objekte gehören:<br />

Objekte, die für die Ausstellung der Institution von zentraler Bedeutung sind; Objekte mit einem<br />

hohem Wiederbeschaffungswert, z. B. eine komplett nachgebaute Maschine; Objekte, die für<br />

eine Ausgrabung von erheblicher Bedeutung sind oder die für die Lokalgeschichte der Region<br />

eine Rolle spielen, z. B. Objekte einer vorgeschichtlichen Grabgruppe;<br />

• Objekte, die transportiert oder an andere Institutionen <strong>zu</strong>m Zwecke der Konservierung/<br />

Restaurierung oder Ausstellung verliehen werden, also einer höheren Gefährdung unterliegen.<br />

In diesen Fällen kann die Verantwortung für die Versicherung der Objekte durch Übereinkunft<br />

auf eine andere Partei übertragen werden.<br />

Wenn der Erwerb oder die Hinterlegung von Objekten über eine größere Entfernung hinweg vollzogen<br />

wird, ist fest<strong>zu</strong>legen, ob und welche Objekte für den Transport Versicherungsschutz erhalten sollen, in<br />

wessen Verantwortung die Gewährung dieses Versicherungsschutzes fällt und in welchem Ausmaß.<br />

Unter Umständen muss die Transportart durch Absprache mit dem Versicherer genehmigt werden.<br />

Wenn die Unterbringung archäologischer Projektarchive veranlasst wird, ist davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass<br />

der Projektleiter für die Versicherung der Archive während des Transportes verantwortlich ist. Andere<br />

Fälle, in denen eine Transportversicherung sehr wünschenswert ist, sind z. B. die Sammlung/Anlieferung<br />

von Schatzfunden und Objekten nach ihrem Ankauf aus Auktionen oder von Antiquitätenhändlern.<br />

Bewerten <strong>Sie</strong> Neuerwerbungen an Hand der eben gegebenen Kriterien und passen <strong>Sie</strong> ggf. den<br />

Versicherungsschutz an.<br />

Für Leihabgaben der Institution sollte die Leihvereinbarung eine Vorgabe beinhalten, dass das Objekt<br />

<strong>zu</strong> dem angegebenen Wert gegen alle Risiken versichert ist, einschließlich Transportversicherung, von<br />

dem Augenblick an, an dem es die Institution verlässt, bis <strong>zu</strong>m Moment seiner Rückkehr (d. h. "Nagel<strong>zu</strong>-Nagel"-Versicherung).<br />

Wertermittlung von Objekten<br />

4 Statten <strong>Sie</strong> die Versicherer mit aktuellen Wertfeststellungen aller <strong>zu</strong> versichernden Objekte aus.<br />

Wertfeststellungen für Objekte, die nicht Eigentum der Institution sind, müssen schriftlich durch die<br />

jeweiligen Eigentümer bestätigt werden. [Gehe <strong>zu</strong> Wertermittlung]. Der Ermittlung des Geldwertes<br />

bestimmter Materialgruppen, z. B. in der Archäologie, Naturgeschichte (siehe Wertermittlung), wohnen<br />

besondere Schwierigkeiten inne. Jede Institution trifft letztlich ihre eigene Entscheidung, wie weit sie<br />

realistischerweise Nicht-Wertgegenstände oder in großer Menge vorhandene Objekte versichert.<br />

Versichern von Objekten<br />

5 Ein Versicherer, der direkt mit der Institution <strong>zu</strong>sammenarbeitet, benötigt Informationen über diese, ihr<br />

Sicherheitsmanagement und ihre Aufsichtsvorkehrungen. Wenn ständige Sammlungen versichert<br />

werden, benötigt der Versicherer eine Übersicht über die Sammlungen, mit Wertangaben. Bei<br />

bedeutenden Wertsummen kann es erforderlich werden, dass die Institution eine Einzelaufstellung der<br />

Objekte und ihrer Werte vorlegt. Bei der Versicherung von Leihgaben legt die Institution die Wertangaben<br />

vor, die zwischen Leihgeber und Leihnehmer vereinbart wurden. Bei der Versicherung von<br />

Wanderausstellungen müssen die Veranstalter deutlich mit ihren Verantwortlichkeiten benannt werden,<br />

speziell für den Transport von Ausstellungsstücken.<br />

142 SPECTRUM: The UK Museum Documentation Standard (deutsche Fassung)

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