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Bevor Sie beginnen - Staatliche Museen zu Berlin

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<strong>Bevor</strong> <strong>Sie</strong> <strong>beginnen</strong><br />

Standortverwaltung<br />

Standortverwaltung ist eine Kernaufgabe. Das bedeutet, dass eine Institution dem SPECTRUM-<br />

Mindeststandard für dieses Verfahren genügen muss, um die Vorausset<strong>zu</strong>ngen für das britische<br />

Museum Accreditation Scheme in Be<strong>zu</strong>g auf die Dokumentation <strong>zu</strong> erfüllen.<br />

Das Verfahren stellt sicher, dass alle Objekte, die sich in der Obhut der Institution befinden, jederzeit<br />

auffindbar sind, und dass eine vollständige und aktuelle Liste aller Standorte verfügbar ist, um eine<br />

Überprüfung <strong>zu</strong> erleichtern. Zu jedem Objekt sollte jederzeit der aktuelle Standort erfasst sein, solange<br />

es sich in der Obhut der Institution befindet. Dieses Verfahren sollte bei jeder Standortveränderung –<br />

egal aus welchem Grund - angewandt werden.<br />

Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Bei der Standortveränderung von Objekten sind die jeweils geltenden Gesundheitsvorschriften und<br />

Schutzbestimmungen <strong>zu</strong> berücksichtigen. Im Allgemeinen sollten die Betriebsvorschriften (Code of<br />

Practice) des Museums potenzielle Gefahren, die von Objekten ausgehen, benennen und die<br />

erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen in Be<strong>zu</strong>g auf Aufbewahrung und Umgang definieren und<br />

beschreiben. Dies schließt u. a. das Tragen von Schutzkleidung beim Transport von Objekten ein.<br />

Bei Standortveränderungen sollten die damit verbundenen Risiken sowie die Anforderungen relevanter<br />

Gesetzgebungen und Vorschriften beachtet werden.In Deutschland gelten folgende Gesetze und<br />

Vorschriften:<br />

• Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes <strong>zu</strong>r Verbesserung der<br />

Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz<br />

- ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), <strong>zu</strong>letzt am 5. Februar 2009 (BGBl. I S.<br />

160), betrifft den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit, die Verhütung von Unfällen und die<br />

Unterweisungspflicht des Arbeitgebers;<br />

• Arbeitsstättenverordnung(ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), <strong>zu</strong>letzt geändert<br />

am 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), betrifft die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der<br />

Beschäftigten;<br />

• Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), konkretisieren die in der<br />

Arbeitsstättenverordnung genannten Regelungen;<br />

• Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln<br />

und deren Benut<strong>zu</strong>ng bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger<br />

Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes<br />

(Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777),<br />

<strong>zu</strong>letzt geändert am 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178), betrifft u. a. den Umgang mit sowie<br />

die Prüfung und regelmäßige Wartung von technischen Anlagen z. B. mit Explosionsgefahr<br />

oder in der Nähe von explosiven Stoffen, von großen Lageranlagen und die Befähigung <strong>zu</strong>m<br />

Umgang mit diesen Anlagen;<br />

• Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von<br />

Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnung - LasthandhabV) vom 4. Dezember<br />

1996 (BGBl. I S. 1842), <strong>zu</strong>letzt geändert am 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), behandelt<br />

Regelungen <strong>zu</strong>r manuellen Handhabung von Lasten;<br />

• Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom<br />

29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), <strong>zu</strong>letzt geändert am 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148), behandelt<br />

den Schutz und Artenschutz von Pflanzen und Tieren und regelt die Haltung von Tieren in<br />

Tiergehegen und Zoologischen Gärten;<br />

• Tierschutzgesetz (TierSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl.<br />

I S. 1206, 1313), <strong>zu</strong>letzt geändert am 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934), betrifft den Schutz<br />

und die Haltung von Tieren;<br />

• Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG) vom 1. März<br />

1994 (BGBl. I S. 358), <strong>zu</strong>letzt geändert am 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2192) , regelt die<br />

Erlaubnispflichten und die notwendigen Kontrollen beim Umgang mit Betäubungsmitteln<br />

chemischen, pflanzlichen und tierischen Ursprungs;<br />

88 SPECTRUM: The UK Museum Documentation Standard (deutsche Fassung)

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