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Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

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Standortverwaltung<br />

• Verordnung <strong>zu</strong>m Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) vom 26.<br />

November 2010 (BGBl. I S. 1643, 1644), <strong>zu</strong>letzt geändert am 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1622),<br />

<strong>zu</strong>r Feststellung und Veringerung von Risiken, die im Zusammenhang mit bestimmten<br />

Materialien stehen;<br />

• Deutsches Waffengesetz (WaffG) vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S.<br />

1957), <strong>zu</strong>letzt geändert am 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062), <strong>zu</strong>r Beurteilung von Feuer- und<br />

Schusswaffen in Sammlungen, dem Erwerb der Waffenbesitzkarte oder der Entschärfung von<br />

Waffen.<br />

Die Risikobeurteilung berücksichtigt die oben aufgeführten Vorschriften. Im Falle von Institutionen mit<br />

mehr als fünf Mitarbeitern werden die dort ermittelten Ergebnisse schriftlich festgehalten. Die<br />

Risikobeurteilung enthält:<br />

• die Feststellung des Risikos, z. B. eine Substanz;<br />

• wer in Gefahr ist und worin besteht diese, z. B. für die Person, die das Objekt transportiert;<br />

• die Beurteilung der Größe des Risikos, z. B. gering, vertretbar, unvertretbar.<br />

Neben dem Ergebnisbericht der Risikobeurteilung einer Sammlung sollte auch im Objektdatensatz ein<br />

Vermerk gemacht werden, der Be<strong>zu</strong>g nimmt auf:<br />

• Empfehlungen <strong>zu</strong>r Handhabung des Objekts;<br />

• Empfehlungen <strong>zu</strong>r Aufbewahrung des Objekts;<br />

• Angaben <strong>zu</strong> allen potenziellen Gefahren, die von dem Objekt für Personen oder andere Objekte<br />

ausgehen.<br />

Dokumentationssysteme und -verfahren müssen die Erfassung der oben aufgeführten Informationen<br />

ermöglichen, ggf. auch die <strong>zu</strong> Größe und Gewicht des gesamten Objekts und seiner Teile. Diese<br />

Dokumentation sollte vor jeder Standortveränderung des Objekts eingesehen werden.<br />

Rechte<br />

Mit Objekten und anderen Materialien können Rechte verbunden sein (z. B. Copyright, Urheberrechte,<br />

Verwertungsrechte). Auch für personenbezogene Informationen, die die Institution erfasst, gelten<br />

Rechtsvorschriften (z. B. Datenschutz). Das Verfahren für die Standortverwaltung muss diese Rechte<br />

berücksichtigen. Nähere Informationen hier<strong>zu</strong> siehe Rechteverwaltung.<br />

Anforderungen an die Richtlinie<br />

Nur autorisierte Personen sollten berechtigt sein, die Angaben <strong>zu</strong>m Standort oder <strong>zu</strong><br />

Standortveränderungen <strong>zu</strong> aktualisieren. Standortinformationen sollten gesichert werden, um sie vor<br />

unberechtigtem Zugriff <strong>zu</strong> schützen.<br />

Die Institution sollte in Be<strong>zu</strong>g auf Standortveränderungen von Objekten ihre räumlichen und<br />

verwaltungsmäßigen Zuständigkeitsbereiche definieren.<br />

Die Institution muss eine Richtlinie und Empfehlungen haben, die die Standortverwaltung regeln. Es hat<br />

sich bewährt, folgende Details auf<strong>zu</strong>führen:<br />

• eine Anforderung, aktuelle Standortangaben für alle Objekte <strong>zu</strong> führen, für die die Institution<br />

verantwortlich ist;<br />

• die Benennung der Personen, die befugt sind, Standortangaben ein<strong>zu</strong>sehen;<br />

• die Benennung der Personen, die befugt sind, Standortangaben <strong>zu</strong> ändern (aus<br />

Sicherheitsgründen sollten diese Personen namentlich genannt werden);<br />

• die Benennung der Personen, die befugt sind, Objekttransporte an<strong>zu</strong>ordnen und <strong>zu</strong><br />

genehmigen;<br />

• die Benennung der Personen, die berechtigt sind, Objekte <strong>zu</strong> transportieren und die Auflagen,<br />

unter denen dies <strong>zu</strong> geschehen hat;<br />

SPECTRUM: The UK Museum Documentation Standard (deutsche Fassung) 89

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